
Polnische Staatsanwaltschaft hinterfragt Romanowskis Aufenthaltsangaben nach Freigeleitbrief aus Bendery
Polnische Staatsanwälte fanden keine Belege dafür, dass der ehemalige Vizejustizminister Marcin Romanowski in Transnistrien ist, nachdem sein Freigeleitgesuch ein leeres Grundstück in Tiraspol angab und mit einem Poststempel aus Bendery eintraf.
Widersprüchliche Angaben zu Romanowskis Aufenthaltsort
Die polnische Staatsanwaltschaft fand keine Belege dafür, dass Marcin Romanowski, Abgeordneter der Partei Recht und Gerechtigkeit und ehemaliger Vizejustizminister, in der abtrünnigen moldauischen Region Transnistrien lebt. Romanowski beantragte beim Warschauer Bezirksgericht ein Freigeleit und gab an, derzeit in der Regionalhauptstadt Tiraspol, Schewtschenko-Straße 17, zu wohnen. Polnische Ermittler stellten fest, dass die angegebene Adresse ein leeres, eingezäuntes Grundstück zwischen einer Arztpraxis (Hausnummer 15) und einem Einkaufszentrum (Hausnummer 21) ist.
Weitere Analysen der Postsendung ergaben, dass der auf den 12. Juli 2026 datierte Antrag am 25. Juli 2026 aus der Stadt Bendery aufgegeben wurde, die 12 bis 15 Kilometer von Tiraspol entfernt liegt. Die polnischen Behörden betrachten die Behauptung über Transnistrien als bewussten Versuch, die Ermittler in die Irre zu führen und einer Festnahme zu entgehen.
Ich erkläre, dass ich mich derzeit in Moldau, in der Region Transnistrien, befinde und beabsichtige, freiwillig vor dem zuständigen Gericht zu erscheinen und an allen Verfahrenshandlungen teilzunehmen. Das einzige Hindernis für meine Rückkehr ist die berechtigte Angst, dass ich nach meiner Ankunft in Polen festgenommen und in Untersuchungshaft genommen werde.
Einspruch der Staatsanwaltschaft und Grenzaufzeichnungen
Am 18. August 2026 legte die Staatsanwaltschaft beim Warschauer Bezirksgericht formellen Einspruch gegen die Gewährung eines Freigeleits ein. Die Ermittler erhielten offizielle Stellungnahmen der Grenzbehörden Moldaus, Rumäniens und der Ukraine, wonach in den letzten Jahren keine Person namens Marcin Romanowski die Grenzen passiert habe. Romanowski behauptete, einen unter einer anderen Identität ausgestellten Reisepass zu besitzen, der ihm die Bewegung innerhalb der Europäischen Union ermögliche.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Kombination aus alternativen Reisedokumenten und widersprüchlichen Aufenthaltsangaben die Absicht zeige, sich der Justiz zu entziehen, anstatt zu kooperieren. Die polnischen Behörden wiesen zudem darauf hin, dass Transnistrien nicht der effektiven Kontrolle der moldauischen Behörden unterliege, was eine offizielle Überprüfung vor Ort unmöglich mache.
- Romanowski unterzeichnet Freigeleitantrag mit Angabe der Adresse in Tiraspol
- Antrag wird aus Bendery statt aus Tiraspol aufgegeben
- RMF FM berichtet, Romanowski halte sich in Tiraspol auf
- Staatsanwaltschaft legt formellen Einspruch gegen Freigeleit beim Warschauer Bezirksgericht ein
- Unstimmigkeiten bezüglich der angegebenen Adresse und des Poststempels werden öffentlich bekannt
Verteidigung fordert Aussage von Donald Tusk
Die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft weichen von früheren öffentlichen Äußerungen des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk ab, der Reportern mitteilte, dass regionale Geheimdienste Romanowskis Anwesenheit in Tiraspol bestätigt hätten.
Dienste anderer Länder der Region, mit denen wir zusammenarbeiten, haben uns diese Information bestätigt, dass Herr Romanowski zu neunundneunzig Prozent in Transnistrien, in Tiraspol, ist.
Nach den Berichten der Staatsanwaltschaft erklärte Romanowskis Verteidiger Bartosz Lewandowski, dass Donald Tusk vom Gericht förmlich vernommen werden sollte, um die rechtlichen Grundlagen für ein Freigeleit zu klären. Lewandowski argumentierte, dass eine Aussage, die bestätigt, dass Romanowski sich außerhalb der Europäischen Union aufhält, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrensschutz erfüllen würde.
Angesichts einer solchen Position der Staatsanwaltschaft zum Aufenthaltsort von Marcin Romanowski ist die Vernehmung von Ministerpräsident Donald Tusk notwendig, denn dann liegen die Gründe für die Ausstellung eines Freigeleits vor. Schließlich konnte der Ministerpräsident nicht gelogen haben, als er angab, dass Romanowski sich außerhalb des EU-Gebiets befindet.
Strafrechtliche Vorwürfe und grenzüberschreitende Bewegungen
Romanowski sieht sich in Polen elf Strafanzeigen gegenüber, darunter Beteiligung an einer organisierten kriminellen Gruppe und Manipulation von Förderwettbewerben, die aus dem Justizfonds finanziert wurden. Zuvor hatte er in Ungarn politisches Asyl erhalten, verließ das Land jedoch nach einem Regierungswechsel in Budapest.
Die Ermittler halten einen aktiven Europäischen Haftbefehl gegen Romanowski aufrecht und äußerten die Befürchtung, dass eine voreilige Akzeptanz seiner Behauptungen über den Aufenthalt in Transnistrien Auslieferungsbemühungen gefährden und seine Flucht ermöglichen könnte. Das Warschauer Bezirksgericht prüft weiterhin den Freigeleitantrag zusammen mit dem von der Staatsanwaltschaft eingelegten formellen Einspruch.

