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Kurz gefasst
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, hob der BGH vier Urteile des OLG Dresden gegen die Schufa auf und verwies die vier Fälle zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.
Ein Kläger, der darlegt, dass die Schufa einen Score an ein Unternehmen übermittelt hat und dass kurz darauf eine ungünstige Entscheidung folgte, etwa die Ablehnung eines Kredits, profitiert von der Vermutung, dass der Score ausschlaggebend war.
Die Schufa verwendet seit dem 17. März 2026 einen neuen Score mit Werten zwischen 100 und 999 über zwölf Kriterien und will den alten Score bis Ende 2028 vollständig abschaffen.
- 17.03.Die Schufa führt ihren neuen Score mit einer Spanne von 100 bis 999 ein
- 21.10.Der Bundesgerichtshof hebt vier Urteile des OLG Dresden auf
- 20.11.Die geänderte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes soll in Kraft treten
- Ende 2028Die Schufa will den alten Score vollständig abgeschafft haben
Was das Gericht entschieden hat
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden auf, die gegen die Schufa ergangen waren. Die Verfahren kehren nun an das Dresdner Gericht zurück, das erneut entscheiden muss, ob die vier Kläger durch den Schufa-Score erheblich beeinträchtigt wurden. Bei den Klägern handelt es sich um Privatpersonen, die geltend machten, das Scoring-Verfahren sei intransparent und die Auskünfte der Schufa seien unzureichend gewesen.
Der Streit um die Auskunft
Im Rahmen des sogenannten Datenkopie-Verfahrens hatte die Schufa den Klägern bereits ihre gespeicherten Daten sowie die Score-Werte übermittelt, die sie in den vergangenen zwölf Monaten weitergegeben hatte. Das Dresdner Gericht hielt dies für unzureichend und verpflichtete die Schufa ein Jahr zuvor zu weitergehenden Auskünften, darunter auch zur Gewichtung der Score-Kriterien. Der Erste Zivilsenat des BGH befand, die Feststellungen des Dresdner Gerichts trügen diese Anordnung nicht.
Wann ein Score als ausschlaggebend gilt
Der BGH erklärte, das Dresdner Gericht hätte prüfen müssen, ob der Score für einen Dritten ausschlaggebend dafür ist, einen Vertrag mit dem Kläger zu schließen oder zu beenden. Nach Auffassung des BGH kommt einem Kläger, der darlegt, dass die Schufa einen Score-Wert an ein Unternehmen übermittelt hat und dass in engem zeitlichem Zusammenhang eine ungünstige Entscheidung folgte – etwa die Ablehnung eines Kredits –, eine Vermutung zugute, dass der Score ausschlaggebend war. Das Gericht äußerte sich auch zur Darlegungslast in dieser Frage.
„Grundsätzlich haben die Kläger dies darzulegen und zu beweisen, wobei ihnen bei Darlegung und Beweis eine erhebliche Erleichterung zusteht.“
Der Score und die Reform
Die strittigen Fälle betreffen das alte Scoring-Verfahren der Schufa. Seit dem 17. März 2026 verwendet die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen, und sie plant, das alte System bis Ende 2028 vollständig abzuschaffen. Nach der neuen Methode werden über zwölf Kriterien Punkte vergeben, woraus ein Score zwischen 100 und 999 entsteht, wobei 779 Punkte und mehr zur Spitzenklasse „hervorragend“ zählen. Die Schufa erfasst Vertrags- und Zahlungsdaten, etwa Bank- und Kreditkartenverträge sowie Zahlungsausfälle, verfügt aber über keine Angaben zum Einkommen.
Wie es weitergeht
Das Dresdner Gericht wird die vier Fälle auf Grundlage der Feststellungen des BGH neu verhandeln. Unabhängig davon tritt am 20. November eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Scoring von Verbraucherkrediten transparenter und verständlicher machen soll.