
USA drohen 60 Volkswirtschaften mit neuen Zöllen wegen Importen aus Zwangsarbeit – darunter EU und Schweiz
Die Trump-Administration hat zusätzliche Zölle von 10 bis 12,5 Prozent auf Importe aus 60 Volkswirtschaften vorgeschlagen und wirft ihnen vor, Waren aus Zwangsarbeit nicht zu blockieren.
Die Vereinigten Staaten haben rund 60 Handelspartnern mit neuen Strafzöllen gedroht, da diese angeblich keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hätten, um den Import von Produkten aus Zwangsarbeit zu verhindern. Der Vorschlag, der am späten Dienstagabend (Ortszeit) vom Büro des Handelsbeauftragten der USA (USTR) vorgelegt wurde, markiert eine neue Front in der Handelspolitik der Trump-Administration, nachdem der Oberste Gerichtshof im Februar ihr vorheriges Zollregime für ungültig erklärt hatte.
Der Zollvorschlag
Der USTR-Bericht listet 54 Volkswirtschaften auf, die nach Ansicht Washingtons kein klares Verbot solcher Importe verhängt haben. Diese Länder, darunter die Schweiz, China, Vietnam, Taiwan und das Vereinigte Königreich, müssten mit einem Zoll von 12,5 Prozent rechnen. Weitere sechs – Kanada, Ecuador, Indonesien, Mexiko, Pakistan und die Europäische Union – gelten als Länder, deren Verbote nicht wirksam durchgesetzt werden; sie müssten einen Zoll von 10 Prozent zahlen. Produkte wie Halbleiter, Kaffee, Rindfleisch und bestimmte Früchte wären ausgenommen, ebenso wie Waren aus Kanada und Mexiko, die das nordamerikanische Freihandelsabkommen einhalten.
Das Versäumnis unserer wichtigsten Handelspartner, den Import von Waren aus Zwangsarbeit zu unterbinden, ist inakzeptabel. Dies führt zu einer Situation, in der amerikanische Arbeiter gezwungen sind, auf einem ungleichen Spielfeld global zu konkurrieren.
Rechtlicher und verfahrenstechnischer Weg
Die Zölle treten nicht sofort in Kraft. Schriftliche Einwände können bis zum 6. Juli eingereicht werden, eine öffentliche Anhörung ist für den 7. Juli angesetzt. Die Regierung stützt die Maßnahmen auf den Trade Act von 1974 und Bemühungen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, nachdem der Oberste Gerichtshof im Februar entschieden hatte, dass Trump für frühere Zölle nicht auf Notstandsbefugnisse zurückgreifen könne. Mitte Mai setzte ein Berufungsgericht ein Urteil einer niedrigeren Instanz, das Trumps globale Zölle für rechtswidrig erklärt hatte, vorläufig außer Kraft, sodass eine 10-Prozent-Abgabe auf Importe vorerst bestehen bleibt.
Betroffene Volkswirtschaften und Reaktionen
Die Liste erstreckt sich über Afrika, Asien, Lateinamerika und Europa. Die Schweiz, ein exportabhängiges Land mit einem Markt von 21 Milliarden CHF in den USA, wird gemeinsam mit China, Russland und Saudi-Arabien genannt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hatte die Vorwürfe bereits im April zurückgewiesen, so Direktorin Helene Budliger Artieda. Der Bericht erscheint, während Bern und Washington aktiv über eine Beilegung des Handelsstreits verhandeln. Auch Indien steht im Visier, wobei Washington die Androhung eines Zolls von 12,5 Prozent mit Baumwolllieferketten in Verbindung bringt, die mit China verbunden sind. Das indische Handelsministerium hat sich bisher nicht geäußert.
Breitere Handelsoffensive
Die Untersuchung zu Zwangsarbeit, die am 12. März begann, ist eine von mehreren USTR-Untersuchungen. Auch eine separate Section-301-Untersuchung zu übermäßiger Industriekapazität in 16 Handelspartnern, darunter China, soll bald Ergebnisse liefern. Am Montag schlugen die USA einen Zoll von 25 Prozent auf viele brasilianische Waren vor, nachdem eine Untersuchung zu digitalen Handelspraktiken und Vorzugszöllen durchgeführt worden war.
Wir werden diese Ungleichheit nicht länger tolerieren.
- Der Oberste Gerichtshof der USA entscheidet, dass Trump für frühere Strafzölle nicht auf Notstandsbefugnisse zurückgreifen kann
- USTR leitet Untersuchung zu Einfuhrverboten von Zwangsarbeitswaren der Handelspartner ein
- Berufungsgericht setzt Urteil, das Trumps globale Zölle für rechtswidrig erklärt hatte, vorläufig außer Kraft
- USTR veröffentlicht Bericht mit Vorschlag von 10 %–12,5 % Zöllen auf 60 Volkswirtschaften
- Frist für schriftliche Einwände gegen die vorgeschlagenen Zölle
- Öffentliche Anhörung zu den vorgeschlagenen Zwangsarbeitszöllen


