Das deutsche Tabaksteuergesetz wurde am Dienstag, 20. Oktober 2026, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – mit einer Klausel, wonach es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Damit gilt Mittwoch, der 21. Oktober, als Inkrafttretensdatum, obwohl die höheren Steuersätze erst zum 1. Januar 2027 greifen sollten. Bild hatte den Fehler am Dienstagabend zuerst gemeldet, anschließend bestätigte das von Vizekanzler Lars Klingbeil geführte Bundesfinanzministerium einen technischen Fehler beim Inkrafttretensdatum. Zum Vergleich: Die im August 2021 veröffentlichte Änderung legte ihr Inkrafttreten ausdrücklich auf den 1. Januar 2022 fest. Der Fehler steckt also im Wortlaut des veröffentlichten Textes selbst.
Das Ministerium teilte mit, eine Korrektur sei bereits eingeleitet, und die Generalzolldirektion, die die Steuer verwaltet, sei informiert worden. Fabriken dürfen trotz des fehlerhaften Textes weiter liefern, und bereits in den Regalen liegende Zigaretten können unabhängig von der Änderung weiter verkauft werden. Nach Lesart des Ministeriums unterbricht der Fehler die Lieferkette nicht. Ein Sprecher des Ministeriums betonte die Absicht hinter dem Gesetz, die er als technischen Fehler beim Inkrafttretensdatum in den Dokumenten bezeichnete.
„Die höheren Steuersätze sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, das ist der klare Wille des Gesetzgebers und des Ministeriums.“
Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) warnte, für die höheren Sätze gebe es noch keine neuen Steuerzeichen. Andernfalls müsste die Branche die Produktion sofort einstellen, sagte er.
„Es gibt überhaupt keine neuen Steuerzeichen, wir müssten die Produktion also sofort stoppen, weil wir den Handel nicht mehr mit Zigaretten beliefern dürften.“
Van Ackeren zeigte sich etwas erleichtert, dass ein Produktionsstopp nun unwahrscheinlich erscheint, nannte die Lage aber unangenehm. Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) forderte schnelle Rechtssicherheit, damit die Produktion weiterlaufen kann. Der Bundesrat könne die Lücke frühestens in einem Monat schließen, sagte er – damit bleibe die Branche wochenlang in einer Grauzone, die die Behörden voraussichtlich tolerieren würden.
„Solche Worte sind ja schön und gut, aber das jetzt geltende Gesetz sagt etwas anderes.“
Mücke, ein früherer FDP-Bundespolitiker, argumentierte, die Konsultationsfrist im Juni habe der Branche zu wenig Zeit zur Reaktion gelassen. Finanz- und Gesundheitsministerium hätten den Entwurf später in einem Verfahren hinter verschlossenen Türen verschärft, was das Gesetz rechtlich angreifbar mache. Van Ackeren nannte den Vorgang Dilettantismus, der ihn sprachlos mache.
Eine Schachtel mit 20 Zigaretten kostet heute im Schnitt rund acht Euro und soll durch die Reform bis 2030 knapp 12 Euro erreichen. Berechnungen, über die Tagesschau berichtete, gehen von einem Anstieg um etwa vier Euro auf 11,78 Euro für eine 20er-Packung aus, und Feinschnitt könnte von 6,75 Euro für 30 Gramm auf über 10 Euro steigen. Die Steuer soll im kommenden Jahr rund 1,5 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen, nachdem der Bund 2025 insgesamt 17,6 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer eingenommen hat. Der Bundestag hatte die Reform kürzlich beschlossen, die die Steuer bis 2030 schrittweise erhöht. Die Regierung erklärt, die Maßnahme solle die Bundeseinnahmen steigern und den Gesundheitsschutz stärken.
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Das Bundesfinanzministerium hat ein Tabaksteuergesetz im Bundesgesetzblatt mit einem Wortlaut veröffentlicht, der es zum 21. Oktober statt zum 1. Januar 2027 in Kraft setzt. Das Ministerium spricht von einer laufenden Korrektur, während die Branche vor einem Engpass bei Steuerzeichen warnt.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von newsORF.at, Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt und weiteren Medien. Veröffentlicht .