
Zehnjährige Haftstrafe für tödlichen Angriff auf Zugbegleiter im Februar in Rheinland-Pfalz
Ein 26-jähriger Mann wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt für den brutalen Angriff auf einen Zugbegleiter im Februar in Rheinland-Pfalz. Die Familie des Opfers plant Berufung und fordert eine Verurteilung wegen Mordes.
Das Landgericht Zweibrücken hat einen 26-jährigen Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt für einen tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz. Das Gericht verurteilte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge, eine Entscheidung, die sofort Berufung von der Familie des Opfers hervorrief, die eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags gefordert hatte.
Der Angriff
In einem Regionalzug bei Landstuhl Anfang Februar 2026 reiste der 26-Jährige ohne Fahrkarte. Er war nur Stunden zuvor wegen aggressiven Verhaltens von der Polizei aufgegriffen worden. Als der Zugbegleiter Serkan C., ein 36-jähriger alleinerziehender Vater zweier Kinder aus Ludwigshafen, nach Fahrkarte und Ausweis fragte, weigerte sich der Fahrgast. Eine Überwachungskamera im Zug hielt die brutale Szene fest: Der Angeklagte schlug schnelle, harte Schläge auf Kinn, Brust und Kopf des Zugbegleiters. Innerhalb von Sekunden brach der Zugbegleiter bewusstlos zusammen. Er wurde am nächsten Bahnhof in Homburg (Saar) von einem Notarzt behandelt und starb zwei Tage später im Krankenhaus an einer Hirnblutung. Der Angeklagte wurde am Bahnhof festgenommen.
Die Entscheidung des Gerichts
Der Angeklagte gestand die Tat vor Gericht, bestritt aber jede Tötungsabsicht. Er bat die Familie des Opfers um Vergebung. Am 9. Juli 2026 wies das Gericht in Zweibrücken die ursprünglich erhobene Mordanklage zurück und verurteilte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Strafe von zehn Jahren lag unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten zwölf Jahren. Die Verteidigung hatte eine Strafe am unteren Ende des gesetzlichen Rahmens gefordert, der in minderschweren Fällen eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht.
Familie strebt Berufung an
Die Familie des Opfers, vertreten durch einen Rechtsanwalt als Nebenkläger, hatte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes gefordert. Sie waren so enttäuscht über das Urteil, dass sie der Verkündung fernblieben. Ihr Anwalt hatte bereits vor dem Urteil erklärt, dass er beim Bundesgerichtshof Revision einlegen werde, falls die Strafe unter zwölf Jahren liege. Er bezeichnete die Entschuldigung des Angeklagten vor Gericht als unaufrichtig.
Die Entschuldigung war unaufrichtig.
Nationale Sicherheitsdebatte
Der Fall hat eine bundesweite Debatte über die Sicherheit von Beschäftigten des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland ausgelöst. Der Angriff, von Überwachungskameras an Bord klar aufgezeichnet, hat die Verletzlichkeit der Mitarbeiter verdeutlicht. Der Tod des Zugbegleiters hat Forderungen nach besseren Schutzmaßnahmen in Zügen ausgelöst. Die Berufung wird den Fall im Rampenlicht halten, während das Land mit den Folgen des Vorfalls ringt.


