Das Landgericht Berlin ordnete die Unterbringung eines 19-jährigen Täters in einer psychiatrischen Klinik im Zusammenhang mit einem brutalen Messerangriff vom Juni des vergangenen Jahres an. Der Mann, motiviert durch „Mordlust“, griff auf der Straße zufällige Opfer an – eine 20-jährige Abiturientin und ihre Mutter. Das Mädchen erlitt etwa 70 Stich- und Schnittverletzungen, ihre Mutter wurde ebenfalls schwer verletzt. Das Gericht stellte fest, dass der Mann ohne Behandlung eine weitere Gefahr für die Gesellschaft darstellt.
Psychiatrisches Urteil für Täter
Ein Gericht in Berlin ordnete die unbefristete Unterbringung eines 19-jährigen Mannes in einer psychiatrischen Klinik an. Es wurde festgestellt, dass er ohne Behandlung eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.
Brutaler Angriff auf zufällige Opfer
Der Täter griff auf der Straße eine 20-jährige Abiturientin und ihre Mutter an. Das jüngere Opfer erlitt etwa 70 Stich- und Schnittverletzungen, beide Frauen überlebten nach schweren Verletzungen.
Motivation: Mordlust
In der Urteilsbegründung wurde angegeben, dass der Täter aus „Mordlust“ handelte. Die Opfer waren zufällig, und der Mann soll eine „beunruhigende Faszination“ gezeigt haben.
Verfahren dauerte neun Monate
Vom Angriff im Juni 2025 bis zur Urteilsverkündung vergingen etwa neun Monate. Das Gericht fällte eine Entscheidung mit sicherndem Charakter.
Das Landgericht Berlin (Landgericht) hat im Fall eines brutalen Messerangriffs vom Juni 2025 das Urteil gesprochen. Der 19-jährige Täter wurde zur unbefristeten Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Vorsitzende Richterin begründete, dass der Mann ohne entsprechende Behandlung weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle. Die Opfer waren völlig zufällige Passanten: eine 20-jährige Abiturientin und ihre Mutter. „Der 19-Jährige, der aus Mordlust gehandelt habe, sei ohne Behandlung gefährlich für die Allgemeinheit.” — Vorsitzende Richterin Der Angriff war besonders grausam. Das jüngere Opfer, die Abiturientin, erlitt etwa 70 Stich- und Schnittverletzungen. Ihre Mutter wurde ebenfalls schwer verletzt. Beide Frauen überlebten, erlitten jedoch schwere körperliche und psychische Verletzungen. Aus den Prozessakten geht hervor, dass der Täter aus einem Motiv handelte, das im deutschen Strafrecht als „Mordlust“ bezeichnet wird, was den Wunsch bedeutet, aus bloßer Freude oder Befriedigung an der Tat zu töten. Die Opfer wurden völlig zufällig ausgewählt, was das Gericht in der Urteilsbegründung bestätigte. Es wird auch von einer „beunruhigenden Faszination“ des Täters gesprochen, die dem Angriff vorausging. Die Einweisung in eine psychiatrische Klinik anstelle einer Strafvollzugsanstalt (sog. Maßregel der Besserung und Sicherung) hat im deutschen Strafrecht eine lange Tradition. Ihre Wurzeln reichen bis zu den strafrechtlichen Konzepten des 19. Jahrhunderts zurück, die die strafrechtliche Verantwortung von der Notwendigkeit trennten, die Gesellschaft vor unzurechnungsfähigen Personen zu schützen. Eine entscheidende Novelle führte das Gesetz von 1933 ein, dessen Grundsätze in geänderter Form bis heute gelten. Das Urteil hat einen sichernden und heilenden Charakter und stellt keine Freiheitsstrafe dar. Das bedeutet, dass der 19-Jährige so lange in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung bleiben wird, wie Experten dies für die öffentliche Sicherheit und seine Behandlung für notwendig erachten. Es wurde keine Obergrenze für die Dauer dieser Isolierung festgelegt. Die Entscheidung fiel fast neun Monate nach dem Vorfall, was auf den komplexen Charakter des Prozesses hinweist, der Gutachten von Psychiatern und Gerichtssachverständigen erforderte. Der Fall fand ein breites Echo in den deutschen Medien und lenkte die Aufmerksamkeit auf das Problem zufälliger Straßengewalt sowie die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortung von Personen mit psychischen Störungen.