
Schweizer Regierung lehnt SVP-Grenzschutzinitiative ab und warnt vor 16 Milliarden Franken Jahreskosten
Der Schweizer Bundesrat hat dem Parlament empfohlen, die SVP-Grenzschutzinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen, und warnt davor, dass ein Austritt aus Schengen bis zu 16,1 Milliarden Franken pro Jahr kosten könnte.
Ablehnung durch die Regierung und wirtschaftliche Warnungen
Am 18. September 2026 verabschiedete der Schweizer Bundesrat formell seine Botschaft ans Parlament und empfahl, die Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) mit dem Titel «Asylmissbrauch stoppen (Grenzschutzinitiative)» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Justizminister Beat Jans präsentierte die Position der Regierung gemeinsam mit Staatssekretär für Migration Vincenzo Mascioli und dem Direktor des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit Pascal Lüthi. In einem begleitenden Bericht zur Bewertung der Schengen- und Dublin-Abkommen berechnete die Exekutive, dass ein Austritt aus dem europäischen Sicherheitsrahmen die Schweiz jährlich zwischen 5,8 und 16,1 Milliarden Schweizer Franken kosten würde. Dieser Verlust entspricht einem geschätzten Rückgang des Pro-Kopf-Einkommens von bis zu 1.300 Schweizer Franken.
- Untere Schätzung
- 5.8 Mrd. CHF
- Obere Schätzung
- 16.1 Mrd. CHF
Vorgeschlagene Beschränkungen für Asyl und Einreise
Die Initiative, die im September 2025 mit 110.000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht wurde, strebt Verfassungsänderungen an, um die Grenz- und Flüchtlingspolitik neu zu gestalten. Nach ihren Bestimmungen wäre der Bundesrat darauf beschränkt, maximal 5.000 Personen pro Jahr Asyl zu gewähren. Personen, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, würden die Einreise und das Asyl verweigert, und die vorläufige Aufnahme würde vollständig abgeschafft. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass sich illegal in der Schweiz aufhaltende Personen innerhalb von 90 Tagen ausreisen müssen, andernfalls ihre Arbeitsverträge und Sozialversicherungsdeckung rechtlich ungültig würden.
- SVP reicht 110.000 Unterschriften für die Grenzschutzinitiative ein
- Bundesrat kündigt grundsätzliche Ablehnung der Initiative an
- Bundesrat verabschiedet Botschaft ans Parlament, Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen
Grenzinfrastruktur und internationale Abkommen
Der Bundesrat argumentierte, dass dauerhafte systematische Grenzkontrollen undurchführbar und wirtschaftlich schädlich seien. Die Schweiz verzeichnet täglich rund 2,2 Millionen Grenzübertritte sowie mehrere hunderttausend Grenzgänger. Die Regierung erklärte, dass permanente Kontrollstellen Milliarden Franken an Kosten durch Verkehrsstaus verursachen, den regionalen Handel beeinträchtigen und einen erheblichen Personalaufbau erfordern würden. Zudem würde ein Austritt aus Dublin die Schweiz aus europäischen Polizeisuchdatenbanken entfernen, die Überstellung von Asylbewerbern in andere europäische Staaten stoppen und Bern zwingen, Tausende bereits im Ausland bearbeiteter Anträge erneut zu prüfen.
Gegensätzliche Positionen im Parlament
Die Reaktionen auf die Botschaft der Regierung spalteten das politische Spektrum in Bern. SVP-Präsident Marcel Dettling warf dem Justizdepartement vor, die Kriminalitätszahlen zu ignorieren, und erklärte, dass nordafrikanische Asylbewerber 2024 für hohe Deliktsraten verantwortlich gewesen seien.
Bundesrat Jans kümmert sich offensichtlich nicht um die Sorgen der Bevölkerung, die unter asylbedingter Kriminalität leidet und zudem Asylmissbrauch hunderttausendfach mit Milliarden Steuergeldern finanzieren muss.
Die FDP hingegen bezeichnete das Projekt als «Verarmungsinitiative» und schätzte einen jährlichen Wohlstandsverlust von 5.200 Franken für eine fünfköpfige Familie aufgrund von Verkehrsverzögerungen und Handelshemmnissen. SP-Fraktionsko-Präsidentin Samira Marti lehnte die Initiative als Versuch ab, die Gesellschaft zu spalten.
Für die SVP ist niemand willkommen, und ihre einzige Antwort ist Isolation.
Operation Libero reichte am 17. September 2026 beim Parlament einen Antrag ein, den Vorschlag für ungültig zu erklären, mit der Begründung, dass seine Bestimmungen zwingende völkerrechtliche Verpflichtungen verletzen.


