
Deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten Sebastian Koch nach Waffenfund bei Razzia
Die Staatsanwaltschaft Halle hat ihr Verfahren gegen den neu gewählten Landtagsabgeordneten Sebastian Koch aus Sachsen-Anhalt ausgeweitet, nachdem die Polizei bei einer Razzia gegen die verbotene Artgemeinschaft zwei Luftgewehre und eine Schreckschusspistole sichergestellt hatte.
Waffen bei Razzia gegen extremistische Sekte entdeckt
Die Staatsanwaltschaft Halle hat ein Ermittlungsverfahren gegen den neu gewählten Landtagsabgeordneten Sebastian Koch von der Alternative für Deutschland (AfD) wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Das förmliche Verfahren geht auf eine polizeiliche Durchsuchung Ende August 2026 zurück, bei der die Einsatzkräfte Waffen im Besitz des Politikers entdeckten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bezeichnete den Fund als Zufallsfund im Rahmen einer Aktion im Zusammenhang mit einer verbotenen rechtsextremistischen Organisation. Die Ermittler stellten zwei Luftgewehre sowie eine Schreckschusswaffe sicher, die in einem verschlossenen Behältnis auf dem Grundstück aufbewahrt wurden. Kochs Verteidiger bestätigte den Waffenfund und erklärte, sein Mandant habe die Gegenstände auf Aufforderung sofort an die Polizeibeamten übergeben.
Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegen verbotene Artgemeinschaft
Die ursprüngliche Durchsuchung Ende August war Teil einer koordinierten länderübergreifenden Untersuchung gegen 15 Personen, die verdächtigt werden, die organisatorischen Aktivitäten einer verbotenen extremistischen Sekte namens Artgemeinschaft fortgesetzt zu haben. Die Polizei führte Durchsuchungen in fünf Bundesländern durch, darunter Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Zuge der Maßnahmen wurden Koch und ein weiterer AfD-Politiker der Region, Simon Lansmann, wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Vereinsgesetz formell untersucht. Beide traten kurz nach den Durchsuchungen zur Wahl an und gewannen Direktmandate bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am darauffolgenden Sonntag. Die beiden Politiker sollen ihre Plätze unter den 39 AfD-Abgeordneten im Landtag in Magdeburg einnehmen.
- Eine Bewertung des Verfassungsschutzes dokumentiert, dass Sebastian Koch in neonazistischen Zusammenhängen auftritt.
- Das Bundesinnenministerium verbietet die rechtsextremistische Gruppe Artgemeinschaft.
- Die Polizei durchsucht Grundstücke in fünf Bundesländern und ermittelt gegen 15 mutmaßliche Mitglieder der verbotenen Gruppe.
- Sebastian Koch und Simon Lansmann gewinnen Direktmandate bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
- Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigt ein Waffengesetz-Ermittlungsverfahren gegen Koch nach der Razzia.
Rechtliche Verteidigung und Hintergrund beim Verfassungsschutz
Über ihren Rechtsbeistand bestritten Koch und Lansmann, Mitglieder der Artgemeinschaft zu sein, und erklärten, sie distanzierten sich vollständig von der Ideologie der Organisation. Koch wies alle gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe sowohl im Zusammenhang mit dem Vereinsverbotsverfahren als auch mit den neuen Waffenermittlungen zurück. Nach Angaben seines Verteidigers machte Koch keine Angaben zum Verwendungszweck der beiden Luftgewehre und der Schreckschusswaffe, solange die strafrechtlichen Ermittlungen noch andauern. Die Staatsanwaltschaft Halle prüft derzeit bei den August-Razzien beschlagnahmte digitale Speichermedien und Dokumente, um weitere Beweise zu sammeln. Koch, der Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Altmark-West ist, ist den Sicherheitsbehörden seit Jahren bekannt. Eine interne Auswertung des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2019 hielt fest, dass Koch in neonazistischen Zusammenhängen aufgetreten war.
Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und laufende Verfahren
Die Organisation im Zentrum der ursprünglichen Ermittlungen, offiziell Artgemeinschaft (Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung) genannt, wurde 2023 vom Bundesinnenministerium bundesweit verboten. Das Innenministerium stufte die Gruppe als verfassungsfeindlich ein und nannte ihre rassistische Ideologie als Hauptgrund für das Verbot. Die Waffenermittlungen gegen Koch fallen mit verschärften rechtlichen Standards für den Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern im Land zusammen. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte kürzlich entschieden, dass der Entzug von Waffenbesitzerlaubnissen für AfD-Mitglieder nach geltendem Landesrecht rechtlich zulässig ist. Die Staatsanwaltschaft Halle bestätigte, dass die strafrechtlichen Ermittlungen sowohl wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz als auch wegen des Verstoßes gegen das Vereinsverbot noch andauern.
