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Kurz gefasst

  • Das Tabaksteuergesetz wurde am Dienstag, 20. Oktober 2026, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sieht ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung vor – damit gilt der 21. Oktober statt des 1. Januar 2027.

  • Das Bundesfinanzministerium bestätigte einen technischen Fehler beim Inkrafttretensdatum und erklärte, die höheren Sätze seien ab dem 1. Januar 2027 beabsichtigt; eine Korrektur sei bereits eingeleitet.

  • Laut Ministerium dürfen Fabriken weiter liefern, und bereits im Handel befindliche Zigaretten dürfen weiter verkauft werden; die Generalzolldirektion sei informiert worden.

  • Maximilian van Ackeren vom VdR sagt, es gebe noch keine neuen Steuerzeichen, während Jan Mücke vom BVTE erklärt, der Bundesrat könne das Gesetz frühestens in einem Monat korrigieren.

  • Eine 20er-Packung könnte um etwa vier Euro auf 11,78 Euro steigen, und die Steuer soll im kommenden Jahr rund 1,5 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen.

Berlin
Berlin · Deutschland
Wie es dazu kam
  1. 20.10.Steuergesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung
  2. 21.10.Gesetz tritt nach dem veröffentlichten Wortlaut in Kraft
  3. 1.01.Datum, ab dem die höheren Steuersätze gelten sollten

Ein Gesetz, einen Tag zu früh in Kraft

Das deutsche Tabaksteuergesetz wurde am Dienstag, 20. Oktober 2026, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – mit einer Klausel, wonach es am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Damit gilt Mittwoch, der 21. Oktober, als Inkrafttretensdatum, obwohl die höheren Steuersätze erst zum 1. Januar 2027 greifen sollten. Bild hatte den Fehler am Dienstagabend zuerst gemeldet, anschließend bestätigte das von Vizekanzler Lars Klingbeil geführte Bundesfinanzministerium einen technischen Fehler beim Inkrafttretensdatum. Zum Vergleich: Die im August 2021 veröffentlichte Änderung legte ihr Inkrafttreten ausdrücklich auf den 1. Januar 2022 fest. Der Fehler steckt also im Wortlaut des veröffentlichten Textes selbst.

Die Erklärung des Ministeriums

Das Ministerium teilte mit, eine Korrektur sei bereits eingeleitet, und die Generalzolldirektion, die die Steuer verwaltet, sei informiert worden. Fabriken dürfen trotz des fehlerhaften Textes weiter liefern, und bereits in den Regalen liegende Zigaretten können unabhängig von der Änderung weiter verkauft werden. Nach Lesart des Ministeriums unterbricht der Fehler die Lieferkette nicht. Ein Sprecher des Ministeriums betonte die Absicht hinter dem Gesetz, die er als technischen Fehler beim Inkrafttretensdatum in den Dokumenten bezeichnete.

„Die höheren Steuersätze sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, das ist der klare Wille des Gesetzgebers und des Ministeriums.“

Bundesministerium der Finanzen

Branche warnt vor fehlenden Steuerzeichen

Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) warnte, für die höheren Sätze gebe es noch keine neuen Steuerzeichen. Andernfalls müsste die Branche die Produktion sofort einstellen, sagte er.

„Es gibt überhaupt keine neuen Steuerzeichen, wir müssten die Produktion also sofort stoppen, weil wir den Handel nicht mehr mit Zigaretten beliefern dürften.“

Maximilian van Ackeren

Van Ackeren zeigte sich etwas erleichtert, dass ein Produktionsstopp nun unwahrscheinlich erscheint, nannte die Lage aber unangenehm. Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) forderte schnelle Rechtssicherheit, damit die Produktion weiterlaufen kann. Der Bundesrat könne die Lücke frühestens in einem Monat schließen, sagte er – damit bleibe die Branche wochenlang in einer Grauzone, die die Behörden voraussichtlich tolerieren würden.

„Solche Worte sind ja schön und gut, aber das jetzt geltende Gesetz sagt etwas anderes.“

Jan Mücke

Mücke, ein früherer FDP-Bundespolitiker, argumentierte, die Konsultationsfrist im Juni habe der Branche zu wenig Zeit zur Reaktion gelassen. Finanz- und Gesundheitsministerium hätten den Entwurf später in einem Verfahren hinter verschlossenen Türen verschärft, was das Gesetz rechtlich angreifbar mache. Van Ackeren nannte den Vorgang Dilettantismus, der ihn sprachlos mache.

Preise und Einnahmen

Eine Schachtel mit 20 Zigaretten kostet heute im Schnitt rund acht Euro und soll durch die Reform bis 2030 knapp 12 Euro erreichen. Berechnungen, über die Tagesschau berichtete, gehen von einem Anstieg um etwa vier Euro auf 11,78 Euro für eine 20er-Packung aus, und Feinschnitt könnte von 6,75 Euro für 30 Gramm auf über 10 Euro steigen. Die Steuer soll im kommenden Jahr rund 1,5 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen, nachdem der Bund 2025 insgesamt 17,6 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer eingenommen hat. Der Bundestag hatte die Reform kürzlich beschlossen, die die Steuer bis 2030 schrittweise erhöht. Die Regierung erklärt, die Maßnahme solle die Bundeseinnahmen steigern und den Gesundheitsschutz stärken.

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Quellen und Kontext

  • newsORF.atvor 2 Std.D: Tabaksteuergesetz aus Versehen bereits in Kraft
  • Süddeutsche Zeitungvor 3 Std.Zigaretten: Gesetz tritt nach Ministeriumsfehler aus Versehen in Kraft
  • Handelsblattvor 4 Std.Zigaretten: Nach Ministeriumspatzer: Gesetz tritt aus Versehen in Kraft
  • tagesschau.devor 6 Std.Panne soll behoben werden: Höhere Tabaksteuer gilt aus Versehen ab sofort
Lars Klingbeil
Vizekanzler, dessen Finanzministerium das Tabaksteuergesetz erließ

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Veröffentlicht heute um 06:18.

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Von KI aus den Berichten der genannten Medien erstellter Text, automatisch geprüft, ohne menschliche Redaktion. So entsteht Pollar

In diesem Text

  1. 1Ein Gesetz, einen Tag zu früh in KraftEin Gesetz, einen Tag zu früh in Kraft
  2. 2Die Erklärung des MinisteriumsDie Erklärung des Ministeriums
  3. 3Branche warnt vor fehlenden SteuerzeichenBranche warnt vor fehlenden Steuerzeichen
  4. 4Preise und EinnahmenPreise und Einnahmen

Auf Grundlage von Berichten von

newsORF.at, Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt, tagesschau.de, DIE WELT, N-tv

Liste der Quellen

Regierung · Berlin

Formfehler im Bundesfinanzministerium lässt höhere Tabaksteuer einen Tag zu früh in Kraft treten

Das Bundesfinanzministerium hat ein Tabaksteuergesetz im Bundesgesetzblatt mit einem Wortlaut veröffentlicht, der es zum 21. Oktober statt zum 1. Januar 2027 in Kraft setzt. Das Ministerium spricht von einer laufenden Korrektur, während die Branche vor einem Engpass bei Steuerzeichen warnt.

Berlin

Fragen zu diesem Text

KI-Text auf Grundlage von Berichten von newsORF.at, Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt und weiteren Medien. Veröffentlicht heute um 06:18.

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