
Bukarester Gericht lehnt STB-Insolvenzantrag wegen fehlender Unterlagen ab
Das Bukarester Tribunal hat einen freiwilligen Insolvenzantrag des städtischen Nahverkehrsbetreibers STB abgewiesen und die Gläubigerforderungen in ein separates Verfahren verwiesen, das für November 2026 angesetzt ist.
Gerichtsentscheidung und Verfahrensgründe
Am 18. August 2026 wies das Bukarester Tribunal den freiwilligen Insolvenzantrag der Societatea de Transport București (STB), des städtischen öffentlichen Nahverkehrsbetreibers, zurück. Das Urteil wurde von der 7. Zivilabteilung des Gerichts gefällt, die Verfahrensmängel in dem Antrag feststellte. Das Gericht befand insbesondere, dass STB nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente gemäß Artikel 67 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 85/2014 eingereicht hatte. Das Urteil räumt STB eine Frist von sieben Tagen ab formeller Zustellung für eine Berufung ein. In derselben Sitzung ordnete das Gericht die Abtrennung konkurrierender Insolvenzanträge von Unternehmensgläubigern an und überwies diese Forderungen in das separate Aktenzeichen 30071/3/2026.
Reaktion der Stadtverwaltung und Streit um die Dokumentation
Der Bukarester Oberbürgermeister Ciprian Ciucu bezeichnete die Gerichtsentscheidung in einer öffentlichen Stellungnahme nach dem Urteil als unerwartet. Laut Ciucu hätten STB-Führungskräfte erklärt, der Antrag sei mehrfach intern geprüft worden und habe alle notwendigen rechtlichen Unterlagen enthalten. Der Bürgermeister erklärte, STB habe dem Gericht fünf indizierte Aktenordner vorgelegt, und fügte hinzu, dass während der mündlichen Verhandlung keine Seite das Fehlen von Dokumenten thematisiert habe. Ciucu deutete an, dass die Stadtverwaltung das Urteil prüfen werde, um festzustellen, welche spezifischen Unterlagen das Gericht als fehlend erachtete, und forderte STB gleichzeitig auf, innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Ich habe mit der STB-Geschäftsführung gesprochen und sie schwören, dass siebenmal geprüft haben und dass alle Unterlagen eingereicht wurden, dass der Antrag vollständig war. Ich werde es überprüfen. Es gab fünf indizierte Akten, und im Gerichtssaal hat niemand ein fehlendes Dokument angesprochen. Ich hoffe, dass STB in Berufung geht.
Finanzielle Verbindlichkeiten und Belastung des Stadthaushalts
Die Insolvenzinitiative folgte auf die vom Bukarester Generalrat am 21. Juli 2026 verabschiedete Entscheidung Nummer 314. Diese Maßnahme wies die Bukarester Vertreter Marian Artimon von der Sozialdemokratischen Partei und Mitu Răzvan Aurel von der Nationalliberalen Partei in der STB-Hauptversammlung an, den Vorstand zu veranlassen, einen Insolvenzantrag zu stellen. STB reichte seinen formellen Antrag am 6. August 2026 beim Bukarester Tribunal ein. Die Stadtverwaltung strebte eine gerichtlich überwachte Insolvenz an, um die Ansammlung von Geschäftszinsen und Verzugszuschlägen zu stoppen. Bürgermeister Ciucu erklärte, die geplante Unternehmensumstrukturierung solle die Fahrpläne des Nahverkehrs in der Hauptstadt aufrechterhalten und gleichzeitig die Löhne der Busfahrer, Straßenbahnfahrer und Depotmitarbeiter schützen.
Der Nahverkehr insgesamt, allein der oberirdische öffentliche Nahverkehr, kostet uns in Bukarest jährlich 34 % des Haushalts des Rathauses der Hauptstadt. Wenn wir dann die Schulden und Strafen zu den Betriebskosten hinzurechnen, erreicht ihr kumulierter Wert so viel wie der gesamte PMB-Haushalt. Ja, Sie haben richtig gelesen. Das ist die schockierende Realität.
- Der Bukarester Generalrat verabschiedet die Entscheidung 314, die STB anweist, ein Insolvenzverfahren einzuleiten
- STB reicht beim Bukarester Tribunal einen freiwilligen Insolvenzantrag nach dem Gesetz 85/2014 ein
- Das Bukarester Tribunal weist den STB-Antrag wegen fehlender Unterlagen zurück und trennt die Gläubigeranträge ab
- Anberaumter erster Gerichtstermin für das abgetrennte Insolvenzdossier der Gläubiger
Gläubigerforderungen und November-Anhörung
Die Abweisung des von STB als Schuldnerin eingeleiteten Antrags verlagert die Verfahrenskontrolle hin zu externen gewerblichen Lieferanten, die die Rückzahlung ausstehender Schulden anstreben. Sollte das Gericht einem von Gläubigern eingeleiteten Insolvenzantrag stattgeben, werden die Gläubiger den Verwaltungsprozess beaufsichtigen, was die exekutive Befugnis der Gemeinde einschränkt. Die in dem Verfahren aufgeführte Gläubigergruppe umfasst den Energieversorger Tinmar Energy, den Schienenfahrzeughersteller Electroputere VFU Pașcani (im Besitz von Gruia Stoica), die BMF Grup Soluții Integrate SRL, die Ramco SRL, die Romprest Servicii Integrate SRL und die Cleaning Servexpert SRL. Das Bukarester Tribunal setzte die erste Anhörung für das abgetrennte Gläubigerinsolvenzverfahren auf den 10. November 2026 an.


