Katalanische Politikerin
Der Ministerrat hat am Dienstag eine teilweise Begnadigung genehmigt und die Haftstrafe für die ehemalige Junts-Vorsitzende von vier Jahren, sechs Monaten und einem Tag auf zwei Jahre herabgesetzt. Die übrigen Strafen – eine Geldstrafe und ein vierjähriges und eintägiges Amtsverbot – bleiben bestehen.