
Pariser Gericht verurteilt 13 Schleuser zu bis zu zehn Jahren Haft für Untergang im Ärmelkanal 2021
Ein Pariser Gericht hat am Mittwoch 13 Personen zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt – wegen des Untergangs eines Migrantenboots im Ärmelkanal im November 2021, bei dem 31 Migranten starben. Sechs von ihnen wurden wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Urteile in Paris
Ein Gericht in Paris hat am 30. September 2026 dreizehn Personen zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt, weil sie am Untergang eines Migrantenboots im Ärmelkanal im November 2021 beteiligt waren. Sechs Männer – vier Iraker und zwei Afghanen – wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, die Strafen reichen von sechs bis zehn Jahren. Sieben weitere Angeklagte erhielten wegen geringerer Schleusungsdelikte Strafen von sechs Monaten auf Bewährung bis zu vier Jahren Haft, darunter wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Beihilfe zur illegalen Einwanderung im Rahmen einer organisierten Gruppe. Von den 14 seit dem 8. September 2026 angeklagten Personen wurde einer freigesprochen. Nach dem Urteil wurden sechs Haftbefehle erlassen, die sich gegen zwei abwesende Organisatoren und vier weitere Angeklagte richten, die nicht vor Gericht erschienen waren.
Emmanuel Daoud, Anwalt der Familien der Opfer, beschrieb das Urteil vor dem Gerichtssaal.
Wenn es das Leben von 31 Menschen kostet und das Meer zum Friedhof wird, dann gibt es einen Preis, und das Gericht hat gesagt, dass der Preis, den sie zahlen mussten, Gerechtigkeit und Haft war.
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Die Überfahrt und der Untergang im November 2021
Das Unglück ereignete sich am 24. November 2021, als ein überfülltes Schlauchboot beim Versuch sank, von Nordfrankreich nach Kent überzusetzen. An Bord waren vor allem Menschen irakisch-kurdischer Herkunft sowie Staatsangehörige Afghanistans, Äthiopiens, Irans, Somalias, Vietnams und Ägyptens. Die französischen Behörden bargen 27 Leichen aus dem Wasser, nachdem ein kommerzielles Fischerboot sie vor der Küste von Calais entdeckt hatte. Zu den bestätigten Toten zählten 15 Männer, sieben Frauen, zwei Jugendliche und ein siebenjähriges Mädchen; vier weitere Passagiere gelten weiterhin als vermisst. Nur zwei Menschen überlebten das Unglück.
- Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung
- 6 Angeklagte
- Verurteilungen wegen geringerer Schleusungsdelikte
- 7 Angeklagte
- Freisprüche
- 1 Angeklagte
Schleusernetzwerk und Notrufe
Aussagen von Überlebenden und Gerichtsdokumente zeigten, dass das Schleusernetzwerk aus Migrantenlagern bei Calais und Grande-Synthe heraus operierte. Ein Überlebender gab an, seine Familie im Irak habe Schleusern 3.200 Dollar für die Überfahrt gezahlt – nach einem zuvor vereitelten Versuch mit 53 weiteren Migranten. Die Schleuser ließen das graue Boot, ausgestattet mit einem nicht zertifizierten 40-CV-Außenbordmotor, gegen 22 Uhr Ortszeit von einem bewaldeten Küstenabschnitt aus zu Wasser. Vier Stunden später begann das Boot Luft zu verlieren, nachdem der Motor ausgefallen war, und trieb auf offener See. Die Passagiere setzten etwa ein Dutzend Notrufe an britische und französische Rettungsdienste ab, doch vergingen fast zwölf Stunden, bevor ein französisches Fischerboot das luftleere Boot fand.
Matthieu Chirez, der 112 Nebenkläger in dem Verfahren vertritt, begrüßte die gerichtlichen Feststellungen.
Die Entscheidung ist eine Erleichterung für alle Nebenkläger, denn sie bestätigt die strafrechtliche Verantwortung der Schleuser
Getrennte Ermittlungen gegen Militärangehörige
Das Urteil schließt den Strafprozess gegen das Schleusernetzwerk ab, doch die rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Unglück dauern an. Eine separate Justizermittlung richtet sich weiterhin gegen sieben französische Militärangehörige, gegen die Anklage erhoben wurde, weil sie während des Untergangs Menschen in Gefahr keine Hilfe geleistet haben. Die Ermittler prüfen den zeitlichen Ablauf der Rettungsmaßnahmen und den Umgang mit den in der Nacht der Überfahrt eingegangenen Notrufen. Ein verurteilter irakischer Angeklagter nahm in Haft an den Verhandlungen teil und erhielt eine siebenjährige Haftstrafe, ein weiterer Iraker acht Jahre Haft mit sofortigem Haftbefehl.
