Staatsanwaltschaft verteidigt Ehefrau des Premierministers und bezeichnet Reiseverbot des Richters für Begoña Gómez als haltlose ‚Konfabulation‘
Die spanische Staatsanwaltschaft hat gegen die Anordnung eines Richters, den Pass von Begoña Gómez einzuziehen, Berufung eingelegt und argumentiert, die Maßnahme sei unbegründet und basiere auf einer ‚erfundenen‘ Verschwörung.
Staatsanwaltschaft stellt Maßnahmen in Frage
Die spanische Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die vom Richter Juan Carlos Peinado gegen Begoña Gómez, Ehefrau von Premierminister Pedro Sánchez, und ihre Beraterin Cristina Álvarez verhängten Sicherungsmaßnahmen eingelegt. Zu den Maßnahmen gehören die Einziehung ihrer Pässe, ein Ausreiseverbot und die Verpflichtung, alle 15 Tage vor Gericht zu erscheinen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Entscheidung als ‚unverhältnismäßig, unnötig und dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufend‘.
Es ist nicht leicht, diese Sichtweise der staatlichen Sicherheitskräfte in einem Rechtsstaat wie dem unseren zu akzeptieren.
Keine Fluchtgefahr
In ihrer Berufung argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass keine tatsächliche Fluchtgefahr bestehe. Beide Frauen hätten starke ‚familiäre und berufliche Wurzeln in Spanien‘, seien spanische Staatsbürgerinnen, hätten ihre Familien im Land und übten dort ihre beruflichen Tätigkeiten aus. Sie hätten keine Verbindungen ins Ausland und besäßen keine ausländischen Vermögenswerte, die eine Flucht erleichtern würden. Die Staatsanwaltschaft behauptet, Richter Peinado habe seine Entscheidung ausschließlich auf ein ‚hypothetisches Fluchtrisiko‘ gestützt, das sich aus der möglichen Schwere der Strafen ergebe – bis zu 24 Jahren Haft wegen des Verdachts auf Einflussnahme, Untreue und Korruption.
Kritik an der Begründung des Richters
Die Berufung übt scharfe Kritik an der Begründung des Richters, insbesondere an seiner Andeutung, Begoña Gómez könnte sich mit Hilfe ihrer Polizeieskorte ins Ausland absetzen. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet dies als eine ‚Konfabulation‘ ohne jede Rechtfertigung. Die Staatsanwaltschaft beanstandet auch den Vergleich des Richters mit einer internationalen Drogenhändlerorganisation, den er als Präzedenzfall für die Verhängung der Maßnahmen anführte. ‚Es ist der Inbegriff des Mangels an Sorgfalt und Mäßigung, mit dem die Entscheidung getroffen wurde‘, heißt es in der Berufung.
Die Konfabulation, die der Ermittlungsrichter hingegen heraufbeschwört, wird ohne weitere Begründung vorgebracht.
Reiseentscheidungen verkomplizieren die Lage
Letzten Montag genehmigte ein Vertretungsrichter – während Richter Peinado im Urlaub war – Gómez die Reise nach London zur Abschlussfeier ihrer Tochter, verweigerte jedoch die Erlaubnis zur Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara. Gómez war von der türkischen First Lady als Teil der spanischen Delegation eingeladen worden. Die Berufung wurde tatsächlich bereits am 24. Juni eingelegt, vor dem Urlaub des Richters, und ihr Inhalt ist nun ans Licht gekommen.
- Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Sicherungsmaßnahmen ein.
- Gericht erlaubt Gómez Reise nach London zur Abschlussfeier der Tochter, verweigert jedoch NATO-Gipfel.
Der Fall wartet derzeit auf eine Entscheidung des Provinzgerichts Madrid darüber, ob die Angeklagten vor Gericht gestellt werden.


