
Griechenland verlängert Steuererklärungsfrist bis zum 24. Juli 2026, nachdem Buchhalter um mehr Zeit baten
Die griechische Steuerbehörde AADĒ gewährte eine neuntägige Fristverlängerung und verschob den Abgabetermin für die Einkommensteuererklärungen 2025 vom 15. auf den 24. Juli 2026 um Mitternacht. Grund dafür waren Anträge der Wirtschaftskammer, von Steuerberatern und anderen Wirtschaftsverbänden.
Bekanntgabe einer 9-tägigen Verlängerung
Am 10. Juli bestätigte die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADĒ), dass sie die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen 2025 von natürlichen und juristischen Personen verschoben hat. Die neue Frist ist Freitag, der 24. Juli 2026, um 23:59:59 Uhr. Ursprünglich war der Abgabetermin der 15. Juli. Gouverneur Giorgos Pitsilis unterzeichnete die Entscheidung, nachdem die Wirtschaftskammer Griechenlands (OEE), der Panhellenische Verband der Steuerberater (POFEE) und mehrere regionale Verbände um mehr Zeit gebeten hatten.
Zur Erleichterung der Steuerzahler und mit dem Ziel eines reibungslosen Abschlusses des Einreichungsprozesses für Steuererklärungen wird unter Berücksichtigung der entsprechenden Anträge der Wirtschaftskammer Griechenlands, der POFEE und anderer Stellen durch Entscheidung des Gouverneurs der AADĒ, Giorgos Pitsilis, die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärungen natürlicher und juristischer Personen für das Steuerjahr 2025 auf Freitag, den 24. Juli 2026, 23:59:59 Uhr verschoben.
Das Ministerium für Nationalwirtschaft und Finanzen, das die AADĒ beaufsichtigt, hatte zahlreiche Anträge von Buchhalterverbänden aus dem ganzen Land erhalten. Gruppen aus Attika, Thessaloniki, Imathia, Epirus, Ätolien-Akarnanien und Thrakien wandten sich alle an das Finanzteam, viele baten um eine längere Verlängerung bis zum 30. Juli. Das Ministerium gewährte stattdessen neun zusätzliche Tage.
Wie viele Erklärungen bereits eingereicht wurden
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung waren fast 6.200.000 Einkommensteuerersterklärungen von natürlichen Personen sowie rund 300.000 von juristischen Personen eingereicht worden. Die Steuerverwaltung beurteilte die verbleibende Zeit als ausreichend, um das Verfahren reibungslos abzuschließen.
- Natürliche Personen
- 6200000 Erklärungen
- Juristische Personen
- 300000 Erklärungen
Zahlungsplan und Rückerstattungen
Die erste Rate der Einkommensteuer ist bis zum 31. Juli 2026 fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Steuerzahler den Gesamtbetrag in einer Summe (was weiterhin den gesetzlichen Rabatt beinhaltet) oder in acht monatlichen Raten zahlt. Die Verlängerung dehnt auch das Fenster für die Einreichung geänderter Erklärungen ohne Strafe aus; sobald eine geänderte Erklärung eingereicht wird, erfolgt eine erneute Veranlagung und die Steuer wird auf Basis der endgültigen Zahlen neu berechnet. Steuerrückerstattungen werden weiterhin schnell bearbeitet. Bei Steuerpflichtigen ohne überfällige Schulden oder andere anhängige Probleme wird das Geld in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Einreichung gutgeschrieben; in anderen Fällen wird zunächst eine automatische Verrechnung mit Schulden gegenüber dem Staat vorgenommen.
Warum Buchhalter nach zusätzlichen Tagen verlangten
Die Gremien, die an das Ministerium appellierten, wiesen auf eine Reihe technischer und gesetzlicher Hindernisse hin. Die Datenintegration in der myDATA-Plattform litt unter Verzögerungen von bis zu 48 Stunden, was die Vorausfüllung des E3-Formulars verlangsamte. Die EFKA-e-Anwendungen für nicht abhängig Beschäftigte waren vom 7. bis 13. Juli nicht verfügbar. Spät veröffentlichte Rundschreiben und verspätete Freigabe von Steuerformularen zwangen Softwarehäuser, Wochen mit der Anpassung ihrer Pakete zu verbringen, so dass die Buchhaltungsbüros erst etwa zwanzig Tage nach dem offiziellen Start wirklich mit der Einreichung beginnen konnten. Gesetzesänderungen während des Zeitraums erhöhten die Belastung zusätzlich: zwei Monate nach Beginn des Einreichungsfensters senkte die Regierung das Mindestpauschale für berufliche Straßenmarkthändler um 30 %, und die IT-Systeme mussten diese Änderung verarbeiten.
- AADĒ kündigt neuntägige Verlängerung an und verschiebt die Frist vom 15. Juli auf den 24. Juli
- Ursprüngliche Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen 2025
- Neue Frist für Einkommensteuererklärungen natürlicher und juristischer Personen
- Erste Einkommensteuerrate fällig; Einmalzahlung mit Rabatt ebenfalls möglich
- AADĒ beginnt mit Quervergleichen bestimmter Steuerkennzahlen
Was nach der Frist passiert
Sobald das Einreichungsfenster schließt, wird die AADĒ eine Reihe von Quervergleichen zu bestimmten Steuerkennzahlen durchführen. Die Behörde hat nicht im Detail mitgeteilt, welche Kennzahlen geprüft werden, aber das Verfahren ist eine Standard-Nachbereitung nach Ende der Einreichungssaison.


