Ein dreiköpfiges Gremium des polnischen Staatsgerichtshofs hat eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 PLN gegen die Vorsitzende Małgorzata Manowska verhängt. Grund für die Entscheidung vom 8. April 2026 ist die Nichtbefolgung einer gerichtlichen Anordnung zur Einberufung einer Vollversammlung.

Disziplinarstrafe verhängt

Małgorzata Manowska muss 3.000 PLN zahlen, da sie eine Frist zur Einberufung der Vollversammlung des Staatsgerichtshofs versäumte.

Institutioneller Konflikt

Der Streit dreht sich um die Befugnisse zur Bildung von Richterkollegien und betrifft das laufende Verfahren gegen Maciej Świrski.

Blockadevorwürfe

Richter Przemysław Rosati wirft der Vorsitzenden vor, die Arbeit des Gerichtshofs aktiv zu behindern.

Neue Frist im Mai

Manowska wurde erneut aufgefordert, bis zum 11. Mai das Plenum einzuberufen, kurz bevor ihre Amtszeit endet.

Ein dreiköpfiges Gremium des polnischen Staatsgerichtshofs hat am 8. April 2026 eine Disziplinarstrafe von 3.000 PLN gegen die Vorsitzende des Organs, Małgorzata Manowska, verhängt, nachdem diese die gerichtlich gesetzte Frist zum 4. April für die Einberufung einer Vollversammlung hatte verstreichen lassen. Das Gremium – bestehend aus den Richtern Przemysław Rosati, Marek Mikołajczyk und Piotr Zientarski – urteilte, dass Manowska einer Verpflichtung aus einer Entscheidung des Gerichtshofs vom 11. März 2026 nicht nachgekommen sei. Manowska führt den Vorsitz des Staatsgerichtshofs kraft Gesetzes in ihrer Funktion als Erste Präsidentin des Obersten Gerichtshofs. Das Gremium stellte fest, dass ihr Unterlassen die Prüfung von Rechtsfragen vor dem Plenum verzögert und damit ein erhebliches öffentliches Interesse verletzt habe, wie Rosati ausführte. Manowska hat sieben Tage Zeit, um gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Fall Świrski im Zentrum der AuseinandersetzungDer Streit resultiert aus einem seit über einem Jahr laufenden Verfahren vor dem Staatsgerichtshof gegen Maciej Świrski, den ehemaligen Leiter des polnischen Nationalen Rundfunkrats. Im Zuge dieses Verfahrens stellte der Kläger – der Abgeordnete der Bürgerkoalition, Maciej Tomczykiewicz – einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Piotr Sak. Dieser Antrag wurde dem Richtergremium um Rosati, Mikołajczyk und Zientarski zugewiesen, das am 11. März entschied, dem Plenum des Gerichtshofs eine Reihe von Rechtsfragen vorzulegen, bevor über die Befangenheit entschieden wird. Die Fragen betreffen den Mechanismus zur Bildung von Richterkollegien am Staatsgerichtshof – konkret, ob dieser Prozess durch Gesetz und die Geschäftsordnung des Gerichtshofs oder durch Anordnung der Vorsitzenden geregelt werden sollte. Zugleich wies das Gremium Manowska an, das Plenum bis zum 4. April einzuberufen, unter ausdrücklicher Androhung einer Geldstrafe. Laut Berichten von Polsat News berief Manowska das Treffen nicht nur nicht ein, sondern hob zudem die entsprechenden Anordnungen vom März auf. Stattdessen ordnete sie die Erstellung eines Berichts zu den Rechtsfragen bis zum 30. September an – ein Datum, das nach dem Ende ihrer Amtszeit als Vorsitzende am 26. Mai 2026 liegt.Der Staatsgerichtshof wurde nach polnischem Recht eingerichtet, um über die verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit der höchsten Staatsbeamten zu entscheiden. Den Vorsitz führt kraft Gesetzes die Erste Präsidentin des Obersten Gerichtshofs. Der Fall gegen Maciej Świrski, der von 2022 bis 2025 dem Nationalen Rundfunkrat vorstand, hat prozessuale Kontroversen über die Zusammensetzung der Kammern und die anwendbare Strafprozessordnung ausgelöst. Im Kern des institutionellen Konflikts steht die Frage, wer über die Bildung der Richterbank bestimmt: die Vorsitzende einseitig oder der Gerichtshof kollektiv auf gesetzlicher Grundlage. Rosati wirft Manowska Blockade der Gerichtsarbeit vorRosati, der dem Richtergremium vorsitzt und zugleich Präsident des Obersten Anwaltsrates ist, bewertete Manowskas Verhalten deutlich. In der Begründung der Entscheidung vom Mittwoch erklärte er, der Gerichtshof könne angesichts einer offensichtlichen Pflichtverletzung durch verpflichtete Personen nicht passiv bleiben. Die polnische Presseagentur zitierte ihn mit der Aussage, Manowska entziehe sich der Einberufung des Plenums in einer Weise, die darauf abziele, das Verfahren zu behindern. Gegenüber der Gazeta Wyborcza betonte Rosati, es bestünde kein Zweifel, dass die Vorsitzende die Arbeit des Staatsgerichtshofs blockiere. Manowska wiederum hatte am 16. März in einer Erklärung auf der Website des Gerichtshofs den Antrag auf Einberufung des Plenums als rechtswidrig bezeichnet. „Der Antrag auf Einberufung der Vollversammlung ist rechtswidrig.” — Małgorzata Manowska via Wprost Sie argumentierte zudem, dass interne Konflikte im Gerichtshof der Autorität des Staates schadeten. Die Frist von anderthalb Monaten bezeichnete sie als Zeichen von Naivität und fügte hinzu, die Gesamtumstände deuteten auf einen eindeutig politischen Hintergrund hin. Neue Frist gesetzt, Fall Świrski auf Mai vertagtMit der Verhängung der Geldstrafe verpflichtete das Gremium Manowska zugleich erneut, das Plenum des Staatsgerichtshofs bis spätestens 11. Mai 2026 einzuberufen, wiederum unter Androhung einer weiteren Strafe bei Nichtbeachtung. Die Anhörung zur Befangenheit des Richters Piotr Sak wurde auf den 12. Mai 2026 vertagt, einen Tag nach der neuen Frist. Diese Reihenfolge sieht vor, dass die Rechtsfragen zur Kammerbildung geklärt sein müssen, bevor über den Befangenheitsantrag entschieden werden kann. Das Richterkollegium für den Fall Świrski besteht laut Polsat News aus dem Vorsitzenden Maciej Miłosz sowie Marcin Radwan-Röhrenschef, Piotr Sak, Marcin Wawrzyniak und Adrian Salus. Ob Manowska der neuen Anordnung nachkommt oder Rechtsmittel gegen die Strafe einlegt, wird darüber entscheiden, ob das Verfahren gegen Świrski vor dem Ende ihrer Amtszeit im Mai voranschreiten kann.Wichtige Daten im Streit um den Staatsgerichtshof: — ; — ; — ; — ; — ; —

Mentioned People

  • Małgorzata Manowska — Polska prawniczka, profesor nauk prawnych, sędzia, Pierwsza Prezes Sądu Najwyższego.
  • Przemysław Rosati — Polski prawnik, adwokat, prezes Naczelnej Rady Adwokackiej od 2021 roku, członek Trybunału Stanu.
  • Maciej Świrski — Polski przedsiębiorca i publicysta, przewodniczący Krajowej Rady Radiofonii i Telewizji w latach 2022–2025.
  • Marek Mikołajczyk — Członek Trybunału Stanu.
  • Piotr Zientarski — Członek Trybunału Stanu.

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