
Rumänischer Senat verabschiedet Gesetz, das Geldautomaten zu individuellen Abhebungsbeträgen für alle Karteninhaber verpflichtet
Der rumänische Senat stimmte am 30. September 2026 mit 96 zu 1 Stimmen dafür, Geldautomaten zu verpflichten, allen Nutzern individuelle Abhebungsbeträge anzubieten; der Gesetzentwurf mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Lei geht nun an die Abgeordnetenkammer.
Zustimmung des Senats und legislativer Rahmen
Der rumänische Senat billigte am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf, der Betreiber von Geldautomaten verpflichtet, allen Karteninhabern die Eingabe exakter Abhebungsbeträge zu ermöglichen. Die Vorlage passierte die Kammer in einer Plenarsitzung in Bukarest mit 96 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen. Der Entwurf ändert das Gesetz 209/2019 über Zahlungsdienste, um zu verhindern, dass Bankterminals Inhaber von Karten anderer Banken auf feste Abhebungsbeträge beschränken. Vor der Abstimmung im Plenum hatten der Wirtschafts- und der Haushaltsausschuss des Senats die Maßnahme geprüft und einen gemeinsamen befürwortenden Bericht mit Änderungen verabschiedet. Die Initiative geht nun an die Abgeordnetenkammer, die als entscheidende Kammer über die endgültige Annahme befindet.
- Dafür
- 96 Stimmen
- Dagegen
- 1 Stimmen
- Enthaltungen
- 6 Stimmen
Schnittstellenregeln und operative Grenzen
Nach den gebilligten Bestimmungen müssen Zahlungsdienstleister die Oberflächen ihrer Geldautomaten so konfigurieren, dass Nutzer individuelle Bargeldbeträge eingeben können, unabhängig davon, welche Bank ihre Karte ausgegeben hat. Die Regeln gelten gleichermaßen für Terminals, die direkt von Kartenherausgebern betrieben werden, und für solche, die von unabhängigen Anbietern von Bargeldabhebungsdiensten verwaltet werden. Betreiber dürfen zwar Schnellabhebungs-Tasten mit festen Beträgen beibehalten, doch diese Abkürzungen dürfen die Möglichkeit, einen individuellen Betrag manuell einzugeben, nicht ersetzen. Die Abgeordneten betonten, dass die derzeitigen Beschränkungen ausschließlich auf Software-Entscheidungen bei der Oberflächengestaltung zurückgehen und nicht auf technische Grenzen der Bargeldausgabemechanik. Die tatsächliche Ausführung jeder Abhebung bleibt vom gesamten Bargeldbestand und den konkret im Automaten verfügbaren Banknotenstückelungen abhängig.
Technische Standards und finanzielle Sanktionen
Alle betrieblichen oder sicherheitsbezogenen Grenzen, die Geldautomatenbetreiber festlegen, müssen objektiv, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und für vergleichbare Karteninhaber einheitlich gelten. Der Entwurf sieht Verwaltungssanktionen für Zahlungsinstitute vor, die ihre Terminalsoftware nicht an die Vorgabe anpassen. Eine Nichteinhaltung, die Verbraucherinteressen schädigt oder zu schädigen droht, gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern zwischen 50.000 und 100.000 Lei geahndet werden. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass erzwungene feste Beträge Kunden oft dazu verleiten, mehr Bargeld abzuheben als nötig, während für jede Transaktion Gebühren anfallen. Die Sanktionsstruktur soll sicherstellen, dass alle Finanzinstitute auf rumänischem Gebiet ihre Terminalsoftware an die Verbraucherschutzregeln anpassen.
Parlamentarische Koalition und regulatorische Prüfungen
Der Gesetzentwurf wurde von einer parteiübergreifenden Koalition von Parlamentariern der PSD, AUR, UDMR, USR und der Fraktionen der nationalen Minderheiten eingebracht. Die Nationalbank Rumäniens prüfte die Initiative und gab eine befürwortende Stellungnahme mit technischen Anregungen und Hinweisen ab. Auch die rumänische Regierung, der Legislativrat und der Wirtschafts- und Sozialrat gaben in den vorbereitenden Prüfungsphasen ihre Zustimmung. Der Wettbewerbsrat bewertete die Entwurfsbestimmungen und bestätigte, dass die verpflichtenden Schnittstellenanforderungen nicht gegen die nationalen Wettbewerbsregeln verstoßen. Die Initiatoren erklärten, das Gesetz werde die Ungleichbehandlung von Bankkunden beseitigen und das Recht der Verbraucher stärken, ihre Zahlungskonten frei zu verwalten.

