italienische EU-Abgeordnete, Aktivistin und Hausbesetzerin
Die Arbeitskammer des Berufungsgerichts Mailand hat am Dienstag, dem 13. Oktober, das erstinstanzliche Urteil für nichtig erklärt und den Fall an das Gericht zurückverwiesen. Die Anordnung, wonach die EU-Abgeordnete mehr als 300.000 Euro an zwei ehemalige Mitarbeiter zahlen sollte, wurde aufgehoben.