KI-generiert·Mehr erfahren
© EL MUNDO
Regierung·vor 2 Std.

Spaniens Oberster Gerichtshof ordnet 2,5 Mio. € Entschädigung für zu Unrecht 18 Jahre inhaftierten Mann an

Ahmed Tommouhi verbrachte fast zwei Jahrzehnte im Gefängnis, bis DNA-Beweise ihn entlasteten und einen anderen Mann identifizierten. Der Oberste Gerichtshof entschied nun, der Justizirrtum sei „eindeutig und qualifiziert“ und berechtige ihn zu staatlicher Entschädigung.

Das Urteil

Das höchste Gericht Spaniens ordnete am Morgen an, dass der Staat Ahmed Tommouhi 2,5 Millionen Euro für den Schaden zahlen muss, der durch einen Justizirrtum entstanden ist, der ihn für Vergewaltigungen ins Gefängnis brachte, die er nicht begangen hatte. Die Entscheidung der Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs hebt eine vorherige Ablehnung durch die Audiencia Nacional und das Justizministerium auf, die argumentiert hatten, es liege kein „krasser oder offensichtlicher“ Irrtum vor.

Dieser Irrtum war entscheidend dafür, dass der Beschwerdeführer für einen außergewöhnlich langen Zeitraum – etwa 18 Jahre – seiner Freiheit beraubt blieb, und vollstreckte ein Urteil, das durch die Feststellung seiner Unschuld aufgehoben wurde, was eine Beeinträchtigung von maximaler Intensität des Grundrechts auf persönliche Freiheit darstellt.

Oberster Gerichtshof Spaniens

Die ignorierten Beweise

Im ursprünglichen Verfahren vor dem Provinzgericht Barcelona im Jahr 1992 ließen die Richter einen biologischen Sachverständigenbericht der Wissenschaftlichen Polizei zu, werteten ihn jedoch nicht aus. Der Bericht zeigte, dass Samenflecken an der Kleidung des Opfers der Blutgruppe B angehörten, einem genetischen Profil, das mit Tommouhi nicht vereinbar war. Die Verurteilung stützte sich fast ausschließlich auf die Aussage des Opfers und weniger schlüssige Blutanalysen.

Es ergibt sich direkt, klar und eindeutig das Vorliegen eines qualifizierten Irrtums, gekennzeichnet durch das Unterlassen eines objektiven Sachverständigengutachtens, dessen Unvereinbarkeit mit der belastenden Hypothese, dessen Potenzial, das Urteil zu bestimmen, und dem daraus folgenden Zusammenbruch des logischen Prozesses der richterlichen Überzeugungsbildung.

Oberster Gerichtshof Spaniens

Später stellte sich heraus, dass das Sperma tatsächlich von Antonio García Carbonell stammte, einem spanischen Staatsbürger, der Tommouhi äußerlich sehr ähnlich sah.

Ein langer Weg durch die Instanzen

Die Ereignisse gehen auf November 1991 in mehreren Orten der Provinz Tarragona zurück: eine Vergewaltigung in Olesa am 5. November, eine weitere in Cornellá am 7. November sowie Vergewaltigungen in La Secuita und La Bisbal in der Nacht vom 9. auf den 10. November. Tommouhi wurde für die Taten in Olesa und Cornellá verurteilt. 1997 hob der Oberste Gerichtshof die Verurteilung für Olesa auf, die eine 51-jährige Haftstrafe nach sich gezogen hatte. Es dauerte bis Juni 2023, dass dasselbe Gericht auch die Verurteilung für Cornellá aufhob, die mit 24 Jahren und 22 Tagen bestraft worden war. Tommouhi saß von November 1991 bis April 2009 im Gefängnis – fast 18 Jahre, wobei einige Berichte aufgrund der gestaffelten Aufhebungen von 15 Jahren sprechen.

Zeitleiste des Falles Ahmed Tommouhi
  1. Vergewaltigung in Olesa (Tarragona) gemeldet.
  2. Vergewaltigung in Cornellá gemeldet.
  3. Vergewaltigungen in La Secuita und La Bisbal gemeldet.
  4. Tommouhi vom Provinzgericht Barcelona verurteilt.
  5. Oberster Gerichtshof hebt Verurteilung wegen der Tat in Olesa auf (51 Jahre Haft).
  6. Tommouhi aus der Haft entlassen.
  7. Oberster Gerichtshof hebt Verurteilung wegen der Tat in Cornellá auf und stellt Unschuld fest.
  8. Audiencia Nacional lehnt Entschädigung wegen Justizirrtums ab.
  9. Oberster Gerichtshof ordnet Zahlung von 2,5 Millionen Euro Entschädigung durch den Staat an.

Der Kampf um Entschädigung

Nach dem Freispruch 2023 forderte Tommouhi 3.645.000 Euro vom Justizministerium nach den Grundsätzen der staatlichen Vermögenshaftung. Das Ministerium lehnte ab, und die Audiencia Nacional bestätigte die Ablehnung im April 2025 mit der Begründung, dass ein Wiederaufnahmebeschluss nicht automatisch einen entschädigungspflichtigen Justizirrtum begründe. Der Oberste Gerichtshof hat diese Argumentation nun verworfen und festgestellt, dass der Irrtum so grundlegend war, dass die Voraussetzung einer vorherigen formellen Feststellung eines Justizirrtums durch den Inhalt des Wiederaufnahmebeschlusses selbst erfüllt sei.

Breitere Bedeutung

Der Fall verdeutlicht die finanziellen Konsequenzen für den Staat, wenn Gerichte entlastende forensische Beweise missachten. Das Urteil stellt fest, dass allein die Dauer von Tommouhis Haft den Fall in den Bereich „außergewöhnlicher Schwere“ rückt. Es bekräftigt, dass die Nichtberücksichtigung eines objektiven, in das Verfahren eingeführten Sachverständigengutachtens, das einen Freispruch erzwungen hätte, einen qualifizierten Justizirrtum darstellt, der eine Entschädigung rechtfertigt.

Madrid · La Secuita

6 Quellen

Pollar Weekly abonnieren

Die Woche in Nachrichten, jeden Freitag. Kostenlos.

Kostenlos. Kein Tracking, keine Werbung. Jederzeit abbestellbar.

Mehr aus Politik & Wirtschaft