
ZUS identifiziert weitere Gruppen für Rentenneuberechnung – Senioren gewinnen vor Gericht bis zu 62.000 zł
Der polnische Sozialversicherer erklärt, dass jüngere Bergleute und Künstler möglicherweise Anspruch auf dieselben Rentenneuberechnungen haben wie die 175.200 Frührentner, die von einem blockierten Gesetzesentwurf der Regierung erfasst werden, während Gerichte Nachzahlungen von bis zu 62.000 zł zusprechen.
Der Streit um Kürzungen bei Frührenten
Ein langjähriger Konflikt dreht sich um Menschen, die vorzeitig in Rente gingen und deren Altersrente später um die Summe der bereits bezogenen Leistungen gekürzt wurde. Das Verfassungsgerichtshof entschied im Juni 2024, dass die Kürzungsregeln verfassungswidrig seien, doch das Urteil wurde nicht veröffentlicht und hat daher noch keine Rechtskraft. Ein Gesetzesentwurf der Regierung (UD204), der das Problem beheben soll, sollte am 1. Juni 2026 in Kraft treten, steckt aber noch in der Ressort- und öffentlichen Konsultation fest.
Der vom Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik ausgearbeitete Entwurf richtet sich an Frauen der Jahrgänge 1954–1959 und Männer der Jahrgänge 1949–1952 und 1954, die vor dem 6. Juni 2012 eine Frührente beantragt und nach dem 1. Januar 2013 eine reguläre Rente beantragt haben. Das Ministerium schätzt, dass 175.200 Menschen von einer Aufstockung profitieren könnten.
ZUS weist auf breitere Gruppe betroffener Rentner hin
In einer offiziellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf wies die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) darauf hin, dass das Problem über die im Entwurf aufgeführten Kohorten hinausgeht. Die Anstalt nannte ausdrücklich jüngere Bergleute, die vor dem 6. Juni 2012 nach Vollendung des 50. Lebensjahres eine Bergmannsrente bezogen, sowie Personen, die vor diesem Datum Anspruch auf eine Künstler- oder Schaffensrente erworben haben.
Diese Personen befinden sich in derselben rechtlichen Situation wie die in Artikel 1 des vorgeschlagenen Gesetzes aufgeführten Personengruppen.
Es ist noch nicht klar, ob die endgültige Fassung des Gesetzes diese zusätzlichen Gruppen einschließen wird. Das Ministerium hat nicht öffentlich bestätigt, ob es die Anmerkung der ZUS annimmt oder ablehnt, was die Möglichkeit eines weiteren legislativen Kampfes offen lässt.
Gerichte sprechen Nachzahlungen und monatliche Erhöhungen zu
Während sich das Gesetzgebungsverfahren hinzieht, ziehen immer mehr Senioren vor Gericht und gewinnen. Richter haben nicht nur die Neuberechnung der monatlichen Renten angeordnet, sondern auch erhebliche Nachzahlungen für den Zeitraum, in dem die Leistungen zu niedrig waren.
Beispiele aus Urteilen von 2025 umfassen eine Entscheidung eines Berufungsgerichts, das einem Senior 62.000 zł Nachzahlung und eine monatliche Erhöhung von knapp 3.500 zł zusprach. Andere Urteile führten zu ähnlichen Ergebnissen, wobei die Gerichte durchgängig feststellten, dass die Kürzung der Altersrente um zuvor bezogene Frührentenleistungen rechtswidrig war.
Wer kann sonst noch eine Rentenneuberechnung beantragen
Unabhängig vom Verfassungsstreit erlauben die ZUS-Regeln bereits mehreren Rentnergruppen, eine Neuberechnung zu beantragen. Wer nach Rentenantritt weitergearbeitet hat, sammelt neue Beiträge, die das Rentenkapital erhöhen. Andere, die alte Arbeitsnachweise, Versicherungsbücher oder Gehaltsbescheinigungen finden, die bisher nicht erfasste Zeiten belegen, können diese ebenfalls für eine Neuberechnung einreichen.
Bei der Neuberechnung summiert die ZUS das gesamte Rentenkapital, indexiert es an Lohnwachstum und Inflation und teilt es durch die durchschnittliche Lebenserwartung zum Zeitpunkt der neuen Berechnung. Je höher das angesammelte Kapital oder je günstiger die Berechnungsregeln, desto höher die monatliche Leistung.
- Verfassungsgerichtshof erklärt alte Rentenkürzungsregeln für verfassungswidrig.
- Geplanter Inkrafttretenszeitpunkt der neuen Gesetzgebung verstreicht ohne Verabschiedung.
- ZUS identifiziert offiziell jüngere Bergleute und Künstler als ebenfalls betroffen.
- Berichte heben hervor, dass Senioren vor Gericht bis zu 62.000 zł gewinnen.
Wie es weitergeht
Der Gesetzesentwurf befindet sich nach der Konsultationsphase noch in der Prüfung. Das Ministerium erklärt, es analysiere die eingereichten Stellungnahmen und Forderungen, die in den endgültigen Text einfließen könnten. Bis das Gesetz verabschiedet und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht ist, bleibt für viele betroffene Rentner nur der Weg über die Gerichte.


