
Bundesrichter kippt US-Politik zur Aussetzung von Einwanderungsvisa für 75 Nationen
Die US-Bezirksrichterin Jeannette A. Vargas entschied, dass das Außenministerium seine gesetzlichen Befugnisse überschritten habe, indem es die Bearbeitung von Einwanderungsvisa für 75 Nationen einstellte, und ordnete die Rücknahme von Ablehnungen an, die auf dieser Politik beruhten.
Gerichtsurteil und gesetzliche Befugnis
Richterin Jeannette A. Vargas vom US-Bezirksgericht für den Südbezirk von New York hat am 21. August 2026 die Politik der Trump-Administration zur Aussetzung der Ausstellung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus 75 Ländern für nichtig erklärt. Die 61-seitige Entscheidung stellte fest, dass die pauschale Aussetzung, die das Außenministerium im Januar 2026 ankündigte und erließ, die gesetzlichen Befugnisse von Außenminister Marco Rubio überschritt. Das Bundes-Einwanderungsgesetz entzog dem Außenminister ausdrücklich die Befugnis bezüglich der Bearbeitung und Entscheidung von Einwanderungsvisa durch Konsularbeamte. Richterin Vargas stellte fest, dass die pauschale Politik gesetzliche Anforderungen für individuelle Fallprüfungen rechtswidrig umging. In ihrer schriftlichen Stellungnahme erklärte sie die Maßnahme für bundesrechtswidrig.
Die Politik, die die Ausstellung von Einwanderungsvisa pauschal auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Antragstellers verbietet, stellt eine direkte Aufhebung dieser gesetzlichen Regelung dar.
Beweise und Umfang des Visumstopps
Das Außenministerium rechtfertigte die Politik mit der Behauptung, dass Antragsteller aus den 75 bezeichneten Ländern ein hohes Risiko darstellten, eine öffentliche Last zu werden und auf lokale, staatliche und bundesstaatliche öffentliche Ressourcen in den Vereinigten Staaten angewiesen zu sein. Die gerichtlichen Feststellungen stellten diese Begründung jedoch in Frage und wiesen darauf hin, dass Konsularbeamte angewiesen wurden, Visa an anspruchsberechtigte Personen zu verweigern, die Eigenständigkeit nachwiesen. Ein internes Schreiben des Außenministeriums, das als Beweis vorgelegt wurde, zeigte, dass Konsularmitarbeiter Anweisungen erhielten, Anträge selbst dann abzulehnen, wenn die Antragsteller zusätzliche Nachweise erbrachten, die Ablehnungsgründe wegen öffentlicher Last ausräumten. Die Liste der 75 Nationen besteht hauptsächlich aus nicht-europäischen Ländern mit überwiegend nicht-weißer Bevölkerung in Lateinamerika, der Karibik, Afrika, Südasien, Osteuropa und dem Nahen Osten, einschließlich US-Partner wie Jordanien und Ägypten. Zu den von der Aussetzung betroffenen Ländern gehörten Brasilien, Kolumbien, Uruguay, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Pakistan und Bangladesch.
- Verwaltung setzt Ausgabe von Diversitätsvisa aus
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Kläger und rechtliche Abhilfen
Die rechtliche Anfechtung wurde von den Einwandererorganisationen Catholic Legal Immigration Network und African Communities Together sowie von betroffenen Visumantragstellern und sponsernden US-Bürgern eingereicht. Zu den einzelnen Klägern gehörten sechs US-Bürger, deren Verwandte in Ghana, Jamaika, Guatemala und Äthiopien an der Visumerteilung gehindert wurden. Weitere Kläger waren fünf kolumbianische Fachleute, darunter ein Ingenieur, ein Architekt und eine in Harvard ausgebildete Endokrinologin, deren Visumanträge speziell aufgrund der Direktive abgelehnt worden waren. Richterin Vargas ordnete die Rücknahme jeder Visumablehnung an, die ausschließlich auf der Politik vom Januar 2026 beruhte. Diese Anordnung verpflichtet das Außenministerium, Tausende zuvor abgelehnte Anträge neu zu bewerten.
Breitere Einwanderungsbeschränkungen und Präzedenzfälle
Die Aussetzung war Teil einer Reihe rascher Einwanderungsbeschränkungen, die von der Regierung von Präsident Donald Trump umgesetzt wurden. Nach Angaben des Center for Constitutional Rights setzte die Verwaltung Ende Dezember 2025 die Ausgabe von Diversitätsvisa aus und erließ am 1. Januar 2026 ein umfassenderes Einreiseverbot für 39 Länder, bevor sie die Einwanderungsvisa für die 75 Länder stoppte. Das Urteil unterschied den vorliegenden Fall ausdrücklich von einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2018, die das dritte Einreiseverbot der Regierung für mehrere muslimisch geprägte Nationen bestätigte. Richterin Vargas stellte fest, dass die Entscheidung von 2018 zwar eine weitreichende Befugnis des Präsidenten anerkannte, die Einreise in die Vereinigten Staaten zu beschränken, diese Befugnis jedoch nicht das Recht des Außenministeriums umfasse, die gesetzlichen Regeln für die konsularische Visabearbeitung neu zu schreiben.


