
Griechische Polizei verhaftet drei Personen nach Tod eines erfrorenen Säuglings durch Messerstiche in Athen
Die griechische Staatsanwaltschaft hat am 31. August 2026 drei Erwachsene wegen Drogendelikten angeklagt, nachdem die Polizei in einer Ferienwohnung in Athen einen erstochenen, gefrorenen Säugling entdeckt hatte.
Entdeckung in der Kypseli-Wohnung
Polizeibeamte betraten am Sonntag, dem 30. August 2026, eine Ferienwohnung im zweiten Stock in der Thasou-Straße im Bezirk Kypseli in Athen. Der Hausverwalter alarmierte die Behörden, nachdem die Bewohner sich weigerten auszuziehen, mit den Mietzahlungen in Verzug geraten waren und die angegebene Belegungsgrenze von zwei Personen überschritten hatten. In der Wohnung entdeckten die Ermittler die gefrorenen Überreste eines Säuglings, der in einem Behälter in einem Koffer versteckt war. Die Beamten nahmen drei Erwachsene fest, die dort zusammen mit drei Minderjährigen lebten.
- In sozialen Medien gepostetes Foto zeigt Verdächtige mit Kinderwagen und Säugling
- Polizei entdeckt toten Säugling in Kypseli-Wohnung nach Meldung des Vermieters
- Obduktion bestätigt Tötung durch Messerstiche; Staatsanwaltschaft klagt drei Erwachsene an
- Frist für Verdächtige zur Abgabe von Stellungnahmen vor Untersuchungsrichter
Obduktionsergebnisse und widersprüchliche Aussagen
Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass der Säugling durch scharfe Gewalt getötet wurde. Die Rechtsmediziner stellten mindestens zehn Stichwunden am Rücken fest, die lebenswichtige Organe durchdrangen. Der Polizeianalytiker Stavros Balaskas verwies auf mögliche Anzeichen von bis zu 15 Verletzungen, die mit einem Sägemesser zugefügt worden sein könnten. Die Obduktion ergab, dass die Schwangerschaft voll ausgetragen war (acht bis neun Monate), das Baby keine angeborenen Gesundheitsdefekte hatte und bereits zu zahnen begonnen hatte. Das geschätzte Sterbealter lag zwischen sechs und acht Monaten. Der Rechtsmediziner Dimitris Galenteris äußerte sich zu den Obduktionsergebnissen.
Die forensische Wissenschaft wurde aufgerufen, mehrere Fragen zu beantworten. Die erste und wichtigste ist natürlich die Todesursache. Wie sich herausstellt, gibt es Wunden durch ein stechendes Instrument, die lebenswichtige Organe getroffen haben. Die Todesursache ist also Tötung durch ein stechendes Instrument.
Der 43-jährige griechische Verdächtige machte während der polizeilichen Vernehmung widersprüchliche Angaben. Zunächst behauptete er, das Kind sei vor zwei Jahren eines natürlichen Todes gestorben und nicht gemeldet worden, weil er befürchtete, das Sorgerecht für die anderen Kinder zu verlieren. Als er mit den Obduktionsergebnissen konfrontiert wurde, behauptete er, das Baby sei bei der Geburt durch eine externe Organisation ersetzt worden und besessen gewesen. Die 38-jährige Deutsche gab ebenfalls widersprüchliche Darstellungen ab: Sie behauptete abwechselnd, das Baby sei unmittelbar nach der Geburt gestorben, sie habe eine Fehlgeburt erlitten oder die Geburt habe vor zwei Jahren stattgefunden. Die Behörden prüfen ein Foto, das am 31. Dezember 2021 in sozialen Medien veröffentlicht wurde und das Paar mit drei Kindern um einen Kinderwagen zeigt.
Zustand der Minderjährigen
In der Wohnung lebten drei Minderjährige mit den Erwachsenen: ein 15-jähriges Mädchen, das schwanger war, und zwei Jungen im Alter von 9 und 12 Jahren. Medizinische Untersuchungen bestätigten, dass bei keinem der Jungen Anzeichen sexuellen Missbrauchs vorlagen. Allerdings ergab das medizinische Screening, dass das 15-jährige Mädchen und der 9-jährige Junge positiv auf Syphilis getestet wurden und mit der Behandlung begonnen haben. Die Ermittler stellten fest, dass der 43-jährige Grieche, die 38-jährige Deutsche und das 15-jährige Mädchen alle Drogen konsumierten. DNA-Proben wurden angeordnet, um die biologische Elternschaft aller Kinder in der Wohnung zu bestimmen, da einer der Jungen afrikanischer Abstammung ist und die Elternschaft des verstorbenen Säuglings noch ungeklärt ist.
Strafrechtliche Anklagen und weitere Schritte
Am Nachmittag des 31. August 2026 brachte die Staatsanwaltschaft den 43-jährigen Griechen, die 38-jährige Deutsche und einen 26-jährigen afghanischen Staatsangehörigen vor einen Ermittlungsrichter. Die Behörden identifizierten den Afghanen als Partner des 15-jährigen Mädchens und stellten fest, dass er der Polizei als Drogenhändler im Zentrum Athens bekannt war. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Drogenhandels (Verbrechen) und wegen unterlassener Meldung des Auffindens eines Verstorbenen (Vergehen) gegen alle drei Erwachsenen. Die Verdächtigen erhielten eine Frist zur Einreichung ihrer Aussagen bis Mittwoch, den 2. September 2026, während die Polizei die vorläufigen Ermittlungen abschließt, um Mordanklagen zu erheben.

