
Rentenkommission schlägt Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und Abschaffung der Rente mit 63 vor
Eine von der Regierung eingesetzte Kommission empfiehlt, das Renteneintrittsalter in Deutschland schrittweise an die Lebenserwartung zu koppeln, die Möglichkeit des abschlagsfreien Renteneintritts mit 63 zu streichen und eine obligatorische kapitalgedeckte Rentenaufstockung einzuführen.
Hauptvorschläge
Die 13-köpfige Kommission, deren Empfehlungen am Samstagabend durchgesickert sind, fordert eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie schlägt vor, das reguläre Renteneintrittsalter ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln, und zwar nach einem 2:1-Modell: Für jedes zusätzliche Jahr an Lebenserwartung würden die Menschen acht Monate länger arbeiten und vier Monate mehr Rente erhalten.
Die umstrittene Rente mit 63 (Rente nach 45 Beitragsjahren mit 63) soll ganz abgeschafft werden. Ein vorzeitiger Renteneintritt nach 35 Beitragsjahren wäre weiterhin möglich, jedoch erst ab 64 und mit höheren Abschlägen – derzeit gedeckelt bei 14,4 Prozent.
Eine dritte Säule ist die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Zusatzrente. Ein neuer Beitrag von 2 Prozent, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird, soll vom Staat nach schwedischem Vorbild an den Kapitalmärkten angelegt werden. Die Kommission schlägt außerdem vor, die Befreiung von Minijobs von der Rentenversicherungspflicht zu beenden und empfiehlt keine Einbeziehung der Beamten.
Meilensteine des Renteneintrittsalters
Da die Anhebung an die demografischen Prognosen gekoppelt ist, vermeidet der Bericht feste Daten. Modellrechnungen auf Basis der 16. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes zeigen einen langsamen Verlauf: Das reguläre Rentenalter würde bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen. Das Alter von 69 Jahren wäre erst um 2071 erreicht, und 70 erst in den 2090er Jahren.
- Die schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung beginnt nach dem 2:1-Modell.
- Das reguläre Renteneintrittsalter erreicht 67,5 Jahre.
- Das Renteneintrittsalter wird voraussichtlich 69 Jahre betragen.
- Das Renteneintrittsalter wird voraussichtlich 70 Jahre betragen.
Reaktion und Kritik
Noch vor der offiziellen Vorstellung bezeichnete DIW-Präsident Marcel Fratzscher die Vorschläge als zu zurückhaltend.
Die Reformvorschläge der Rentenkommission gehen in die richtige Richtung, bleiben aber insgesamt zu zaghaft. Es fehlt an Mut und Konsequenz, denn sie werden die drei größten Probleme – hohe Altersarmut, die übermäßige Belastung der jungen Generation und die Schieflage bei der Gerechtigkeit – auf absehbare Zeit nicht grundlegend ändern.
Fratzscher forderte die Regierung auf, die Grundrente zu stärken, sie armutsfester zu machen, hohe Einkommen und Vermögen im Alter stärker zu gewichten und die Finanzierung auf eine nachhaltige Basis zu stellen. In der Regierungskoalition signalisiert die SPD bereits, dass einige der Empfehlungen rote Linien überschreiten, insbesondere die Abschaffung der Rente mit 63.
Nächste Schritte
Die Kommission wird ihre 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 offiziell an die Bundesregierung übergeben. Die Vorschläge sollen direkt in eine umfassendere Rentenreform einfließen, die die Koalition gesetzlich verabschieden will. Beobachter merken an, dass frühere Versuche, das chronisch defizitäre System anzugehen, immer wieder am fehlenden politischen Konsens gescheitert sind, und das Paket steht nun vor schwierigen Verhandlungen zwischen den Sozialdemokraten und ihren konservativen Partnern.

