Sicherheit · Larisa
Eisenbahnkatastrophe von Tempi: Gericht lehnt TV-Übertragung und Anwesenheitspflicht für Angeklagte ab – Antrag verfrüht
Das Dreimemberstrafberufungsgericht von Larisa hat am Dienstag zwei Anträge der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Kameras bleiben aus dem Gerichtssaal verbannt, und die Angeklagten dürfen in der vorläufigen Phase des Prozesses zur Eisenbahnkatastrophe von Tempi weiterhin durch ihre Anwälte vertreten werden.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von ΣΚΑΪ, Ειδήσεις, H Kαθημερινή und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Das Berufungsgericht von Larisa hat einen Antrag auf Fernseh- und Audiovisualübertragung des Tempi-Prozesses abgelehnt.
Das Gericht lehnte es ab, die 36 Angeklagten in diesem Stadium zum persönlichen Erscheinen zu zwingen, ließ aber die Möglichkeit offen, die Frage zu Beginn der Beweisaufnahme erneut zu prüfen.
Auch frühere Anträge auf Übermittlung der Prozessprotokolle an den Ermittlungsrichter des Obersten Gerichtshofs und auf Vorlage eines Kommunikationsdokuments unter Beteiligung ehemaliger Minister wurden abgelehnt.
Beamte von OSE, ERGOSE, dem Verkehrsministerium, Hellenic Train und der Regulierungsbehörde werden beschuldigt, Versäumnisse im Zusammenhang mit der Katastrophe vom 28. Februar auf der Strecke Larisa–Neoi Poroi begangen zu haben.
Gericht lehnt zwei zentrale Anträge ab
Das Dreimemberstrafberufungsgericht von Larisa lehnte in seiner 13. Sitzung am Dienstag Anträge von Anwälten der Angehörigen der Opfer auf audiovisuelle Übertragung des Prozesses und auf persönliches Erscheinen aller 36 Angeklagten ab. Die vorsitzende Richterin erklärte, der Antrag auf persönliches Erscheinen der Angeklagten sei verfrüht, und das Gericht behalte sich vor, die Angelegenheit zu gegebener Zeit wieder aufzugreifen, sobald die Beweisaufnahme und die Zeugenvernehmung beginnen.
„Das Gericht lehnt den Antrag auf persönliches Erscheinen der Angeklagten als verfrüht ab und behält sich vor, zu Beginn der Beweisaufnahme darauf zurückzukommen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in der vorherigen Sitzung empfohlen, beide Anträge abzulehnen, mit der Begründung, dass die physische Anwesenheit der Angeklagten in diesem Verfahrensstadium nicht erforderlich sei. Die meisten Angeklagten werden von ihren Anwälten vertreten, wie es die griechische Strafprozessordnung vorsieht – eine Praxis, die die Angehörigen der Opfer angesichts der Schwere des Falles angefochten hatten.
Auch frühere Anträge abgelehnt
Mit den Entscheidungen vom Dienstag sind es nun vier staatsanwaltschaftliche Anträge, die das Gericht abgewiesen hat. In früheren Sitzungen lehnte das Gericht einen Antrag auf Übermittlung der Prozessprotokolle an den Ermittlungsrichter des Obersten Gerichtshofs ab, der den Fall des ehemaligen Verkehrsministers Kostas Achilleas Karamanlis bearbeitet, gegen den Anklage wegen Pflichtverletzung erhoben wurde. Ein zweiter Antrag auf Vorlage eines Kommunikationsdokuments zwischen dem Staatsrechtsrat und dem ehemaligen stellvertretenden Verkehrsminister Kostas Kyranakis bezüglich der Beteiligung des griechischen Staates am Prozess wurde ebenfalls abgelehnt.
Der griechische Staat hat sich als Nebenkläger den Angehörigen der Opfer, verletzten Fahrgästen und Zugpassagieren angeschlossen, seine Vertretung beschränkt sich jedoch auf drei diensthabende Fahrdienstleiter in der Unglücksnacht und den ehemaligen Leiter der Inspektionsabteilung Larisa des Verkehrsunterstützungsdienstes für Mittel- und Südgriechenland.
Die Angeklagten und die Anklagepunkte
Insgesamt stehen 36 Personen vor Gericht, darunter Führungskräfte und Mitarbeiter der Griechischen Eisenbahnorganisation (OSE), der ERGOSE, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, der Hellenic Train sowie der Eisenbahnregulierungsbehörde. Die Anklagepunkte beziehen sich auf angebliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags 717, der Überwachung des Eisenbahnnetzes, der Versetzung eines Fahrdienstleiters, des Betriebs am Bahnhof Larisa in der Nacht des 28. Februar und des Fehlens von Sicherheitsmaßnahmen auf dem Streckenabschnitt Larisa–Neoi Poroi.
Den Angeklagten werden je nach ihrer Rolle fünf verschiedene Straftaten vorgeworfen, darunter das Verbrechen der gefährlichen Eingriffe in den Schienenverkehr mit bedingtem Vorsatz, die die Sicherheit des Verkehrs gefährdeten. Drei Angeklagte – Pavlos Kouzis, Emmanouil Georgilakis und Spyros Pateras – waren am Dienstag persönlich vor Gericht anwesend.
Wie es weitergeht
Der Prozess wird mit der Prüfung weiterer Anträge sowohl der Nebenklage als auch der Verteidigung fortgesetzt. Das Gericht hat angedeutet, dass die Anträge beider Seiten die kommenden Sitzungen in Anspruch nehmen werden, da nun das Verfahrensstadium der Prozessbeteiligung abgeschlossen ist. Die Möglichkeit, die persönliche Anwesenheit der Angeklagten erneut zu prüfen, bleibt offen, sobald der Prozess in die Beweisphase übergeht.
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Quellen und Kontext
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- in.gr"Όχι" σε οπτικοακουστική κάλυψη και αυτοπρόσωπη παρουσία των κατηγορουμένων στη δίκη για τα Τέμπη
- Kostas Achilleas Karamanlis
- Ehemaliger griechischer Verkehrsminister, gegen den in einem verwandten Fall, der von einem Ermittlungsrichter des Obersten Gerichtshofs bearbeitet wird, Anklage wegen Pflichtverletzung erhoben wurde.
- Kostas Kyranakis
- Ehemaliger stellvertretender griechischer Verkehrsminister, der in ein von der Nebenklage beantragtes Kommunikationsdokument involviert war.
- Pavlos Kouzis
- Einer von drei Angeklagten, die in der Verhandlungssitzung am 23. Juni 2026 persönlich anwesend waren.
- Emmanouil Georgilakis
- Einer von drei Angeklagten, die in der Verhandlungssitzung am 23. Juni 2026 persönlich anwesend waren.
- Spyros Pateras
- Einer von drei Angeklagten, die in der Verhandlungssitzung am 23. Juni 2026 persönlich anwesend waren.
- Orte
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