
Bundesregierung zieht Grenze zwischen Streeck- und Spahn-Leihmutterschaftsfällen nach Rücktritt des CDU-Chefs
Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte, der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck habe sich politisch nie gegen Leihmutterschaft ausgesprochen – anders als Jens Spahn, der am Samstag als Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU zurückgetreten war.
Zwei Väter, zwei Ergebnisse
Die deutsche Koalitionsregierung hat einen scharfen Unterschied zwischen den Leihmutterschaftsfällen zweier hochrangiger CDU-Politiker gezogen und argumentiert, dass der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck kein Glaubwürdigkeitsproblem habe, während der ehemalige Fraktionsvorsitzende Jens Spahn wegen derselben Praxis zum Rücktritt gezwungen wurde. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Montag in Berlin, Streeck habe keine Positionen vertreten, die seinem Privatleben widersprächen, weshalb der Vorwurf der Doppelmoral nicht zutreffe.
Herr Streeck hat keine politischen Forderungen vertreten, die seiner persönlichen Lebensweise widersprechen. Das bedeutet, dass es in seinem Fall keine Frage der politischen Glaubwürdigkeit gibt.
Streeck und sein Ehemann Paul Zubeil bestätigten Mitte April gegenüber dem Magazin Bunte, dass sie Eltern eines Sohnes geworden seien. Die Geburt soll im US-Bundesstaat Idaho stattgefunden haben, wobei Medien übereinstimmend berichteten, dass eine Leihmutter das Kind austrug. Streeck selbst hat die Leihmutterschaftsvereinbarung weder bestätigt noch dementiert.
Spahns Rücktritt
Jens Spahn trat am Samstag von der Führung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurück, nachdem tagelange Kritik aus den eigenen Reihen und darüber hinaus laut geworden war. Spahn und sein Ehemann hatten die Geburt ihres Sohnes bekannt gegeben, der ebenfalls von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten ausgetragen worden war. Anders als Streeck hatte Spahn die Leihmutterschaft zuvor scharf abgelehnt und sich damit an der offiziellen CDU-Parteilinie orientiert.
Und deshalb bitte ich darum, dass auch diese sehr klare Unterscheidung respektiert wird.
Selbst nachdem die Kritik aufgekommen war, weigerte sich Spahn, seine frühere Position zu überdenken oder weiter zu erläutern, und verwies stattdessen auf sein Privatleben. Diese Haltung hielt die Gegenreaktion aufrecht, bis er nach kurzem Zögern seinen Rückzug aus dem Führungsamt bekannt gab.
Der rechtliche Hintergrund
Leihmutterschaft bleibt in Deutschland illegal, anders als in den Vereinigten Staaten und mehreren anderen Ländern. Kornelius bestätigte, dass die Bundesregierung derzeit keine Initiative zur Änderung der Rechtslage verfolgt. Die CDU hatte zuvor auf einem Parteitag eine Resolution gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft verabschiedet.
Die Schweiz verfolgt einen ähnlich gespaltenen Ansatz, wie SRF News berichtete: Die inländische Leihmutterschaft ist verboten, aber Eltern, die ins Ausland reisen, drohen keine Strafen, und Kinder, die durch Leihmutterschaft geboren wurden, können nach der Rückkehr anerkannt oder adoptiert werden. Der Medizinethiker Jürg Streuli von der Nationalen Ethikkommission beschrieb die Regelung als Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz von Leihmüttern und dem Schutz bereits geborener Kinder.
Die Leihmutterschaft ist im Inland unter anderem verboten, um die Leihmutter zu schützen, während gleichzeitig im Ausland begründete Eltern-Kind-Verhältnisse anerkannt werden – um das bereits geborene Kind zu schützen.
Wie es weitergeht
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird am 29. Juli zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über Spahns Nachfolge zu entscheiden. Bundeskanzler und CDU-Vorsitzender Friedrich Merz gab das Datum in Abstimmung mit CSU-Chef Markus Söder während einer Sitzung des CDU-Präsidiums bekannt. Streeck, als amtierender CDU-Bundestagsabgeordneter, wird an dieser Abstimmung teilnehmen.
Kornelius lehnte es ab, sich weiter zu Streecks Situation zu äußern, und verwies auf das Recht des Drogenbeauftragten auf Privatsphäre sowie darauf, dass Streeck die Umstände seiner Vaterschaft nicht selbst öffentlich gemacht habe. Der Sprecher fügte hinzu, dass er persönlich keine weiteren Informationen zu der Angelegenheit habe.
- Hendrik Streeck und Paul Zubeil bestätigen die Geburt ihres Sohnes über das Magazin Bunte; die Geburt soll in Idaho, USA, stattgefunden haben.
- Jens Spahn tritt als Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU zurück, nachdem Kritik an seiner Heuchelei in der Leihmutterschaftsdebatte laut wurde.
- Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärt, Streeck stehe nicht vor einer Glaubwürdigkeitsfrage, und unterscheidet damit die beiden Fälle.
- Sondersitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Wahl von Spahns Nachfolger angesetzt.


