Die Novelle des Vermessungs- und Kartographiegesetzes hat die Gebühren für den Zugang zu Daten aus dem Grundstückspreisregister abgeschafft. Die Änderung, die am 13. Februar in Kraft trat, ermöglicht Bürgern die kostenlose Überprüfung realer Transaktionsbeträge direkt in den Kreis-Datenbanken. Obwohl die Reform die Markttransparenz erhöhen soll, meldet der Datenschutzbeauftragte Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre von Wohnungskäufern an, was eine Debatte über die Grenzen der Transparenz im Bausektor ausgelöst hat.

Abschaffung finanzieller Barrieren

Seit dem 13. Februar 2026 werden Daten aus dem Grundstückspreisregister kostenlos für alle Bürger bereitgestellt, was die Ära kostenpflichtiger Auszüge beendet.

Zunahme der Markttransparenz

Dank der neuen Vorschriften kann jeder die Transaktionspreise in seiner Umgebung überprüfen, was die Bewertung von Wohnungen ohne kostspielige Expertenhilfe erleichtert.

Bedenken des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte warnt, dass volle Transparenz der Register die Privatsphäre der Bürger gefährden könnte, indem Preise leicht mit konkreten Personen verknüpft werden können.

Eine Revolution im Zugang zu Immobilienmarktdaten wurde mit dem Inkrafttreten der Novelle des Vermessungs- und Kartographiegesetzes Realität. Seit dem 13. Februar 2026 können Bürger kostenlos auf die Ressourcen des Grundstückspreisregisters (GPR) zugreifen. Bisher war die Erlangung eines Auszugs aus dem Register mit der Notwendigkeit einer Gerichtsgebühr verbunden, was den Informationszugang für den durchschnittlichen Käufer faktisch einschränkte. Nun werden diese Daten in digitalen Kartendiensten wie dem Warschauer Kartendienst verfügbar, wo Transaktionen auf einer interaktiven Karte analysiert werden können. Initiator der Freigabe dieser Daten war Prof. Waldemar Izdebski, ehemaliger Hauptvermessungsdirektor des Landes, der seit längerem die Abschaffung finanzieller Barrieren beim Zugang zu öffentlichen Informationen gefordert hatte. Diese Änderungen verlaufen jedoch nicht ohne Kontroversen, wie von Experten in der Rzeczpospolita zitiert wird. Ein zentraler Akteur im Streit um die Gestaltung der neuen Vorschriften wurde das Datenschutzbeauftragte (UODO). Diese Behörde äußerte Bedenken, dass ein zu breiter Zugang zu detaillierten Transaktionsdaten – in Kombination mit Informationen aus den Grundbüchern – zur Deanonymisierung von Käufern und zur Verletzung ihrer Privatsphäre führen könnte. Als Reaktion auf diese Bedenken musste der Gesetzgeber zwischen Preistransparenz und dem Schutz persönlicher Güter abwägen, was die endgültige Gestaltung der Vorschriften zum Bauträger-Garantiefonds beeinflusste. Die Führung von Grundstückspreisregistern durch die öffentliche Verwaltung in Polen hat ihre Wurzeln in der Kommunalreform von 1998, als die Aufgabe der Datenerfassung aus notariellen Urkunden den Kreisen als Teil der Führung des Liegenschaftskatasters übertragen wurde. In der Praxis ermöglicht das neue Werkzeug die präzise Verfolgung des Marktwerts von Immobilien in der unmittelbaren Nachbarschaft. Ein mediales Beispiel wurde die Situation von Jarosław Kaczyński, dessen Nachbarn in Żoliborz Renovierungen durchführen, was der Öffentlichkeit bewusst machte, dass über das GPR die genauen Beträge, zu denen Teile benachbarter Doppelhäuser erworben werden, überprüft werden können. Experten betonen, dass, obwohl kommunale Systeme manchmal schwer zu bedienen sind, der Digitalisierungsprozess und die vollständige Abschaffung der Gebühren ein Meilenstein ist. Daten gelangen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Notarvertrags in das System, was die Datenbank relativ aktuell macht und ein mächtiges Verhandlungswerkzeug für Personen darstellt, die den Kauf oder Verkauf von Immobilien planen. „Die Freigabe der Daten aus dem Grundstückspreisregister ist ein Schlüsselelement beim Aufbau eines transparenten Staates, in dem der Bürger nicht für Informationen zahlen muss, die er selbst durch seine Marktaktivitäten generiert hat.” — prof. Waldemar Izdebski Zugang zu GPR-Daten vor und nach der Novelle: Gebühr für Auszug: Kostenpflichtig (Gerichtsgebühr) → Kostenlos; Zugangsform: Papier-/elektronischer Antrag → Interaktive Karten und offene Daten; Hauptzielgruppe: Sachverständige, Behörden → Bürger, Bauträger, Analysten 30 Tage — haben die Landkreise für die Eingabe der Daten aus der notariellen Urkunde Liberale Medien legen Wert auf die Modernität der Lösung, Digitalisierung und die Einschränkung des Wissensmonopols von Vermittlern über reale Marktpreise. | Konservative Redaktionen thematisieren häufiger den Schutz der Privatsphäre von Hausbesitzern und das Risiko der Vermögensüberwachung durch Dritte.

Mentioned People

  • Waldemar Izdebski — Ehemaliger Hauptvermessungsdirektor des Landes und Initiator der Abschaffung von Gebühren für den Zugang zu Immobilienpreisdaten.
  • Jarosław Kaczyński — Vorsitzender der PiS, dessen Wohnsituation in Żoliborz als Beispiel für die Nutzung des Registers diente.