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Wahlen·vor 2 Std.

Staatsanwalt fordert Verurteilung der ehemaligen EU-Abgeordneten Asimakopoulou wegen Weitergabe von E-Mails von Diaspora-Wählern

Ein Staatsanwalt am Dreier-Schöffengericht Athen beantragte die Verurteilung der ehemaligen Nea-Dimokratia-EU-Abgeordneten Anna-Michelle Asimakopoulou und eines ehemaligen Ministerialbeamten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzgesetzes im Zusammenhang mit der Weitergabe von Kontaktdaten von Diaspora-Wählern kurz vor der Wahl.

Der Prozess geht auf die unbefugte Nutzung von E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Griechen im Ausland kurz vor der Europawahl 2024 zurück. Staatsanwältin Emilia Sofia Meri erklärte vor Gericht, dass Asimakopoulou und der ehemalige Generalsekretär des Innenministeriums, Michalis Stavrianoudakis, in voller Kenntnis des Verstoßes gehandelt hätten.

Die Anklagepunkte

Asimakopoulou und Stavrianoudakis werden zwei Straftaten vorgeworfen: Verletzung des Amtsgeheimnisses und Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Zwei weitere Parteifunktionäre, Menios Koromilas und Nikos Theodoropoulos, wurden nur wegen des Datenschutzverstoßes angeklagt. Die Staatsanwältin unterschied zwischen den Angeklagten und argumentierte, dass Letztere die Datei lediglich weitergeleitet hätten, ohne Schädigungsabsicht.

Stavrianoudakis und Asimakopoulou müssen in beiden Anklagepunkten für schuldig erklärt werden, weil sie sehr genau wussten, was sie taten.

Die Begründung der Staatsanwältin

Das Gericht hörte, dass Asimakopoulou mündlich und schriftlich eine Liste der Mitglieder der Nea Dimokratia angefordert hatte. Stattdessen erhielt sie eine Tabelle mit den persönlichen Daten von mehr als 25.000 Diaspora-Wählern, die aus dem Wählerverzeichnis des Innenministeriums stammte. Sie nutzte diese Daten dann, um von ihrem Büro aus Wahlkampf-E-Mails an sie zu senden.

Während die ND-Liste 1.140 registrierte Personen umfasste, betraf die Datei, die Frau Asimakopoulou erhielt, mehr als 25.000 Wähler. Die Einwilligung der betroffenen Person ist vor der Verarbeitung erforderlich, nicht danach.

Die Rolle der 'Postboten'

Koromilas, damals Sekretär für Kommunalverwaltung und Krisenmanagement, und Theodoropoulos, damals Diaspora-Sekretär der Partei, wurden von der Staatsanwältin als „Postboten" bezeichnet. Sie argumentierte, sie hätten die Datei lediglich übermittelt, ohne deren Verwendungszweck zu kennen, und ihnen fehle daher die für den Geheimnisverrat erforderliche Absicht. Ihnen wird nur der Datenschutzverstoß vorgeworfen.

Der Titel der Datei macht sie für jeden, der sie liest, sofort erkennbar. Die Nutzung durch die beiden erfolgte ohne Schädigungsabsicht. Ich gehe davon aus, dass sie nicht einmal wussten, welche Verwendung daraus gemacht würde.

Wählerlisten: ND-Mitgliedschaft vs. durchgesickerte Datei · Wähler
Angeforderte ND-Mitgliederliste
1140 Wähler
Durchgesickerte Diaspora-Datei
25000 Wähler

Datenschutz und Einwilligung

Die Staatsanwältin betonte, dass E-Mail-Adressen und Telefonnummern geschützte personenbezogene Daten seien. Wahllistendaten ohne diese Felder dürften Parlamentskandidaten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, die durchgesickerte Datei sei jedoch weit darüber hinausgegangen. Sie erklärte dem Gericht, dass die Behauptungen der Angeklagten, sie hätten den Inhalt nicht gekannt, ungültig seien, da der Dateititel deren Herkunft klar erkennen ließ.

Personenbezogene Daten betreffen die Selbstbestimmung – was ich andere über mich wissen lassen möchte. Ich gebe meine Daten preis, wenn ich es wähle, nicht weil jemand sie ohne meine Erlaubnis gefunden hat.

Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt. Im Falle einer Verurteilung drohen Asimakopoulou und Stavrianoudakis Strafen für die beiden Straftaten, während Koromilas und Theodoropoulos wegen des Datenschutzverstoßes sanktioniert werden könnten.

Athen

4 Quellen

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