Das Bezirksgericht in Warschau hat am 27. März 2026 eine von der Nationalen Rundfunkrat KRRiT verhängte Geldbuße gegen TVN24 vollständig aufgehoben. Die Strafe in Höhe von 550.000 Zloty war wegen des investigativen Beitrags „Bielmo. Franciszkańska 3“ ausgesprochen worden. Nach Auffassung des Gerichts war der Bericht sorgfältig recherchiert und keine Attacke auf die katholische Kirche oder christliche Werte.
Gericht hebt Strafe vollständig auf
Das Bezirksgericht in Warschau hob die gegen TVN24 verhängte Geldbuße von 550.000 Zloty komplett auf.
Keine rechtliche Grundlage für KRRiT-Maßnahme
Nach Ansicht des Gerichts durfte Maciej Świrski die Sanktion nicht auf diese Weise verhängen.
Bericht über Johannes Paul II. bleibt geschützt
Das Gericht sah im Beitrag keinen Angriff auf Kirche oder christliche Werte und verwies auf die Bedeutung journalistischer Aufarbeitung.
KRRiT kündigt Berufung an
Agnieszka Glapiak will die Entscheidung anfechten. Damit geht der Streit in die nächste Instanz.
Das Bezirksgericht in Warschau hat am 27. März 2026 eine von der Nationale Rundfunkrat verhängte Geldbuße in Höhe von 550.000 Zloty gegen TVN24 wegen der Ausstrahlung des investigativen Beitrags „Bielmo. Franciszkańska 3“ aufgehoben. Das Gericht stellte fest, das Material sei mit journalistischer Sorgfalt erstellt worden und stelle keinen Angriff auf die katholische Kirche oder christliche Werte dar. Die Entscheidung vom 4. März 2024, die der damalige Vorsitzende Maciej Świrski getroffen hatte, wurde damit vollständig aufgehoben. Er hatte TVN SA vorgeworfen, gegen Artikel 18 Absätze 1 und 2 des Rundfunk- und Fernsehgesetzes verstoßen zu haben. In der mündlichen Begründung erklärte das Gericht, der Sendung könne nicht zugeschrieben werden, sie fördere rechtlich unzulässige Haltungen oder verletze das christliche Wertesystem. Zugleich hob das Gericht hervor, der polnische Staat habe das Phänomen der Pädophilie in der katholischen Kirche bis heute nicht umfassend aufgearbeitet; die Behandlung solcher Themen in journalistischen Beiträgen sei eine Grundlage der Demokratie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die derzeitige Vorsitzende von KRRiT, Agnieszka Glapiak, kündigte Berufung an.
Gericht sieht keine rechtliche Grundlage für die Geldbuße durch KRRiT Ein zentrales Element der Entscheidung war die Feststellung des Gerichts, dass Maciej Świrski von Anfang an keine rechtliche Grundlage hatte, die Geldbuße zu verhängen. Das Gericht erklärte, selbst wenn es Unregelmäßigkeiten bei journalistischen Standards gegeben hätte, sei der Vorsitzende von KRRiT nicht befugt gewesen, solche Umstände zu prüfen. Die Vorschriften des Rundfunk- und Fernsehgesetzes böten dafür keine Rechtsgrundlage, um einen Sender aus diesen Gründen zu bestrafen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte natürlicher und juristischer Personen sei in einem eigenen Verfahren nach dem Zivilgesetzbuch vorgesehen, nicht in einem Verwaltungsverfahren vor der Rundfunkaufsicht. Das Gericht entschied zudem, dass die bloße Tatsache einer Heiligsprechung Forschung und Analyse der Biografie oder der Umstände des Wirkens von Kardinal Karol Wojtyła nicht verhindern könne. Außerdem stellte es fest, der Beitrag habe den Kult um Johannes Paul II. nicht beleidigt. Pädophilie und deren Vertuschung stünden im Widerspruch zum Dekalog und verletzten die grundlegenden Werte der katholischen Kirche.
Der Bericht „Bielmo. Franciszkańska 3“ des TVN24-Journalisten Marcin Gutowski wurde am 6. März 2023 als siebte Folge der investigativen Reihe „Bielmo“ uraufgeführt. Darin wurde die These vertreten, Karol Wojtyła habe als Erzbischof von Krakau Fälle von Pädophilie unter Geistlichen vertuscht, bevor er Papst Johannes Paul II. wurde. Der Beitrag erreichte im Schnitt 1,05 Millionen Zuschauer. Nach der Ausstrahlung erhielt KRRiT nach eigenen Angaben eine Rekordzahl an Beschwerden in der Geschichte des Rates — 6.058 Eingaben mit insgesamt 39.613 Unterschriften gegen den Inhalt. Maciej Świrski war von 2022 bis 2025 Vorsitzender von KRRiT und leitete nach Eingang dieser Beschwerden Verfahren gegen TVN24 ein.
Mateusz Sosnowski, stellvertretender Chefredakteur von TVN24, bezeichnete die Entscheidung als bedeutsam, nicht nur für den Sender selbst. „Von Anfang an wussten wir, dass das Vorgehen des Vorsitzenden von KRRiT rein politischer Natur war. Die Strafe hatte keine rechtliche Grundlage, griff in die Medienfreiheit ein und war ein Versuch, unsere Redaktion und viele andere Redaktionen einzuschüchtern” — Mateusz Sosnowski via Press.pl TVN24-Reporter Marcin Gutowski, der zweieinhalb Jahre an der Recherche gearbeitet hatte, schrieb in den sozialen Medien, das Gericht habe bestätigt, der Bericht sei belastbar und auf unterschiedlichen Quellen gestützt gewesen, darunter Aussagen zahlreicher Zeugen, die Auswertung von Dokumenten und Aufnahmen. Gutowski erklärte, das Gericht habe anerkannt, dass die Autoren des Beitrags ausdrücklich auf die geringere Glaubwürdigkeit von Unterlagen aus den Sicherheitsdiensten der Volksrepublik Polen hingewiesen hätten; damit sei einer der zentralen Kritikpunkte von KRRiT aufgegriffen worden. Der Journalist bezeichnete die Geldbuße als höchste Strafe in der Geschichte der polnischen Medien und sagte, er nehme nun offiziell den „Maulkorb“ zurück, den er sich seit Beginn des Verfahrens selbst auferlegt habe. TVN24 hatte die Entscheidung von KRRiT von Beginn an angefochten und argumentiert, sie solle die Medienfreiheit einschränken.
Glapiak nennt das Urteil „unverständlich“ und kündigt Berufung an Agnieszka Glapiak, die am 28. Juli 2025 Vorsitzende von KRRiT wurde, reagierte scharf auf die Entscheidung. „Das Urteil ist unverständlich und schwer zu akzeptieren” — Agnieszka Glapiak via wpolityce.pl Glapiak kündigte an, KRRiT werde Berufung einlegen. Damit wird sich der Rechtsstreit zwischen der Aufsicht und TVN24 vor höheren Instanzen fortsetzen. Die ursprüngliche Geldbuße war unter Maciej Świrski verhängt worden, der das Amt nicht mehr innehat und nach Angaben von Fakt24 derzeit suspendiert ist und vor dem Staatsgerichtshof auf einen Prozess wartet. Ihm werden unter anderem Belästigung privater Medien und die Blockade von Rundfunkgebührenmitteln für öffentlich-rechtliche Sender vorgeworfen. KRRiT habe nach dem Gerichtsentscheid keine offizielle Stellungnahme veröffentlicht, berichtete Fakt24. Der Fall hatte von der Ausstrahlung des Berichts an breite öffentliche Aufmerksamkeit ausgelöst. Mehr als 6.000 Beschwerden gingen bei dem Rat ein, und fast 40.000 Unterschriften wurden gegen die Sendung gesammelt. Zugleich gab es Stimmen, die das Recht der Journalisten verteidigten, schwierige Themen von öffentlicher Bedeutung aufzugreifen.
Wichtige Ereignisse im Fall TVN24 ‚Franciszkańska 3‘: — ; — ; — ; —
Mentioned People
- Maciej Świrski — Polski przedsiębiorca i działacz społeczny, przewodniczący Krajowej Rady Radiofonii i Telewizji w latach 2022–2025
- Agnieszka Glapiak — Przewodnicząca Krajowej Rady Radiofonii i Telewizji od lipca 2025 roku
- Marcin Gutowski — Polski dziennikarz śledczy i autor serii „Bielmo” w TVN24
- Mateusz Sosnowski — Zastępca redaktora naczelnego TVN24
Sources: 8 articles
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- Bolesna porażka KRRiT. Sąd uznał, że reportaż o papieżu był rzetelną pracą (FAKT24.pl)
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- TVN dostał najwyższą karę w historii polskich mediów. Wyrok sądu ws. kontrowersyjnego reportażu (Wprost)
- Sąd zdecydował ws. kary dla TVN za reportaż "Franciszkańska 3" (rmf24.pl)
- Sąd uchylił karę nałożoną przez Świrskiego na nadawcę TVN 24 za reportaż "Franciszkańska 3" (Press.pl)
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