
Polnische Dienste orten flüchtigen Abgeordneten Marcin Romanowski mit 99-prozentiger Sicherheit in Transnistrien
Premierminister Donald Tusk gab bekannt, dass regionale Geheimdienste bestätigt hätten, dass der frühere Vizejustizminister Marcin Romanowski sich in Tiraspol versteckt, während die Staatsanwaltschaft seinen Antrag auf einen Geleitschein ablehnte.
Geheimdienstbestätigung in Tiraspol
Der polnische Premierminister Donald Tusk gab am 18. August 2026 bekannt, dass Partnergeheimdienste in der Region mit 99-prozentiger Sicherheit bestätigt hätten, dass sich der Abgeordnete der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), Marcin Romanowski, in Transnistrien aufhält. Tusk machte diese Aussage vor Journalisten vor einer Kabinettssitzung und verwies auf die von Russland unterstützte abtrünnige Region Moldawiens als Versteck des flüchtigen ehemaligen Beamten. Transnistrien fungiert seit dem bewaffneten Konflikt in den frühen 1990er Jahren als nicht anerkanntes, von Russland unterstütztes Separatistengebiet. Tusk richtete nach der Geheimdienstunterrichtung scharfe Kritik an Romanowskis politischem Lager.
Hier ist kein Kommentar nötig. Diese Tatsache allein ist Kommentar genug – nicht nur über Herrn Romanowski, sondern über die gesamte politische Formation, die solche Menschen eingesetzt, gedeckt und bis heute deckt.
Antrag auf Geleitschein und Reaktion der Staatsanwaltschaft
Die Ankündigung folgt auf eine offizielle Postsendung, die bei den polnischen Justizbehörden eingegangen ist. Anna Ptaszek, Sprecherin für Strafsachen am Bezirksgericht Warschau, erklärte Mitte August, dass Romanowski einen formellen Antrag auf einen Geleitschein gestellt habe, der ihm die Rückkehr ohne sofortige Inhaftierung ermöglichen solle. Das Gericht bestätigte, dass sowohl der Brief als auch sein Umschlag Poststempel trugen, die auf eine Aufgabe direkt in Tiraspol, der Hauptstadt Transnistriens, hindeuten. Am 18. August 2026 reichte die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Warschau einen formellen Einspruch gegen den Antrag ein und erklärte, es gebe keine rechtlichen Grundlagen, Romanowski einen Geleitschein zu gewähren.
- Romanowski erhält politisches Asyl in Ungarn
- Regierungswechsel in Ungarn
- Ungarn entzieht Romanowski den Flüchtlingsstatus und die Reisedokumente
- Moldawien bestätigt, dass Romanowski keine verfassungsmäßigen Grenzkontrollpunkte passiert hat
- Donald Tusk gibt bekannt, dass der Geheimdienst bestätigt hat, dass Romanowski sich in Transnistrien aufhält
Die Ermittlungen zum Justizfonds und die Asylgeschichte
Romanowski, der in der vorherigen PiS-Regierung als Vizejustizminister tätig war, wird beschuldigt, an einer organisierten kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein und Ausschreibungen für Wettbewerbe, die aus dem Justizfonds finanziert wurden, manipuliert zu haben. Die polnischen Behörden erließen einen nationalen Haftbefehl und einen Europäischen Haftbefehl über das Bezirksgericht Warschau, nachdem Romanowski nicht zu Gerichtsterminen erschienen war und von inländischen Strafverfolgungsbehörden nicht aufgefunden werden konnte. Romanowski hatte zuvor am 19. Dezember 2024 politisches Asyl in Ungarn erhalten. Nach einem Regierungswechsel in Budapest im Mai 2026 entzogen die ungarischen Behörden ihm Anfang Juli 2026 den Flüchtlingsstatus und erklärten seine Reisedokumente für ungültig, was zu mehreren unbestätigten Berichten über seinen weiteren Aufenthaltsort führte.
Moldauische Grenzaufzeichnungen und Überprüfungsbemühungen
Trotz der Postsendung aus Tiraspol und der regionalen Geheimdienstbewertungen stellen die Strafverfolgungsbehörden fest, dass Romanowskis physische Anwesenheit an der angegebenen Adresse durch direkte Dokumente weiterhin unbestätigt bleibt. Przemysław Nowak, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärte am 18. August 2026, dass eine einseitige Erklärung eines Verdächtigen allein nicht ausreiche. Nowak erläuterte, dass vorläufige Aufzeichnungen zeigten, dass Romanowski in den letzten fünf Jahren die Grenze nach Moldawien nicht über verfassungsmäßige Kontrollpunkte überschritten habe, und es gebe auch keine registrierten Grenzübertritte nach Rumänien oder in die Ukraine. Das moldauische Außenministerium bestätigte am 13. August 2026, dass Romanowski nicht über staatlich kontrollierte Grenzübergänge eingereist sei, während die Generalpolizeiinspektion des Landes in ständigem Kontakt mit der polnischen Strafverfolgung steht. Die polnische Staatsanwaltschaft hat offiziell die Unterstützung der rumänischen und moldauischen Behörden beantragt, um festzustellen, ob Romanowski ihre Grenzen überschritten hat und sich an der in Transnistrien angegebenen Adresse aufhält.


