Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Klage der früheren Todtmooser Bürgermeisterin Janette Fuchs auf gleiche Bezahlung abgewiesen. Die Richter sahen vor allem bei dem Vergleich mit einem 24 Jahre früheren Amtsvorgänger rechtliche Hürden. Fuchs will mit ihrem Anwalt Jörg Düsselberg nun zum Bundesverwaltungsgericht gehen.
VGH hebt Freiburger Urteil auf
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die zugesprochenen Zahlungen an Janette Fuchs vollständig abgewiesen.
Vergleich mit Amtsvorgänger umstritten
Das Gericht sah bei dem Vergleich mit einem 24 Jahre früheren Vorgänger erhebliche rechtliche Schwierigkeiten.
Berufung nach Leipzig möglich
Der VGH ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu; Fuchs will diesen Weg gehen.
The Baden-Württemberg Higher Administrative Court in Mannheim hat eine Klage wegen geschlechtsspezifischer Entgeltbenachteiligung abgewiesen, die Janette Fuchs, die frühere parteilose Bürgermeisterin des Schwarzwälder Kurorts Todtmoos, eingereicht hatte. Sie hatte argumentiert, sie sei schlechter bezahlt worden als ihr männlicher Amtsvorgänger und ihr männlicher Nachfolger. Der 4. Senat des Gerichts wies Fuchs' Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem General Equal Treatment Act zurück. Die 59-Jährige, die von 2014 bis 2022 Bürgermeisterin von Todtmoos war und inzwischen im Ruhestand ist, hatte in der ersten Instanz noch Erfolg gehabt. Mit dem Urteil hebt das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg auf, das die Gemeinde dazu verpflichtet hatte, Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadensersatz und zusätzlich 7.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Der Senat ließ die Berufung zum Federal Administrative Court zu, und Fuchs' Anwalt Jörg Düsselberg bestätigte, dass sie diesen Weg gehen wolle.
Vergleich mit einem Amtsvorgänger nach 24 Jahren rechtlich schwierig In der Verhandlung regten die Richter am VGH selbst einen Vergleich zwischen den Parteien an und verwiesen auf Risiken für beide Seiten, doch eine Einigung kam nicht zustande. Das Gericht verwies auf ein zentrales Beweisproblem: Ein Vergleich von Fuchs' Bezahlung mit der eines Amtsvorgängers, der 24 Jahre vor ihr ins Amt gekommen war, sei in der Sache schwer zu bewerten. Auf Sitzungsprotokolle des Gemeinderats wurde als zumindest teilweise Begründung für die niedrigere Besoldungsgruppe verwiesen, die Fuchs zugewiesen worden war, auch wenn diese Gründe nach Auffassung des Gerichts nicht vollständig waren. Die vom Verwaltungsgericht Freiburg zugesprochenen Zahlungen bezogen sich nach Angaben von Fuchs' Anwalt Düsselberg auf die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte der achtjährigen Amtszeit von Fuchs. Das Gericht räumte ein, dass ein Vergleich mit Fuchs' Nachfolger rechtlich schwierig sein könne, verwies aber zugleich darauf, dass es bereits Hinweise auf eine Ungleichbehandlung in diesem Vergleich gebe. Eine ausführliche schriftliche Begründung des Urteils soll laut Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.
Fall Fuchs zur gleichen Bezahlung — Gerichtsentscheidungen: Zuerkannter Schadensersatz (before: Mehr als 36.500 Euro (Verwaltungsgericht Freiburg), after: Abgewiesen (VGH Mannheim)); Entschädigung nach dem AGG (before: 7.000 Euro (Verwaltungsgericht Freiburg), after: Abgewiesen (VGH Mannheim)); Weiterer Rechtsweg (before: In erster Instanz nicht anwendbar, after: Berufung zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen)
Gemeinde mit 2.000 Einwohnern weist Vorwurf der Benachteiligung zurück Die Gemeinde Todtmoos, ein Kurort im südlichen Schwarzwald mit rund 2.000 Einwohnern, hatte gegen das Urteil der ersten Instanz Berufung eingelegt und während des gesamten Verfahrens darauf verwiesen, es gebe keinen Hinweis auf eine Benachteiligung Fuchs' wegen ihres Geschlechts. Ihr Anwalt André Friedl hatte beantragt, die Klage vollständig abzuweisen. Die Gemeinde vertrat die Auffassung, dass die niedrigere Besoldungsgruppe für Fuchs sachlich und verwaltungsrechtlich begründet gewesen sei; dieser Sicht sei der VGH letztlich zumindest teilweise gefolgt. Fuchs hatte dagegen stets betont, die Gehaltsdifferenz sei Ausdruck einer Benachteiligung wegen ihres Geschlechts, und die von der Gemeinde herangezogenen Sitzungsprotokolle des Gemeinderats lieferten keine ausreichende Erklärung. Der Fall fand Aufmerksamkeit als seltenes Beispiel dafür, dass eine amtierende — und später ehemalige — kommunale Amtsträgerin vor den Verwaltungsgerichten gegen die eigene Gemeinde einen Anspruch auf gleiche Bezahlung verfolgt hat.
Berufung nach Leipzig steht bevor, schriftliche Gründe fehlen noch Streitigkeiten um gleiche Bezahlung in der deutschen öffentlichen Verwaltung sind historisch selten, insbesondere auf der Ebene gewählter kommunaler Amtsträger wie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Das AGG, das 2006 in Kraft trat, setzte mehrere Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht um und erweiterte den Schutz auch auf Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Todtmoos ist eine kleine Gemeinde im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg, liegt im südlichen Schwarzwald auf einer Höhe von mehr als 700 Metern und ist als Kurort anerkannt. Fuchs und ihr Anwalt hatten vor dem Urteil bereits signalisiert, dass sie bei einer Niederlage vor dem VGH zum Bundesverwaltungsgericht gehen würden. Das vom VGH vergebene Aktenzeichen lautet 4 S 1145/25. Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig würde den Fall zu Fragen des Bundesrechts verhandeln, darunter die Auslegung und Anwendung des AGG auf gewählte kommunale Amtsträger. Die Gegenseite äußerte sich nach der Entscheidung Berichten zufolge zunächst nicht. Da die schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, sind die genauen rechtlichen Gründe, aus denen der VGH die Entscheidung des Freiburger Gerichts aufgehoben hat, bislang nicht vollständig bekannt. Ein mögliches Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte für die Frage bedeutsam sein, wie der Schutz vor Entgeltungleichheit für gewählte Amtsträger in deutschen Gemeinden generell anzuwenden ist.
Mentioned People
- Janette Fuchs — Była bezpartyjna burmistrz Todtmoos (2014–2022) i powódka w sprawie o równe płace.
- Jörg Düsselberg — Pełnomocnik prawny i adwokat Janette Fuchs.
- André Friedl — Pełnomocnik prawny gminy Todtmoos.
Sources: 4 articles
- Ex-Rathauschefin unterliegt mit Equal-Pay-Klage (Süddeutsche Zeitung)
- Ex-Rathauschefin unterliegt mit Equal-Pay-Klage - WELT (DIE WELT)
- Ex-Rathauschefin unterliegt mit Equal-Pay-Klage (stern.de)
- Equal Pay: Ex-Rathauschefin unterliegt mit Equal-Pay-Klage (ZEIT ONLINE)