
Ungarn verankert achtjährige Amtszeitbegrenzung für Premierminister und schließt Viktor Orbán rückwirkend aus
Das ungarische Parlament stimmte am 15. Juni mit überwältigender Mehrheit dafür, die Amtszeit des Premierministers auf acht Jahre zu begrenzen. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1990 und schließt den ehemaligen nationalistischen Regierungschef Viktor Orbán dauerhaft vom Amt aus.
Die Abstimmung und die neue Klausel
Die Verfassungsänderung, die von der regierenden Tisza-Partei unter Premierminister Péter Magyar eingebracht wurde, passierte das Parlament mit 135 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen. Die neue Bestimmung begrenzt die Amtszeit einer Person als Premierminister auf insgesamt zwei Amtsperioden (acht Jahre), unabhängig davon, ob diese aufeinanderfolgen oder nicht. Dabei wird die gesamte Amtszeit seit dem 2. Mai 1990 angerechnet. Der Staatspräsident Tamás Sulyok muss das Gesetz noch unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann.
- Premierminister Péter Magyar legt dem Parlament den Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung vor.
- Das Parlament billigt die Änderung mit 135 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen.
Ein persönlicher Schlag gegen Orbán
Da Viktor Orbán insgesamt 20 Jahre lang regierte (1998–2002 und dann ununterbrochen von 2010 bis Mai 2026), ist es ihm rechnerisch unmöglich, das Amt jemals wieder zu bekleiden. Seine Fidesz-Partei, die nun in der Opposition ist, verurteilte die Maßnahme als persönlichen Angriff und bezeichnete die Änderung als „Lex Orbán“. Orbán selbst reagierte auf Facebook.
Das Orbán-Gesetz wurde verabschiedet. Das war die dringlichste Angelegenheit... Wenn man mich braucht, werde ich da sein.
Magyars demokratischer Neuanfang
Péter Magyar trat sein Amt im Mai an, nachdem er bei der Wahl im April eine verfassungsgebende Supermehrheit errungen hatte, womit er Orbáns 16-jährige ununterbrochene Herrschaft beendete. Die Wiederherstellung von „Checks and Balances“ war ein zentrales Wahlversprechen, und der Gesetzentwurf vom 26. Mai, der heute zur Verfassungsänderung wurde, wurde als Grundpfeiler des demokratischen Wiederaufbaus Ungarns gerahmt. Magyar rechtfertigte die Begrenzung im Mai mit dem Argument, dass unbegrenzte Macht zwangsläufig die Grenzen zwischen Staat, Regierungspartei und Führungspersönlichkeit verwische und dass jedes demokratische System einen Amtsinhaber dazu zwingen müsse, sich auf die Nachfolge vorzubereiten.
Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit wird nicht durch ein einzelnes Gesetz erreicht, aber jeder echte demokratische Wiederaufbau hat symbolische und verfassungsrechtliche Säulen. Dieser Vorschlag soll eine solche Säule sein.
- Dafür
- 135
- Dagegen
- 50
- Enthaltungen
- 6
Das Sicherheitsventil
Der neue Artikel ist nicht unumkehrbar. Ein zukünftiges Parlament könnte ihn mit einer weiteren Verfassungsänderung durch eine Zweidrittelmehrheit aufheben. Das lässt theoretisch einen Weg für Orbáns Rückkehr offen, falls sich der politische Wind drastisch drehen sollte, doch ein solcher Schritt würde die Supermehrheit erfordern, über die Fidesz derzeit nicht verfügt.
Ein schnelles Inkrafttreten
Der Weg der Änderung war rasant. Die 71-prozentige Supermehrheit der Tisza-Partei ermöglichte es, den Prozess vom Vorschlag bis zur endgültigen Abstimmung in weniger als drei Wochen zu durchlaufen. Magyar hatte versprochen, sein starkes Mandat zu nutzen, um die institutionelle Architektur abzubauen, die Orbán während seiner Amtszeit durch ein Dutzend Verfassungsänderungen errichtet hatte.


