
Veneto verabschiedet Gesetz zur Sterbehilfe mit 32:14 Stimmen – erste Mitte-Rechts-Region Italiens regelt assistierten Suizid
Der Regionalrat Venetiens hat am 2. September 2026 ein Gesetz verabschiedet, das Verfahren für den medizinisch assistierten Suizid festlegt. Damit ist Venetien die vierte italienische Region und die erste unter einer Mitte-Rechts-Regierung, die Regelungen zur Sterbehilfe erlässt.
Gesetzesverabschiedung in Venedig
Am 2. September 2026 verabschiedete der Regionalrat Venetiens das Volksinitiativgesetz Nr. 1, das regionale Gesundheitsverfahren und Fristen für den medizinisch assistierten Suizid regelt. Die Maßnahme wurde mit 32 Stimmen dafür, 14 dagegen und fünf Enthaltungen nach zwei Tagen und über zehn Stunden Aussprache angenommen. Venetien ist die vierte italienische Region, die Regelungen zur Sterbehilfe erlässt, nach der Toskana, Sardinien und der Emilia-Romagna, und die erste unter einer Mitte-Rechts-Regierung. Manuela Lanzarin von der Lega-LV, Vorsitzende der Fünften Kommission, war Berichterstatterin des Gesetzesentwurfs. Der Abstimmung vorausgegangen war eine Ablehnung des Entwurfs in der vorherigen Legislaturperiode am 16. Januar 2024, als ein vom Verein Luca Coscioni mit 9.000 Unterschriften eingereichter Entwurf mit einer Stimme scheiterte.
- Dafür
- 32 Stimmen
- Dagegen
- 14 Stimmen
- Enthaltungen
- 5 Stimmen
Medizinische Kriterien und Verwaltungsverfahren
Das verabschiedete Gesetz legt administrative Fristen innerhalb des regionalen öffentlichen Gesundheitsdienstes fest, ohne ein unbefristetes Recht auf Sterbehilfe zu schaffen. Die Berechtigung ist auf vier kumulative Bedingungen beschränkt, die im Urteil 242 des Verfassungsgerichts von 2019 festgelegt wurden: eine irreversible Pathologie, körperliches oder psychisches Leiden, das vom Patienten als unerträglich empfunden wird, Abhängigkeit von lebenserhaltenden Behandlungen und die Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen. Anträge müssen beim öffentlichen Gesundheitsdienst eingereicht werden, wo eine multidisziplinäre Kommission die medizinische Berechtigung prüft. Von Regionalgouverneur Alberto Stefani eingebrachte Änderungsanträge verlangen, dass das medizinische Personal die Patienten vor der Durchführung über verfügbare Palliativversorgungsoptionen informiert, und ein Palliativmediziner sitzt im Bewertungsgremium. Regionale Bioethikkommissionen geben verbindliche Leitlinien für die territorialen Bewertungsstellen.
Politische und institutionelle Reaktionen
Der Präsident des Regionalrats Venetiens, Luca Zaia, verteidigte das Gesetz als verantwortungsvolle administrative Antwort auf Personen, die mit schweren körperlichen Leiden konfrontiert sind.
Mit diesem Gesetz genehmigen wir im Rahmen der rechtlichen Legitimität im Wesentlichen ein Verfahren, das auf die Betreuung jedes Patienten reagiert, der die Zustimmung der Ethikkommission erhält. Es war unsere Pflicht, diese Antwort auf die sehr wenigen Patienten zu geben, die sich melden.
Zaia wies darauf hin, dass Venetien zwischen 2019 und September 2026 31 Anträge auf assistierten Suizid verzeichnete, wobei die lokalen Ethikkommissionen in drei Fällen die Genehmigung erteilten. Oppositionsführer Carlo Calenda von Azione, dessen Partei den Gesetzesentwurf unterstützte, kritisierte die siebenjährige Untätigkeit des nationalen Parlaments nach dem Urteil des Verfassungsgerichts von 2019.
Das italienische Parlament ist seit sieben Jahren blockiert, trotz des Urteils 242 des Verfassungsgerichts. Es ist eine regelrecht absurde Situation: Regionen greifen ein, weil der Staat seine Arbeit nicht tut.
Nationaler Kontext und religiöser Widerstand
Die regionale Abstimmung spiegelte anhaltende Differenzen zwischen subnationalen Parlamenten und der katholischen Kirchenlehre wider. Am 8. August 2026 bekräftigte Papst Leo XIV. die Ablehnung der Kirche gegenüber Euthanasie und assistiertem Suizid, lehnte jedoch den Therapieeifer ab.
Es gibt kein Recht auf den Tod. Wir müssen die Menschen in den Tod begleiten, aber nicht den Tod herbeiführen oder irgendeine Form von Suizid unterstützen.
Die Emilia-Romagna hatte zuvor am 23. Juli 2026 mit dem Regionalgesetz 10 einen eigenen Rahmen verabschiedet, der die Urteile 242 von 2019 und 135 von 2024 des Verfassungsgerichts umsetzt. Der Verein Luca Coscioni, der zuvor todkranken Patienten Reisen zur Klinik Dignitas bei Zürich ermöglichte, fördert weiterhin regionale Volksinitiativen, um das legislative Vakuum in Rom zu schließen.
- Verfassungsgericht erlässt Urteil 242 mit Kriterien für den assistierten Suizid
- Regionalrat Venetiens lehnt ersten Sterbehilfegesetzentwurf mit einer Stimme ab
- Emilia-Romagna verabschiedet Regionalgesetz 10 zur Regelung von Sterbehilfeverfahren
- Papst Leo XIV. bekräftigt Ablehnung der katholischen Kirche gegenüber assistiertem Suizid
- Regionalrat Venetiens genehmigt Volksinitiativgesetz mit 32 Stimmen dafür

