
Pariser Gericht erklärt Volvics Angaben „klimaneutral“ und „100 % recycelt“ für irreführendes Greenwashing
Ein Pariser Gericht hat entschieden, dass die zu Danone gehörende Wassermarke Volvic auf ihren Flaschen mit irreführenden Umweltaussagen geworben hat. Das Unternehmen muss Schadenersatz zahlen und das Urteil auf seiner Website veröffentlichen.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Pariser Gericht hat entschieden, dass die Umweltaussagen der Mineralwassermarke Volvic irreführende Geschäftspraktiken darstellen. Das Gericht prüfte Kennzeichnungen wie „klimaneutral“, „zertifiziert klimaneutral“, „100 % recycelt“, „100 % recycelbar“ und „immer recycelbar“ und befand sie für täuschend.
Die Angabe auf Verpackungen und Flaschen von Volvic-Wasser der Behauptungen „klimaneutral“ oder „zertifiziert klimaneutral“, „100 % recycelt“, „100 % recycelbar“ und „immer recycelbar“ stellt eine irreführende Geschäftspraxis dar.
Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die bei der Herstellung einer Volvic-Wasserflasche entstehenden Kohlenstoffemissionen nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Es kam zu dem Schluss, dass die Aussage „klimaneutral“ geeignet ist, einen Verbraucher zu täuschen.
Strafen und Berufung
Volvic wurde zur Zahlung von 75.000 Euro Schadenersatz an die Verbraucherorganisation CLCV verurteilt, die die Klage eingereicht hatte. Die Marke muss zudem das Urteil sechs Monate lang auf der Startseite ihrer Website veröffentlichen.
Danone, der Agrar- und Lebensmittelkonzern, dem Volvic gehört, hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das Unternehmen erklärte, Volvic bestreite sowohl die Begründung des Gerichts als auch dessen Schlussfolgerung zu bestimmten vergangenen Praktiken, die nach Ansicht des Unternehmens zum damaligen Zeitpunkt vollständig den geltenden Vorschriften und Gepflogenheiten entsprachen.
Volvic wird daher Berufung gegen diese Entscheidung einlegen.
Der Zertifizierungsstreit
Danone erläuterte, dass die Behauptung „klimaneutral“ auf einer 2020 von der Organisation Carbon Trust erteilten Zertifizierung beruhte, die auf einer anerkannten Methodik basierte. Das Zertifizierungsprogramm wurde jedoch später von dieser Stelle eingestellt.
Das Gericht prüfte auch die Recyclingaussagen. Es stellte fest, dass die Flaschen nur teilweise recycelt wurden, wodurch die Etiketten „100 % recycelt“ und „100 % recycelbar“ für die Verbraucher irreführend seien.
Ein wegweisendes Urteil
Die CLCV, der französische Verbraucherverband (Consommation, Logement, Cadre de Vie), begrüßte das von ihr als „historisch“ bezeichnete Urteil. Der Verband erklärte, es sei das erste Mal, dass ein Gericht über die Begriffe „klimaneutral“ und „100 % recycelbar“ bei einem Massenkonsumgut entschieden habe.
Diese Entscheidung setzt einen Maßstab, der den Verbraucher sinnvoll schützt.
Das Urteil begründet in Frankreich einen rechtlichen Präzedenzfall dafür, wie Umweltaussagen bei Alltagsprodukten zu bewerten sind, und könnte sich darauf auswirken, wie andere Marken ihre Waren kennzeichnen.

