Sejm-Marschall Włodzimierz Czarzasty lehnte am 17. Juni 2026 die Weiterleitung eines Präsidentenentwurfs zur Justiz ab und berief sich dabei auf eine Stellungnahme der Venedig-Kommission, die das Gesetz als Bedrohung der richterlichen Unabhängigkeit bezeichnete und als unfähig, Polens Rechtsstaatskrise zu lösen.