
Hamburger Gericht verurteilt Mitglieder der rechtsextremen 'Letzten Verteidigungswelle' zu bis zu fünf Jahren Haft
Ein Hamburger Gericht verurteilte acht junge Mitglieder der rechtsextremen Gruppe 'Letzte Verteidigungswelle' wegen einer Reihe von gewalttätigen Angriffen auf Migranten und linke Ziele. Sieben erhielten Jugendstrafen von bis zu fünf Jahren und einer eine 18-monatige Bewährungsstrafe.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verhängte am Mittwoch Haftstrafen gegen acht Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe 'Letzte Verteidigungswelle'. Sieben wurden nach Jugendstrafrecht zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und fünf Jahren verurteilt; der achte erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Drei wurden auch als Rädelsführer verurteilt. Die Verurteilungen umfassen versuchten Mord, Mordkomplott, Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Die Angeklagten
Alle acht Verurteilten waren zum Zeitpunkt ihrer Taten Jugendliche oder junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Wegen ihrer Jugend wurde der Prozess nach der ersten Verlesung der Anklage im März 2026 vollständig ohne öffentlichen Zugang geführt.
Die Aktivitäten der Gruppe
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft plante und führte die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Unterkünfte für Asylbewerber und linke Einrichtungen durch. Die 'Letzte Verteidigungswelle' zielte darauf ab, die demokratische Ordnung durch gewaltsame Handlungen gegen Migranten und politische Gegner zu stürzen.
Die Verdächtigen wurden auch beschuldigt, Bomben aus Feuerwerkskörpern gebaut und Körperverletzungen begangen zu haben. Darüber hinaus sollen Gruppenmitglieder sogenanntes 'Pädo-Hunting' betrieben haben, bei dem sie Personen verfolgten, die sie für Pädophile hielten.
Ein knapper Fall
Die Angriffe umfassten einen Brandanschlag auf ein Kulturzentrum in Altdöbern, Brandenburg, im Oktober 2024 und einen pyrotechnischen Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft in Schmölln, Thüringen, im Januar 2025. Im Fall Altdöbern entgingen das Betreiberpaar und ihre kleine Tochter, die in einem angrenzenden Gebäude schliefen, nur durch Zufall einer Verletzung, und die Anklage wegen versuchten Mordes bezieht sich direkt auf diesen Vorfall.
Verurteilungen
Die höchste Strafe betrug fünf Jahre, verhängt nach Jugendstrafrecht, das wegen des Alters der Angeklagten angewandt wurde. Die Verurteilungen stützten sich auf die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mord, wobei drei Angeklagte auch als Rädelsführer befunden wurden.

