
Bundesrat setzt Starttermin der Individualbesteuerung auf 2032 fest
Der Schweizer Bundesrat gab am Mittwoch bekannt, dass die Individualbesteuerung am 1. Januar 2032 in Kraft treten wird, und gewährt den Kantonen damit die maximale sechsjährige Frist zur Umstrukturierung der regionalen Steuerordnungen.
Umsetzungszeitplan
Der Schweizer Bundesrat gab am Mittwoch, dem 19. August 2026, bekannt, dass die Individualbesteuerung am 1. Januar 2032 in Kraft treten wird. Der Exekutiventscheid folgt auf die nationale Volksabstimmung vom 8. März 2026, bei der 54,2 % der Schweizer Stimmberechtigten den Wechsel weg von der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren befürworteten. Gemäß dem zugrundeliegenden Gesetz musste das neue Besteuerungsmodell spätestens am 1. Januar des sechsten Jahres nach der Zustimmung der Stimmberechtigten eingeführt werden. Obwohl der Bundesrat das gesetzliche Ermessen hatte, die Änderungen früher in Kraft zu setzen, entschied er sich, das äußerste verfügbare gesetzliche Datum zu nutzen. Die Reform wird das nationale Steuersystem dahingehend ändern, dass alle Steuerzahler, unabhängig vom Familienstand, zwei separate jährliche Steuererklärungen einreichen müssen.
- Schweizer Stimmvolk stimmt der Individualbesteuerung mit 54,2 % Zustimmung in einer nationalen Volksabstimmung zu
- Bundesrat legt den 1. Januar 2032 als Inkrafttretensdatum für die Individualbesteuerung fest
- Volksabstimmung über die Initiative der Mitte-Partei zu fairen Bundessteuern für Ehepaare angesetzt
- Individualbesteuerung tritt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene in Kraft
Kantonale Anforderungen und Verwaltungsaufwand
Die Bundesbehörden wählten das spätestmögliche Umsetzungsdatum, um den Kantonsverwaltungen ausreichend Zeit für technische und gesetzgeberische Umstellungen zu geben. Die Kantone sind verpflichtet, ihre jeweiligen Steuergesetze zu ändern, ihre Steuertarife neu zu bewerten und die Sozialabzüge entsprechend anzupassen. Da Steuerrevisionen in der Schweiz häufig die lokalen Einnahmemechanismen verändern, müssen mehrere Kantone möglicherweise auch kantonale Volksabstimmungen durchführen, um die Gesetzesänderungen zu ratifizieren. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren begrüßte die Frist 2032 während der Konsultationsphase und wies auf den umfangreichen Vorbereitungszeitplan hin. Die Umsetzung der Individualbesteuerung wird die Kantone auch dazu zwingen, Hunderte zusätzlicher Verwaltungsstellen zu schaffen, um das erhöhte Volumen getrennter Steuererklärungen zu bearbeiten.
Debatte um die Heiratsstrafe und politische Aussichten
Das Modell der Individualbesteuerung soll die seit langem bestehende Heiratsstrafe beseitigen, eine strukturelle Ungleichheit, die erstmals 1984 vom Bundesgericht offiziell anerkannt wurde. Im traditionellen System der gemeinsamen Veranlagung werden das gemeinsame Einkommen und Vermögen von Ehepaaren in einer einzigen Steuererklärung zusammengefasst, wodurch Doppelverdiener-Haushalte in höhere progressive Steuerstufen gedrängt werden. Die Reform wird für alle Steuerzahler, Gemeinden, Kantone und den Bund gleichermaßen gelten. Die Regierung stellte auch den rechtlichen Status der Initiative mit dem Titel „Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare“ klar, die für den 29. November 2026 zur nationalen Abstimmung ansteht. Eine Annahme der Initiative der Mitte-Partei würde die Individualbesteuerung nicht automatisch stoppen, da das Parlament vor 2032 separate überarbeitete Gesetze verabschieden und in Kraft setzen müsste.
Auswirkungen auf Paare und öffentliche Reaktionen
Die Entscheidung, die Umsetzung bis 2032 zu verzögern, hat bei Bürgern und Paaren, die die Heirat speziell verschoben haben, um höhere Steuerlasten zu vermeiden, Frustration ausgelöst. Im derzeitigen System sehen sich unverheiratete Paare mit Kindern zusätzlichen bürokratischen Hürden gegenüber, während die Heirat unter der gemeinsamen Besteuerung sofortige finanzielle Nachteile mit sich bringt. Charlotte, eine 34-jährige Mutter, die nach dem Referendum im März ihre Hochzeitspläne mit ihrem Partner Sevan überdacht hatte, bezeichnete den Zeitplan als große Enttäuschung.
Nach dem Ja zur Individualbesteuerung haben wir tatsächlich angefangen, konkreter über unsere Hochzeit nachzudenken.
Leserreaktionen auf 20 Minuten spiegelten die Frustration über den sechsjährigen Vorbereitungszeitraum wider, wobei Kommentatoren darauf hinwiesen, dass Mehrwertsteuererhöhungen viel schneller in Kraft treten als Steuererleichterungsreformen. Unverheiratete Paare müssen nun berechnen, ob sie die Heiratsstrafe sofort in Kauf nehmen oder die Heirat bis zum Start 2032 verschieben sollen.


