
Rekord: 13.067 Diskriminierungsbeschwerden in Deutschland im Jahr 2025, so die Antidiskriminierungsstelle
Im Jahr 2025 meldeten so viele Menschen wie nie zuvor Diskriminierung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 13.067 Anfragen, ein Anstieg um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Vorfälle am Arbeitsplatz machten den größten Anteil aus.
Rekordzahl an Anfragen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnete im Jahr 2025 13.067 Beratungsanfragen, ein Anstieg um 15 Prozent gegenüber 2024 und der höchste Wert seit Bestehen der Behörde. Die Zahl steigt seit 2021 kontinuierlich an, als sie bei 7.750 lag. Die Stelle bietet eine erste rechtliche Einschätzung, entscheidet aber nicht über Beschwerden.
Rassistische Diskriminierung dominiert
Rassismus war der am häufigsten genannte Grund und machte 4.571 Fälle oder 43 Prozent aller Anfragen aus. Behinderung oder chronische Krankheit bildeten die zweitgrößte Kategorie (3.015 Fälle, 27 Prozent), gefolgt von Geschlecht (2.407 Fälle, 22 Prozent), Alter (1.261 Fälle, 12 Prozent), Religion oder Weltanschauung (733 Fälle, 7 Prozent) und sexueller Identität (rund 386 Fälle, 4 Prozent).
Rassistische Einstellungen verfestigen sich – und führen zu deutlich mehr erlebter Diskriminierung.
- Rassistische Diskriminierung
- 4571 cases
- Behinderung/chronische Krankheit
- 3015 cases
- Geschlecht
- 2407 cases
- Alter
- 1261 cases
- Religion/Weltanschauung
- 733 cases
- Sexuelle Identität
- 386 cases
Arbeitsplatz als Hauptschauplatz
Der Arbeitsplatz war mit Abstand der häufigste Ort für mutmaßliche Diskriminierung: 3.600 Anfragen bezogen sich auf Themen wie diskriminierende Stellenausschreibungen, abgelehnte Bewerbungen oder Mobbing. Etwa 20 Prozent der Fälle betrafen den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, darunter Wohnraum, wo die Zahl der Anfragen um rund 25 Prozent auf 488 stieg. Auch Beschwerden im Gesundheits- und Pflegebereich legten um fast 25 Prozent zu. Mehr als 1.400 Anfragen betrafen Diskriminierung durch öffentliche Stellen, über 500 das Verhalten von Justiz oder Polizei.
Reform des Gleichbehandlungsgesetzes kritisiert
Eine vom Kabinett Anfang Mai verabschiedete Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wies Ataman als unzureichend zurück. Sie verlängert die Frist für Klagen von zwei auf vier Monate, erfasst aber weiterhin keine Diskriminierung durch staatliche Stellen.
Die geplante Reform ist zu schwach und bringt den Menschen im Alltag sehr wenig.
Konkrete Beispiele aus dem Bericht
Ein Fall beschreibt ein 11-jähriges Mädchen mit dunkler Hautfarbe, das Eis kaufen wollte; der Verkäufer weigerte sich, ihr das Wechselgeld herauszugeben, mit den Worten: „Ich vertraue Leuten wie dir nicht.“ In einem anderen Fall wurde ein Kunde asiatischen Aussehens nach dem Kauf eines Hemdes von einem Ladendetektiv angehalten, obwohl die Kassiererin den Kauf bestätigt hatte.


