
Staatsanwalt in Larissa fordert Gericht auf, Vertagungsanträge im Tempe-Prozess abzulehnen – EU-Betrugsfall sei getrennt
Der Staatsanwalt am Berufungsgericht von Larissa empfahl, die Anträge von ERGOSE-Führungskräften auf Vertagung des Prozesses zum Eisenbahnunglück von Tempe abzuweisen, da die separate EU-Betrugsermittlung zu Vertrag 717 das Strafverfahren nicht berühre.
Der Staatsanwalt am Dreier-Strafberufungsgericht von Larissa empfahl dem Gericht, die Anträge auf Vertagung des Prozesses zum Eisenbahnunglück von Tempe abzulehnen. Die Anträge wurden von Verteidigern der ERGOSE-Führungskräfte gestellt, die auch in einem separaten Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) angeklagt sind. Beide Fälle betreffen den Vertrag 717, der die Wiederherstellung und Modernisierung des Signal- und Fernsteuerungssystems auf der Achse Athen–Thessaloniki–Promachonas umfasste.
Es besteht keine Abhängigkeit zwischen den beiden Akten.
Der Staatsanwalt argumentierte, dass keine Tatidentität vorliege, da sich der strafrechtliche Erfolg unterscheide: Die EUStA-Ermittlung betreffe finanzielle Schäden für die Europäische Union, während der Tempe-Fall das Eisenbahnunglück selbst betreffe. Er fügte hinzu, dass das anhängige EUStA-Verfahren keine Vorfrage für den Tempe-Prozess darstelle. Aus denselben Gründen empfahl er, die Anträge als unbegründet abzuweisen und die Strafverfolgung gegen ERGOSE-Angeklagte, deren Fälle von der EUStA-Ermittlung archiviert wurden, für unzulässig zu erklären. Der Staatsanwalt empfahl zudem, Einwände gegen die Gültigkeit der Anklageschrift sowie Anträge auf Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof der Europäischen Union abzuweisen, die alle auf die EUStA-Akte gestützt waren. Zu den eigenständigen Einlassungen und Bestreitungen der Anklage durch die Angeklagten behielt sich der Staatsanwalt vor, nach der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen.


