
Rentenkommission schlägt Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und Abschaffung der ‚Rente mit 63‘ vor
Ein von der Regierung eingesetztes Expertengremium empfiehlt eine schrittweise Anhebung des deutschen Rentenalters auf 70 bis in die 2090er Jahre, die Einführung einer staatlich verwalteten kapitalgedeckten Säule und die Abschaffung der Frühverrentungsoption mit 63.
Was die Kommission vorschlägt
Eine zehnköpfige Expertenkommission unter Vorsitz von Professorin Constanze Janda und dem früheren Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, hat rund 30 Empfehlungen für die gesetzliche Rentenversicherung vorgelegt. Die Vorschläge, die über das Wochenende an mehrere deutsche Medien durchgesickert waren, würden das Rentenalter ab 2032 an die Lebenserwartung koppeln. Dieser Mechanismus dürfte das reguläre Eintrittsalter vom derzeitigen Ziel von 67 (fällig Anfang der 2030er Jahre) bis in die 2090er Jahre auf 70 anheben. Die Kommission fordert zudem die Abschaffung der ‚Rente mit 63‘ – der Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen.
Schon heute schaffen es viele Menschen nicht, bis 67 zu arbeiten. Nun will die Rentenkommission das Arbeitsleben noch weiter verlängern.
Eine neue kapitalgedeckte Säule
Kernelement ist eine kapitalgedeckte Zusatzrente innerhalb des gesetzlichen Systems, nach dem Vorbild der schwedischen Prämienrente. Finanziert würde sie durch einen zusätzlichen Beitrag vom Bruttolohn, zunächst 0,5 Prozent und schrittweise auf 2 Prozent ansteigend, je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Ein staatlich verwalteter Fonds würde die Beiträge anlegen, mit individuellen Konten, die ab 2040 auszahlen. Bis zur Reife der kapitalgedeckten Säule würde ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor das Rentenniveau vorübergehend stützen.
Finanzierung und Nachhaltigkeitsfaktor
Die Kommission schlägt vor, den ‚Nachhaltigkeitsfaktor‘ ab 2032 wieder einzuführen, der die jährlichen Rentenanpassungen an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern koppelt. Der Faktor soll zudem verschärft werden. Der gesetzliche Beitragssatz von 18,6 Prozent wird voraussichtlich bereits 2028 auf 19,9 Prozent springen, und der zusätzliche Beitrag für die Kapitalsäule kommt obendrauf. Im kombinierten Umlage- und Kapitaldeckungssystem liegt das Zielrentenniveau mittelfristig bei 48 Prozent und steigt auf 50 Prozent, sobald die Kapitalsäule nach 2040 vollständig ausgereift ist.
- Kommission übergibt Bericht an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas
- Gesetzlicher Beitragssatz steigt von 18,6 % auf 19,9 %
- Rentenalter beginnt mit Lebenserwartung zu steigen; Nachhaltigkeitsfaktor reaktiviert
- Kapitalgedeckte Säule beginnt mit Auszahlungen an neue Rentner
Ausweitung des Beitragszahlerkreises
Um die Finanzierungsbasis zu verbreitern, empfiehlt die Kommission, die meisten beitragsfreien ‚Minijobs‘ abzuschaffen, neue Selbstständige und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und die Besetzung von Beamtenstellen auf hoheitliche Kernaufgaben zu beschränken. Die Integration bestehender Beamter wurde abgelehnt, da sie die Länderhaushalte stark belasten würde, ohne anderen Versicherten finanzielle Vorteile zu bringen.
Politische Reaktionen und nächste Schritte
Die Kommission traf ihre Entscheidungen weitgehend im Konsens, in der Regel mit mehr als 70 Prozent Zustimmung. Der Bericht wird am Dienstag, eine Woche früher als ursprünglich geplant, offiziell an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Die Linkspartei verurteilte die Vorschläge sofort. Ihre rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath bezeichnete sie als ‚massive Rentenkürzungen‘, die ‚Menschen mit niedrigen Einkommen besonders hart treffen‘ würden, und nannte den kapitalgedeckten Ansatz einen ‚großen Fehler‘. Die Koalitionsregierung hat signalisiert, dass die Empfehlungen in ein breiteres Reformpaket einfließen sollen, das Einkommensteuer, Arbeitsmarkt und Bürokratie umfasst und noch vor der Sommerpause erarbeitet werden soll.


