
Gericht in Poitiers ordnet Rückbau von vier Wasserreservoirs in Charente-Maritime binnen drei Jahren an
Ein französisches Verwaltungsgericht hat einem Bewässerungsverband drei Jahre Zeit gegeben, um vier Wasserspeicherbecken in Charente-Maritime zurückzubauen. Damit gab es einer Klage von Umweltschützern statt, die seit über einem Jahrzehnt gegen die Anlagen kämpfen.
Das Urteil
Am 23. Juli 2026 ordnete das Verwaltungsgericht von Poitiers der Association syndicale autorisée d'irrigation (ASAI) des Roches an, vier von fünf umstrittenen Wasserspeicherbecken, vor Ort als „Bassines“ oder „Mégabassines“ bekannt, zu entfernen. Die Anlagen in den Gemeinden Cram-Chaban, La Laigne und La Grève-sur-Mignon müssen innerhalb von drei Jahren zurückgebaut und das Gelände wiederhergestellt werden. Das Gericht folgte den Schlussanträgen des öffentlichen Berichterstatters und gab damit der Umweltorganisation Nature Environnement 17 (NE17) teilweise Recht, die die Rechtmäßigkeit der Becken angefochten hatte.
Für das fünfte Becken fehlt die rechtliche Grundlage, das Urteil wird vertagt.
Die Becken dienten der Bewässerung von 850 Hektar Ackerland. Das Gericht hatte bereits 2009 und 2018 die präfektoralen Genehmigungen für die Anlagen aufgehoben. Nachfolgende förmliche Aufforderungen in den Jahren 2018 und 2023 verlangten von der ASAI, die administrative Situation zu bereinigen und die illegalen Grundwasserentnahmen zu stoppen.
Ein langer Rechtsweg
- Verwaltungsgericht hebt die erste präfektorale Genehmigung für die Reservoirs auf.
- Gericht hebt erneut eine nachfolgende Genehmigung auf; Präfekt erlässt förmliche Aufforderung an die ASAI des Roches.
- Präfekt erlässt eine zweite förmliche Aufforderung wegen illegaler Grundwasserentnahmen und administrativer Unregelmäßigkeiten.
- Strafgericht von La Rochelle verurteilt neun Bewässerungsbauern zu Geldstrafen von über einer Million Euro wegen unbefugter Wassernutzung.
- Verwaltungsgericht von Poitiers ordnet Rückbau von vier Reservoirs innerhalb von drei Jahren an.
Die Entscheidung vom 23. Juli ist das jüngste Kapitel eines seit mehr als fünfzehn Jahren andauernden Streits. Im Juli 2025 verurteilte das Strafgericht von La Rochelle neun Mitglieder der ASAI des Roches wegen unbefugter Wassernutzung und verhängte Geldstrafen in Höhe von insgesamt über einer Million Euro. Auch dieses Urteil wird angefochten. Die wiederholten Aufhebungen und förmlichen Aufforderungen hatten nicht zum Rückbau der Becken geführt, weshalb NE17 eine gerichtliche Anordnung zur Beseitigung beantragte.
## Reaktionen Nature Environnement 17 begrüßte das Urteil als wegweisend für den Umweltschutz.
In einer Zeit, in der sich die Umweltabbaumaßnahmen häufen, stellt das Urteil des Verwaltungsgerichts von Poitiers einen wichtigen Sieg für den Schutz von Wasser, Feuchtgebieten und die Rechtsstaatlichkeit dar.
Die ASAI des Roches kündigte an, Berufung einzulegen, und argumentierte, die Entscheidung stehe nicht im Einklang mit den nationalen Prioritäten zur Sicherung der Wasserversorgung und der Ernährungssouveränität. Die Bewässerungsbauern verwiesen auf das kürzlich verabschiedete landwirtschaftliche Notstandsgesetz, das eine Verdoppelung der Wasserspeicherkapazität bis 2035 vorsieht.
Konflikt mit neuer Gesetzgebung
Die gerichtliche Anordnung wurde dem Minister für ökologischen Wandel zugestellt, was ihre politische Brisanz unterstreicht. Das landwirtschaftliche Notstandsgesetz, das nur wenige Wochen vor dem Urteil verabschiedet wurde, fördert ausdrücklich den Bau von Ersatzreservoirs zur Speicherung von Wasser für den Sommer. Die Rückbauanordnung läuft daher der erklärten Regierungslinie zuwider und schafft Spannungen zwischen der gerichtlichen Durchsetzung des Umweltrechts und den gesetzgeberischen Ambitionen zum Ausbau der Bewässerungsinfrastruktur.

