Schweizer Bundesrat ergänzt Schutz Minderjähriger im Social-Media-Gesetz
Der Bundesrat will sehr große Plattformen verpflichten, Risiken für Minderjährige zu bewerten und zu verringern, und profiliertes Werben auf Minderjährige verbieten. Die Botschaft an das Parlament soll bis Ende Juni 2027 vorliegen.
Vernehmlassungsergebnis und Reform
Am Mittwoch, 14. Oktober 2026, nahm der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zu seinem geplanten Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) zur Kenntnis. Die Vernehmlassung lief von Oktober 2025 bis Februar 2026 und ging laut einem mit dem Entscheid veröffentlichten Bericht bei 214 Stellungnahmen ein. Eine Mehrheit unterstützte das Vorhaben, und die Regierung erklärte, sie habe breite Unterstützung von den Kantonen sowie den meisten Parteien und Dachorganisationen erhalten. Dennoch beschloss der Bundesrat, den Vorentwurf mit Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger und einem breiteren Meldeverfahren für mutmaßlich illegale Inhalte zu stärken. Das Modell bleibt zurückhaltend, die strengsten Pflichten sind auf die größten Anbieter beschränkt.
Wer erfasst würde
Die geplanten Regeln sollen laut Regierung nur für sehr große Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen gelten, einschließlich KI-Suchmaschinen. Ein Anbieter fällt unter das Gesetz, wenn mindestens 10 % der Schweizer Bevölkerung ihn mindestens einmal im Monat nutzen, was rund 900.000 Nutzerinnen und Nutzern entspricht. Facebook, Google, LinkedIn, Instagram und TikTok werden als Beispiele genannt. Kleinere Internetunternehmen blieben ausgenommen, und der Bundesrat lehnte eine Ausweitung der Regeln auf kleinere Dienste ab. Verglichen mit dem EU-Recht, das auch kleinere Dienste erfasst und spezifische Schutzpflichten für Minderjährige vorsieht, geht der Schweizer Entwurf weniger weit. Das Kernziel beschreibt die Regierung so:
Sehr große Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen müssen analysieren, inwieweit ihre Dienste Risiken für Minderjährige schaffen oder verstärken.
Neue Pflichten für Minderjährige
Die Plattformen müssten analysieren, ob ihre Dienste Risiken für Minderjährige schaffen oder verstärken, und anschließend Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu verringern. Zudem wäre es Anbietern untersagt, Minderjährigen personalisierte Werbung zu zeigen, die auf der Profilbildung ihres Online-Verhaltens und ihrer persönlichen Merkmale beruht. Bei allen mutmaßlich illegalen Inhalten erhielten Nutzerinnen und Nutzer ein Meldeverfahren statt des festen Katalogs im früheren Entwurf. Nutzerinnen und Nutzer würden außerdem über die Gründe informiert, wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden, und Plattformen bräuchten ein kostenloses Beschwerdeverfahren. Die Regierung will bei Verstößen Bußen verhängen. Der Bundesrat prüft noch, ob weitere Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger ins Gesetz gehören, und verweist auf zwei parlamentarische Vorstöße. Ein pauschales Social-Media-Verbot wurde kaum gefordert und in der Vernehmlassung teils ausdrücklich abgelehnt.
Politische Reaktion
Die Reaktionen im Parlament sind gespalten. Von den dort vertretenen Parteien zeigte sich nur die EVP vollauf zufrieden mit dem Vorschlag, während die SVP strengere Regeln rundweg ablehnte. Die Mitte und die linken Parteien argumentierten, der Entwurf gehe nicht weit genug. In der Vernehmlassung unterstützten die Mitte, SP, Grüne, GLP und EVP das Vorhaben, ebenso 22 Kantone. FDP, SVP und EDU sowie die Kantone Schwyz und Thurgau lehnten es ab und verwiesen auf Bedenken zur Meinungs- und Informationsfreiheit. Fast nur die großen Plattformanbieter wie Google Schweiz und Meta widersetzten sich dem Vorstoß für einen besseren Schutz von Kindern.
Nächste Schritte
Das Departement von Albert Rösti hat bis Ende Juni 2027 Zeit, den Gesetzesentwurf auszuarbeiten und die Botschaft dem Parlament vorzulegen. Es arbeitet dabei mit dem Departement des Innern von Elisabeth Baume-Schneider und dessen Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zusammen. Der Entwurf soll auf den Vernehmlassungsergebnissen aufbauen; der Zeitplan der Meilensteine ist unten dargestellt.
- Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf beginnt
- Vernehmlassung endet nach 214 Stellungnahmen
- Bundesrat nimmt Ergebnisse zur Kenntnis und ergänzt Schutz Minderjähriger
- Botschaft an das Parlament bis Ende Juni 2027 fällig