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Migration·vor 3 Std.

Deutschland schiebt 32 verurteilte afghanische Straftäter nach Kabul ab und entfacht Debatte über direkte Taliban-Kooperation

Innenminister Alexander Dobrindt verteidigte den Nacht-Charterflug, der Männer, die wegen Vergewaltigung, Mord und Kindesmissbrauch verurteilt wurden, im Rahmen einer direkten Vereinbarung mit den Taliban nach Afghanistan zurückbrachte.

Die nächtliche Abschiebung

In der Nacht von Montag auf Dienstag startete ein Charterflugzeug vom Flughafen Leipzig/Halle mit Ziel Kabul, an Bord 32 afghanische Männer im Rahmen einer Sammelabschiebung. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelte es sich bei allen an Bord befindlichen Personen um verurteilte Straftäter, die ihre Haftstrafen unter anderem wegen Vergewaltigung, Tötungsdelikten, sexuellem Kindesmissbrauch, Drogenhandel sowie Raub und Erpressung verbüßt hatten. Die Abgeschobenen stammten aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg sowie aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Allein auf Baden-Württemberg entfielen zwölf der Männer; Bayern stellte vierzehn, wie Innnenminister Joachim Herrmann bestätigte.

Rund 35 Gegner der Abschiebung versammelten sich im Leipziger Terminal zu einer stillen Mahnwache. Die Aktion folgte auf eine direkte Absprache zwischen Berlin und den Taliban-Behörden in Kabul, die regelmäßige Sammel- und Einzelabschiebungen ohne Zwischenstaaten ermöglicht.

Politische Verteidigung und Verurteilung

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies Kritik bei einer Veranstaltung der CDU-Bundestagsfraktion im Hamburger Rathaus zurück.

Wer hier schwere Straftaten begangen hat, hat kein Anrecht auf Rückkehr in unsere Gesellschaft.

Er stellte den Ansatz der aktuellen Regierung dem ihrer Vorgänger gegenüber und argumentierte, die Migration sei in gut etwas mehr als einem Jahr „wieder in geordnete Bahnen“ gelenkt worden.

An Menschlichkeit hat es in den letzten Jahren nicht gemangelt, wohl aber an Ordnung. Unser Land ist in Teilen in Unordnung geraten.

Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt (CDU) nannte die Abschiebung „einen enormen Sicherheitsgewinn für unser Land“ und kündigte an, die Durchsetzung der Ausreisepflicht fortzusetzen.

Die Stimmen der Opposition waren vernichtend. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, sagte, Bund und Länder hätten „Menschenrechtsbedenken vollständig über Bord geworfen“ und warnten vor einer schleichenden Normalisierung des Taliban-Regimes. Der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich bezeichnete Dobrindt und sein Ministerium als „Türöffner für die Taliban“ und warf ihnen vor, „ein Regime islamistischer Terroristen“ aufzuwerten.

Das Taliban-Abkommen und sein Preis

Die Rückführungen beruhen auf einer bilateralen Verständigung mit den Taliban, die Afghanistan seit 2021 regieren. Berlin erkennt das Regime formal nicht an und verweist auf systematische Menschenrechtsverletzungen, insbesondere gegen Frauen. In der Praxis hat es jedoch Zugeständnisse gemacht, um den Abschiebekanal offen zu halten; insbesondere hat es den Taliban erlaubt, Diplomaten zu den afghanischen Vertretungen in Deutschland zu entsenden – Posten, die zuvor ausschließlich mit Gesandten der früheren Regierung besetzt waren.

Die Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat fragte, welche weiteren Forderungen die Bundesregierung möglicherweise erfüllt habe, um den Flug in die Luft zu bekommen.

Die anfängliche Absage dieses Abschiebefluges hat gezeigt, wie erpressbar Deutschland durch Dobrindts Kooperation mit den Taliban bereits geworden ist. Jetzt, wo der Flug doch stattfand, stellt sich die Frage: Vor welchen Taliban-Forderungen ist die Bundesregierung eingeknickt? Der Innenminister schuldet uns eine Antwort.

Ein holpriger Weg zu regelmäßigen Abschiebungen

Zeitleiste der deutsch-afghanischen Abschiebungen
  1. Erste Sammelabschiebung nach der Taliban-Machtübernahme: 28 Straftäter über Katar nach Kabul ausgeflogen.
  2. Geplante Sammelabschiebung abgesagt, nachdem die Taliban die Kooperation verweigern.
  3. 32 verurteilte Straftäter von Leipzig/Halle nach Kabul im Rahmen einer direkten Vereinbarung abgeschoben.
Die erste Sammelabschiebung nach 2021 fand im August 2024 statt, als 28 verurteilte Männer von Leipzig über Katar nach Kabul geflogen wurden. Seitdem hat Deutschland eigene direkte Kanäle aufgebaut und führt sowohl Einzelabschiebungen auf Linienflügen als auch spezielle Charteroperationen durch. Der Rhythmus war nicht reibungslos. Eine für Ende Mai 2026 geplante Sammelabschiebung wurde gestrichen, nachdem die Taliban ihr Missfallen über das aus ihrer Sicht unzureichende diplomatische Engagement des Auswärtigen Amtes signalisiert hatten. Der Dienstag-Flug markiert daher sowohl eine Wiederaufnahme als auch eine Demonstration, dass der bilaterale Mechanismus, so zerbrechlich er auch sein mag, weiterhin funktioniert.
Leipzig · Kabul

8 Quellen

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