
Sony Music und Warner Chappell verklagen Anthropic wegen KI-Training mit Songtexten
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben eine Bundesklage in Kalifornien eingereicht und fordern Milliarden Schadensersatz von Anthropic und seinen Mitgründern, weil sie angeblich Songtexte gescrapt und raubkopierte Bücher getorrentet haben, um Claude-Modelle zu trainieren.
Klageeinzelheiten und geforderte Schadensersatzsummen
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben am späten Freitag eine gemeinsame 48-seitige Urheberrechtsverletzungsklage gegen den KI-Entwickler Anthropic beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht. Die Klage nennt Anthropic als Unternehmensbeklagten sowie die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann. Die Musikverlage beantragen ein Jury-Verfahren und fordern gesetzliche Schadensersatzsummen von bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Musikwerk. Zusätzlich verlangen die Kläger zivilrechtliche Strafen von bis zu 25.000 US-Dollar für jeden Fall, in dem Anthropic angeblich Urheberrechtsverwaltungsinformationen von geschützten Werken entfernt hat. Sollten die Höchstsätze für Tausende von Musikwerken zugesprochen werden, könnten die Gesamtverbindlichkeiten mehrere Milliarden Dollar betragen. Vertreter von Anthropic äußerten sich zunächst nicht zu der Einreichung.
- Pro verletztem Werk
- 150000 USD
- Pro Entfernung von Urheberrechtsverwaltungsinformationen
- 25000 USD
Vorwürfe des Datensatz-Scrapings und Torrentings
Die Kläger erklären, dass Anthropic systematisch urheberrechtlich geschützte Songtexte geerntet habe, um seine Claude-Familie von KI-Modellen zu trainieren. Laut der Gerichtseinreichung nutzte Mann die BitTorrent-Software, um mehr als fünf Millionen raubkopierte Bücher herunterzuladen, während andere Unternehmensmitarbeiter mindestens zwei Millionen weitere Bücher aus dem Pirate Library Mirror-Repository herunterluden. Die Klage behauptet zudem, dass Anthropic lizenzierte Textplattformen wie MusixMatch und LyricFind gescrapt habe, die Lizenzgebühren an Musikverlage zahlen. Die Verlage argumentieren, dass diese heruntergeladenen Sammlungen Bücher mit Texten und Notenblättern enthielten, die anschließend in die Trainingsdatensätze eingespeist wurden. Infolge dieser Aufnahme geben Claude-Modelle angeblich wörtliche Textpassagen wieder, wenn sie mit bestimmten Songtiteln aufgefordert werden.
Die Beklagten Anthropic und seine Gründer Dario Amodei und Benjamin Mann haben eine dreiste Kampagne des illegalen Torrentings, Scrapings und Herunterladens urheberrechtlich geschützter Werke in großem Umfang durchgeführt, um die ‚Claude‘-Serie von Künstlicher Intelligenz (‚KI‘)-Modellen von Anthropic zu entwickeln, zu betreiben und enorme Gewinne daraus zu ziehen.
Vorangegangene Rechtsstreitigkeiten und Urheberrechtsvergleiche
Diese Klage folgt auf mehrere geistige Eigentumsstreitigkeiten zwischen Anthropic und Inhalteigentümern aus verschiedenen Branchen. Im September 2025 legte Anthropic die Sammelklage Bartz gegen Anthropic, die von Buchautoren und Verlagen eingereicht worden war, durch eine Einigung in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar bei. Ein Bundesrichter in diesem Fall entschied, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Modellen zwar legal sei, der Erwerb dieser Materialien durch nicht autorisierte Piraterie jedoch nicht erlaubt sei. Im Rahmen dieser Vereinbarung willigte Anthropic ein, die für Trainingsdaten gesammelten Raubkopien zu vernichten. Universal Music Group, Concord Music Group und ABKCO reichten 2023 zunächst Klage gegen Anthropic ein, während Concord und Universal im Januar eine separate Beschwerde einreichten, die mehr als 3 Milliarden US-Dollar für 20.000 Songs forderte. BMG reichte im März eine weitere Klage ein, gefolgt vom unabhängigen Verlag Round Hill Music Anfang August.
- Universal Music Group, Concord und ABKCO reichen erste Urheberrechtsklage ein
- Anthropic stimmt Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar im Autorenfall Bartz gegen Anthropic zu
- Universal Music Group und Concord reichen Klage ein und fordern über 3 Milliarden US-Dollar
- BMG reicht Urheberrechtsverletzungsklage gegen Anthropic ein
- Sony Music Publishing und Warner Chappell Music reichen gemeinsame Bundesklage ein
Betroffener Katalog und rechtliche Vertretung
Die rechtliche Einreichung identifiziert einen breiten Katalog von Musikkompositionen, die die Kläger angeblich unrechtmäßig in die Trainingssätze von Anthropic aufgenommen haben. Zu den in der Beschwerde aufgeführten spezifischen Songs gehören Marvin Gaye und Tammi Terrells "Ain’t No Mountain High Enough", Bon Jovis "Livin’ On a Prayer", Earth, Wind & Fires "September", Leonard Cohens "Hallelujah" und Taylor Swifts "Paper Rings". Die Verlage listen auch Mariah Careys "All I Want for Christmas is You", Survivors "Eye of the Tiger" und Gene Autrys "Here Comes Santa Claus" auf. Einige der Anwälte, die Sony und Warner vertreten, haben zuvor sowohl die Bartz-Klage als auch die Klage der Universal Music Group geleitet. Die Kläger halten daran fest, dass der Trainingsprozess erforderliche kommerzielle Lizenzvereinbarungen in der gesamten Musikbranche umgangen habe. Anthropic, Amodei und Mann haben noch keine formellen Antworten beim Bundesgericht eingereicht.


