
Reiche schwächt Kürzungen bei Erneuerbaren ab: Kleine Solaranlagen erhalten Übergangszahlungen, Netzkompensation abgemildert
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat am Freitagabend die Entwürfe für die Energiewendegesetze überarbeitet. Sie führt eine dreijährige Übergangszahlung für kleine Dach-Solaranlagen ein und schraubt die geplanten Kürzungen der Vergütung für Windparks in netzengpässigen Gebieten zurück.
Überarbeitete Entwürfe an Länder versandt
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Freitagabend überarbeitete Gesetzesentwürfe zur EEG-Reform und zum sogenannten Netzpaket an Länder und Verbände verschickt. Die Entwürfe mildern mehrere der Kürzungen ab, die sie im Januar vorgeschlagen hatte und die auf scharfe Kritik des Koalitionspartners SPD gestoßen waren. Länder und Branchenverbände haben nun bis zum 22. Juli Zeit für Stellungnahmen, das Kabinett soll die Gesetze am 29. Juli verabschieden.
Übergangszahlung für kleine Solaranlagen
Nach dem neuen Entwurf verlieren Betreiber kleiner Dach-Solaranlagen ihre Einspeisevergütung nicht abrupt. Stattdessen erhalten neue Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kW, die 2027 in Betrieb gehen, drei Jahre lang eine feste Zahlung vom Netzbetreiber, die einen Cent pro Kilowattstunde unter dem aktuellen regulären Tarif liegt. Für Anlagen, die 2028 in Betrieb gehen, gilt die Zahlung nur noch bis 25 kW, 2029 nur noch bis 7 kW. Ab 2030 ist keine solche Übergangszahlung mehr vorgesehen. Nach der Übergangsphase müssen Betreiber ihren Strom direkt am Markt verkaufen, etwa über einen Dienstleister an Strombörsen. Das Ministerium erklärte, der Puffer sei nötig, weil es noch keine Strukturen für die Direktvermarktung durch Kleinproduzenten gebe.
In Süddeutschland soll eine ausreichende Menge Windenergie gebaut werden.
Netzkompensation abgemildert
Das Netzpaket soll den Ausbau von Wind- und großen PV-Anlagen steuern, um eine Überlastung der Übertragungsnetze zu vermeiden. Reiche hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass Netzbetreiber Gebiete als „kapazitätsbegrenzt" ausweisen können und neue Anlagen in diesen Zonen keine Vergütung erhalten, wenn sie zur Abregelung gezwungen werden. Der überarbeitete Entwurf behält die Ausweisung als kapazitätsbegrenzt bei, reduziert die Vergütung jedoch, anstatt sie zu streichen. Ein neuer Spitzenkappungsmechanismus wird zudem die Einspeiseleistung neuer Anlagen bereits in der Planungsphase begrenzen. Darüber hinaus wird die Vergütung nur noch dann entzogen, wenn die Abregelung in einer Region 5 % der Produktion übersteigt, gegenüber der zuvor geplanten Schwelle von 3 %.
Wind- und Biomasseziele
Der Entwurf hält am Ziel fest, bis 2029 12 GW Windkapazität zuzubauen, und enthält Anreize, die Anlagen gleichmäßiger über das Land zu verteilen, mit dem ausdrücklichen Ziel, den Windausbau in Süddeutschland zu steigern. Das Ausbauziel für Biomasse wurde von 8,4 GW auf mindestens 9,5 GW bis 2035 angehoben. Das Ministerium erklärte, dies werde ausreichende Volumina für bestehende Anlagen bereitstellen, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Vergütung in den kommenden Jahren ausläuft und die in weitere Flexibilität investieren wollen. Das Gesamtziel von 80 % erneuerbarem Strom bis 2030 bleibt unverändert; der Anteil lag 2025 bei 58 %.
- 2025
- 58 %
- Ziel 2030
- 80 %
Politischer Widerstand und nächste Schritte
Der ursprüngliche Januar-Entwurf war von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) blockiert worden, die befürchteten, er würde die Energiewende verlangsamen. Schneider hatte Reiche wiederholt öffentlich kritisiert. Die überarbeiteten Entwürfe spiegeln monatelange Verhandlungen innerhalb der Regierung wider. BDEW-Chefin Kerstin Andreae begrüßte, dass endlich ein Entwurf vorliege, betonte aber die Dringlichkeit.
Die Energiewirtschaft und die Investoren warten seit Monaten darauf. Die Zeit drängt.
Sie wies darauf hin, dass die Europäische Kommission das EEG nach den Beihilfevorschriften genehmigen muss, bevor Projekte ab Januar finanziert werden können. Der Kabinettsbeschluss am 29. Juli ist der nächste Meilenstein.
- Gesetzesentwürfe an Länder und Verbände zur Konsultation versandt
- Konsultationsfrist für Länder und Verbände
- Erwarteter Kabinettsbeschluss zu den Gesetzen
- Übergangszahlung für neue kleine Solaranlagen bis 50 kW beginnt
- Zahlung auf Anlagen bis 25 kW begrenzt
- Zahlung auf Anlagen bis 7 kW begrenzt
- Keine weitere Übergangszahlung für neue kleine Solaranlagen


