
Trump erhebt bis zu 100 % Zölle auf importierte Drohnen und Komponenten mit Verweis auf nationale Sicherheit
Präsident Donald Trump unterzeichnete am 13. August eine Präsidentenproklamation, die Zölle von bis zu 100 % auf importierte Drohnen und Komponenten verhängt, mit Verweis auf die nationale Sicherheit und die zu starke Abhängigkeit der USA von ausländischen Lieferanten. Die meisten Zölle treten am 3. September in Kraft.
Proklamation und Zollstruktur
Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag, dem 13. August, eine Präsidentenproklamation, die Zölle auf Importe von Drohnen und deren Komponenten verhängt, wie das Weiße Haus bekannt gab. Die Maßnahme sieht einen Wertzoll von 100 % auf Drohnen einer bestimmten Größe oder mit bestimmten, als besonders sicherheitsrelevant eingestuften Fähigkeiten vor. Konkret fallen Drohnen mit einem maximalen Startgewicht von mehr als 25 kg, Drohnen mit Wärmebildkameras, Drohnen-Dockingstationen und bestimmte kritische Komponenten unter den 100-%-Satz. Ein Zollsatz von 25 % gilt für kleinere Drohnen, die nicht die besonderen sicherheitspolitischen Bedenken aufwerfenden Fähigkeiten besitzen, sowie für andere Drohnenkomponenten.
- Große/sensible Drohnen & Komponenten
- 100 %
- Kleinere Drohnen
- 25 %
- EU, Japan, Liechtenstein, S. Korea, Schweiz, Taiwan
- 15 %
- Vereinigtes Königreich
- 10 %
Vorzugssätze für verbündete Lieferanten
Die Proklamation sieht differenzierte Sätze für Drohnen aus wichtigen Partnerländern vor. Ein Zollsatz von 15 % gilt für Drohnen und Komponenten aus der Europäischen Union, Japan, Liechtenstein, Südkorea, der Schweiz und Taiwan. Drohnen aus dem Vereinigten Königreich unterliegen einem Zollsatz von 10 %, sofern im Wesentlichen die gesamte Hardware, Software und Technologie aus diesen Ländern und den Vereinigten Staaten stammt. Der Wertzoll wird als Prozentsatz des Warenwerts berechnet, nicht auf Basis von Volumen oder Menge.
Begründung mit nationaler Sicherheit
Trump begründete die Entscheidung mit dem Schutz der nationalen Sicherheit der USA und der verteidigungspolitischen Industriebasis. Laut der Proklamation stellte der Handelsminister fest, dass die Durchdringung von Importen ausländischer UAS-Hersteller (Unbemannte Luftfahrzeugsysteme) erheblich sei und die Vereinigten Staaten zu stark von ausländischen Quellen für Drohnen und Drohnenkomponenten abhängig seien. Trump warnte, dass Drohnen und Komponenten aus bestimmten Ländern „Risiken für“ die amerikanische Sicherheit darstellten und die heimische Industrie die Produktionsanforderungen erfüllen müsse.
Die Regierung erklärte, Drohnen seien eine grundlegende Technologie in modernen bewaffneten Konflikten und spielten eine entscheidende Rolle in gegenwärtigen und zukünftigen Militäreinsätzen der USA. Drohnen, die sowohl für kommerzielle Zwecke als auch von den US-Streitkräften eingesetzt werden, seien für wesentliche Komponenten unbemannter Luftfahrtsysteme auf ausländische Quellen angewiesen. Die US-Drohnenproduktion müsse daher rasch ausgeweitet werden, um die nationale und wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten.
Reshoring-Programm und Marktkontext
Die Proklamation ermächtigt den US-Handelsminister, ein Produktions-Reshoring-Programm für Unternehmen einzurichten, die neue Investitionen in die Drohnen- und Komponentenfertigung in den Vereinigten Staaten tätigen. Das erklärte Ziel ist es, die „Produktion“ von Drohnen im Inland zu „fördern“ und die „Abhängigkeit“ von ausländischen Lieferanten zu „verringern“.
Die Maßnahme zielt implizit auf China ab, das den globalen Drohnenmarkt dominiert. Das chinesische Unternehmen DJI, gegründet 2006, hat in den letzten Jahren mehr als zwei Drittel des weltweiten Drohnenmarktes erobert, wie aus mehreren von France 24 zitierten Studien hervorgeht.
- Trump unterzeichnet Präsidentenproklamation zur Einführung von Zöllen auf Drohnenimporte
- Hauptzölle auf Drohnen und sensible Komponenten treten in Kraft (21 Tage nach Unterzeichnung)
- Zölle auf nicht sensible Drohnenkomponenten treten in Kraft
Umsetzungszeitplan
Die meisten Zölle treten am 3. September in Kraft, 21 Tage nach Unterzeichnung der Proklamation. Für Drohnenkomponenten, die nicht als besonders sensibel gelten, und für Produkte, die vom Pentagon für eine Ausnahme zugelassen wurden, treten die Zölle 180 Tage nach der Unterzeichnung in Kraft. Die Proklamation sieht auch Ausnahmeverfahren für Produkte vor, die vom Verteidigungsministerium genehmigt wurden.


