- 20.10.Das Parlament billigt die Verordnung in Straßburg
- Billigung durch den RatDie förmliche abschließende Zustimmung des Rates der EU steht noch aus
- 23.10.Inkrafttreten der Regeln geplant
Die Abstimmung
Das Europäische Parlament hat die überarbeitete Verordnung über die Fahrgastrechte am Dienstag, 20. Oktober 2026, in einer Plenarsitzung in Straßburg angenommen. 652 Abgeordnete stimmten dafür, 2 dagegen, 8 enthielten sich. Der Text gilt für Reisende in Flugzeugen, Zügen, Bussen und Fähren und aktualisiert die Regeln für Erstattungen und Entschädigungen nach Reisebeeinträchtigungen.
- Dafür
- 652 Stimmen
- Dagegen
- 2 Stimmen
- Enthaltungen
- 8 Stimmen
Daten aus dem Artikeltext
Schätzungen auf der Website des Parlaments zufolge könnten die Regeln für bis zu 13 Milliarden Reisen pro Jahr gelten, mit einem Anstieg auf 20 Milliarden bis 2050. Die Reform hatte einen langen Weg bis hierher: Die Europäische Kommission legte ihr Paket mit Änderungen 2023 vor, und Parlament und Rat der EU erzielten im Juni 2026 eine Einigung.
Erstattungen bei Buchungen über Vermittler
Reisende, die ein Ticket über ein Reisebüro oder eine Online-Buchungsplattform gekauft haben, erhalten bei einer Flugannullierung innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung, einschließlich etwaiger Vermittlungsgebühren. Die Fluggesellschaft muss das Geld binnen sieben Tagen an den Vermittler überweisen, der Vermittler hat dann weitere sieben Tage Zeit, um den Reisenden zu bezahlen. Hat der Vermittler die Fluggesellschaft bereits aus eigenen Mitteln bezahlt, muss die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Reisebüros und Plattformen müssen die Erstattungsbedingungen im Moment der Buchung anzeigen. Kleinstunternehmen, die als Vermittler tätig sind, erhalten eine Ausnahme, auf die Reisende jedoch zu Beginn des Buchungsvorgangs hingewiesen werden müssen.
Ein Antragsformular und Hilfe für Reisende mit Behinderungen
Ein einheitliches Antragsformular wird auf der Website der Europäischen Kommission in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht und kann für Erstattungen und Entschädigungen in allen Verkehrsträgern genutzt werden. Beförderer dürfen eigene gleichwertige Formulare anbieten. Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke lobte das einheitliche Formular als Vereinfachung für Reisende und sagte im Parlament: „Sie haben keinen bürokratischen Dschungel, Sie haben ein Formular für alle Verkehrsträger.“
Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erhalten zusätzlichen Schutz. Eine Begleitperson darf kostenlos mitfliegen, wenn die Reisende oder der Reisende eine solche benötigt – eine Regelung, die bereits für Bus-, Bahn- und Fährreisen gilt. Die Regeln geben zudem den nationalen Behörden mehr Befugnisse. Sie können von sich aus Prüfungen, Kontrollen und Gespräche mit Beförderern einleiten, statt auf Beschwerden von Reisenden zu warten. Der Berichterstatter Matteo Ricci von der Fraktion der Sozialdemokraten (S&D) sagte, die Änderungen würden den Schutz der Reisenden erhöhen und die Rechte leichter durchsetzbar machen, ohne dass es eines Gerichtsverfahrens bedarf.
Wie es weitergeht
Der Rat der EU, der die Mitgliedstaaten vertritt, muss noch seine förmliche Zustimmung erteilen, anschließend muss der Text im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Der Bayerische Rundfunk bezeichnete den Schritt im Rat als Formsache. Reisebüros, Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen haben ein Jahr Zeit, um ihre Portale und Systeme anzupassen. Die neuen Regeln sollen am 23. Oktober 2027 in Kraft treten.