Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionsbeschwerde des Königreichs Marokko gegen die Zeitungen „Süddeutsche Zeitung“ und „ZEIT“ zurückgewiesen. Marokko hatte die Einstellung der Veröffentlichung und Richtigstellungen zu Artikeln aus dem Jahr 2021 über den Einsatz der Spionagesoftware Pegasus zur Überwachung von Politikern gefordert und behauptet, diese verletzten die „Staatsehre“. Das Gericht stellte fest, dass der Staat als solcher kein Träger des Persönlichkeitsrechts ist und in Deutschland nicht erfolgreich wegen Verleumdung klagen kann.
Wegweisendes BGH-Urteil
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Staat keine persönliche Ehre besitzt und kein allgemeines Persönlichkeitsrecht hat, was es ihm unmöglich macht, wegen Verleumdung zu klagen.
Fall der Pegasus-Software
Der Fall betraf Veröffentlichungen aus dem Jahr 2021, die nahelegten, dass marokkanische Dienste die Spionagesoftware Pegasus zur Überwachung ausländischer Journalisten und Politiker eingesetzt hätten.
Prinzip der Pressefreiheit
Das Urteil bestätigt den umfassenden Schutz der Medienfreiheit in Deutschland und schafft eine erhebliche Hürde für Versuche ausländischer Regierungen, Berichte zu zensieren.
Niederlage im Gerichtsverfahren
Marokko hatte bereits zuvor vor Gerichten niedrigerer Instanz in Hamburg verloren; das BGH-Urteil ist endgültig und schließt den Weg für weitere Rechtsmittel in Deutschland.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Möglichkeit für ausländische Staaten, deutsche Medien zu verklagen, erheblich einschränkt. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters verkündete am Freitag die Zurückweisung der Revisionsbeschwerde des Königreichs Marokko gegen die Redaktionen der „Süddeutsche Zeitung“ und „ZEIT“. Marokko hatte gefordert, dass das Gericht die Medien anweise, die Veröffentlichung einzustellen und Richtigstellungen zu Artikeln aus dem Sommer 2021 zu veröffentlichen. Diese Berichte, basierend auf einer Untersuchung eines journalistischen Konsortiums, legten nahe, dass marokkanische Geheimdienste die israelische Spionagesoftware Pegasus zur Überwachung von Journalisten und Politikern weltweit eingesetzt hätten.
„Der Staat hat weder eine persönliche Ehre noch ist er Träger eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.” — Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH), der das Urteil verkündete. Diese entscheidende Feststellung des Gerichts bedeutet, dass der Staat als abstrakte juristische Person keinen rechtlichen Schutz vor Verleumdung in gleicher Weise wie eine natürliche Person einklagen kann. Das Hamburger Gericht hatte die Klage Marokkos bereits zuvor abgewiesen, und der BGH bestätigte lediglich diese Entscheidung, indem er die Revisionsbeschwerde nicht berücksichtigte. Das Urteil ist endgültig und schließt den Weg für weitere Rechtsmittel in der deutschen Justiz.
Der Pegasus-Skandal brach 2021 aus, als ein internationales Journalistenkonsortium enthüllte, dass die Spionagesoftware der Firma NSO Group von Regierungen zur Überwachung politischer Gegner, Journalisten und Aktivisten eingesetzt worden war. Die Liste potenzieller Ziele umfasste Tausende von Telefonnummern weltweit, was einen globalen Skandal auslöste. Im deutschen Kontext hat das BGH-Urteil grundlegende Bedeutung für die Pressefreiheit. Es schafft eine erhebliche verfahrensrechtliche Hürde für ausländische Regierungen, die deutsche Gerichte nutzen möchten, um kritische Berichte zu zensieren. Das Presserecht in Deutschland schützt Medien stark vor sogenannten SLAPP-Klagen. Für Marokko ist die Niederlage vor dem BGH ein weiterer Imageschaden in der seit Jahren andauernden internationalen Spionageaffäre. Das Land bestreitet konsequent jegliche Beteiligung an der Nutzung von Pegasus. Doch das Urteil des deutschen Obersten Gerichtshofs, das am Freitag veröffentlicht wurde, stellt eine starke Unterstützung für die Arbeit investigativer Journalisten und ihr Recht dar, über Missbrauchsverdächtigungen der Macht zu informieren, selbst wenn sie souveräne Staaten betreffen.
Perspektywy mediów: Liberale und linke Zeitungen betonen das Urteil als Triumph der Meinungsfreiheit über Einschüchterungsversuche autoritärer Regime gegenüber den Medien und weisen auf das größere Problem der digitalen Überwachung hin. Konservative und rechte Kommentatoren könnten die Notwendigkeit des Schutzes diplomatischer Beziehungen und das Prinzip der Nichteinmischung betonen und die Sorge äußern, dass solche Urteile die zwischenstaatlichen Beziehungen komplizieren könnten. Das BGH-Urteil lässt jedoch die Frage der Verantwortlichkeit einzelner Beamter offen. Das Gericht betonte deutlich, dass sein Urteil die Möglichkeit von Ansprüchen konkreter natürlicher Personen, die sich durch die Veröffentlichungen geschädigt fühlen könnten, nicht ausschließt. In der Praxis ist es jedoch äußerst schwierig, für einen hochrangigen Staatsbeamten im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Funktionen Verleumdung nachzuweisen, angesichts des hohen Schutzniveaus der Pressekritik gegenüber der Macht. Das Urteil stärkt somit die Position der Medien als vierte Gewalt im demokratischen Rechtsstaat.
Mentioned People
- Stephan Seiters — Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH), der das Urteil verkündete.