
Garlasco-Mord: Verurteilter Alberto Stasi verlässt Haft – Bewährung durch Gericht in Mailand
Das Mailänder Überwachungsgericht genehmigte die Überführung von Alberto Stasi von der Halbhaft in die Bewährung, sodass er den Rest seiner Strafe unter sozialer Betreuung verbüßen kann. Die Entscheidung ist unabhängig von einem möglichen Berufungsverfahren.
Das Gerichtsurteil
Das Mailänder Überwachungsgericht gewährte Alberto Stasi den „affidamento in prova ai servizi sociali“, eine Form der Bewährung, und kam damit einem Antrag seiner Verteidigung nach. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor bereits eine positive Stellungnahme abgegeben. Stasi befand sich bereits im Halbhaftvollzug und steht kurz vor dem Ende seiner Haftstrafe für den Mord an Chiara Poggi. Die Entscheidung wurde zunächst von Tg La7 gemeldet und später von ANSA unter Berufung auf qualifizierte Quellen bestätigt.
Der Mord von Garlasco
Stasi wurde rechtskräftig verurteilt, weil er seine Freundin Chiara Poggi getötet hatte, die 2007 tot in der Villa ihrer Familie in Garlasco aufgefunden wurde. Der Fall erregte große mediale Aufmerksamkeit und wurde zu einem der meistdiskutierten Strafprozesse Italiens. Stasi verbüßte seine Strafe seit dem rechtskräftigen Urteil zunächst im Gefängnis und später im Halbhaftvollzug, der der heutigen Bewährungsgewährung vorausging.
Eine parallele Untersuchung
Die Bewährungsanordnung des Gerichts steht in keinem Zusammenhang mit einer möglichen Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Stasi, obwohl seine Verteidigung angekündigt hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Unabhängig davon wurde nach Angaben von „Il Fatto Quotidiano“ eine neue Ermittlung eingeleitet, die Andrea Sempio als alleinigen Verdächtigen im Mordfall Chiara Poggi benennt.
Was die Bewährung beinhaltet
Die Maßnahme erlaubt es Stasi, außerhalb des Gefängnisses zu leben, während er sich an ein Programm sozialer Dienste und gerichtlich auferlegte Auflagen hält. Er bleibt bis zur vollständigen Verbüßung seiner Strafe unter der Aufsicht der Justizbehörde.


