
Hamburger Gericht verurteilt sieben junge Mitglieder der rechtsextremen 'Letzten Verteidigungswelle' zu Haft wegen Brandstiftung und versuchtem Mord
Das Hanseatische Oberlandesgericht verhängte Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren gegen sieben Mitglieder der Gruppe 'Letzte Verteidigungswelle', die Brandanschläge auf ein Kulturzentrum und eine Flüchtlingsunterkunft verübt hatte.
Urteil und Strafen
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verurteilte am 5. August 2026 acht junge Männer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und schwerer Körperverletzung. Sieben erhielten Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und fünf Jahren. Der achte Angeklagte, ein 15-Jähriger aus der Nähe von Haiger in Hessen, erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei der Verurteilten wurden zusätzlich als Rädelsführer der Gruppe verurteilt. Die Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 21 Jahre alt, das Gericht wandte durchgehend Jugendstrafrecht an. Das Urteil kann noch angefochten werden.
Die Anschläge
Die Gruppe verübte im Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Altdöbern, Brandenburg. Das Gebäude brannte vollständig nieder; das Betreiberpaar und seine kleine Tochter, die in einem Nebengebäude schliefen, entkamen nur durch Zufall unverletzt. Im Januar 2025 versuchten zwei Mitglieder, eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln, Thüringen, mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. Sie schmierten auch Hakenkreuze und Parolen wie „Ausländer raus“ an die Fassade. Ein weiterer geplanter Brandanschlag auf eine Unterkunft in Senftenberg, Brandenburg, mit sogenannten „Ballbomben“ wurde nach Hinweisen eines Rechercheteams von Stern und RTL verhindert.
Gruppenideologie und Rekrutierung
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft verstand sich die „Letzte Verteidigungswelle“ (Last Defense Wave) als letzte Instanz zur Verteidigung der „deutschen Nation“ und strebte den Sturz der demokratischen Ordnung durch gewalttätige Aktionen gegen Migranten und politische Gegner an. Die Gruppe bildete sich aus rechtsextremen Chatgruppen mit rund 200 Teilnehmern. Mitglieder rekrutierten über soziale Medien wie TikTok, Telegram und WhatsApp und kommunizierten in Chatgruppen, wobei sie Titel wie „Gauleiter“ und „Propagandaminister“ annahmen. Sie verherrlichten das Dritte Reich und diskutierten über die Führung eines „Rassenkriegs“. Neben den Brandanschlägen beteiligten sich Mitglieder an sogenannten „Pedo-Jagden“, bei denen sie vermeintliche Pädophile köderten und verprügelten.
Prozess und Nachwirkungen
Da mehrere Angeklagte minderjährig waren, fand der Prozess nach Verlesung der Anklage im März 2026 weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die Urteilsverkündung war öffentlich. Viele Angeklagte hatten ihre Eltern im Gerichtssaal. Der Vorsitzende Richter sagte, der Begriff „braune Kinderzimmer“ sei für die Gruppe „durchaus treffend“.
Die Taten waren ein Versuch, Chaos herbeizuführen.
Die Angeklagten wurden im Mai 2025 bei Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen festgenommen; einige befanden sich bereits in Untersuchungshaft. Im Juni 2026 wurden zwei weitere Jugendliche in Thüringen wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Gruppe festgenommen. Die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder dauern an.
- Brandanschlag auf Kulturzentrum in Altdöbern, Brandenburg
- Pyrotechnik-Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft in Schmölln, Thüringen
- Razzien und Festnahmen von Gruppenmitgliedern in mehreren Bundesländern
- Prozessbeginn unter Jugendstrafrecht, unter Ausschluss der Öffentlichkeit
- Urteil: sieben Haftstrafen, eine Bewährungsstrafe


