
Staatsanwaltschaft stellt zwei Stränge im polnischen ‚Putsch‘-Ermittlungsverfahren ein – keine Straftat bei Mandatsentzug oder Vereidigungsdruck
Die Warschauer Staatsanwaltschaft hat zwei Stränge des politisch aufgeladenen ‚Staatsstreich‘-Ermittlungsverfahrens eingestellt und festgestellt, dass es keine Belege für eine Straftat gibt – weder bei Szymon Hołownias Entzug der Mandate zweier Oppositionsabgeordneter noch bei angeblichem Druck, die Vereidigung des designierten Präsidenten zu verzögern.
Die Warschauer Regionalstaatsanwaltschaft gab am 30. Juni 2026 bekannt, dass sie zwei Stränge des weithin als ‚Staatsstreich‘-Verfahren bezeichneten Ermittlungskomplexes eingestellt hat. Der mit Datum vom 25. Juni versehene Beschluss umfasst das Erlöschen der Parlamentsmandate der PiS-Politiker Mariusz Kamiński und Maciej Wąsik sowie den Vorwurf, der damalige Sejmmarschall Szymon Hołownia sei angestiftet worden, die Vereidigung des designierten Präsidenten Karol Nawrocki zu verweigern.
Ursprung des Ermittlungsverfahrens
Das Verfahren wurde nach einer Anzeige des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Bogdan Święczkowski, eingeleitet, der auf mögliche Straftaten staatlicher Institutionen hinwies, darunter Ministerpräsident Donald Tusk, die Vorsitzenden beider Kammern sowie ausgewählte Richter und Staatsanwälte. Im Februar 2025 übernahm die Warschauer Regionalstaatsanwaltschaft den vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt Michał Ostrowski eingeleiteten Fall.
Der Strang des Mandatserlöschens
Der erste eingestellte Strang betraf Hołownias Entscheidung vom Dezember 2023, die Parlamentsmandate von Kamiński und Wąsik für erloschen zu erklären – einen Tag, nachdem ein Warschauer Gericht beide Männer wegen Machtmissbrauchs in einem Grundstücksskandal aus dem Jahr 2007 zu zwei Jahren Haft verurteilt hatte. Hołownia untersagte ihnen zudem bis Juni 2024 die Teilnahme an Sejm-Sitzungen, einschließlich eines Vorfalls am 7. Februar 2024, als die beiden mit anderen Abgeordneten versuchten, das Parlamentsgebäude zu betreten, aber von der Marschallgarde gestoppt wurden.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Marschall nicht befugt gewesen sei zu beurteilen, ob das Gericht trotz einer Begnadigung durch den Präsidenten im Jahr 2015 ein Urteil hätte fällen dürfen. Als Organ der Exekutive sei der Marschall verpflichtet gewesen, das rechtskräftige Urteil zu beachten und gemäß der Wahlordnung die Entscheidung über das Erlöschen der Mandate zu treffen.
Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass es nicht in die Zuständigkeit des Sejmmarschalls falle zu beurteilen, ob das Bezirksgericht Warschau berechtigt gewesen sei, ein Strafurteil gegen die beiden Abgeordneten zu erlassen – trotz der Anwendung der Begnadigung durch den Präsidenten im Jahr 2015 – vor Abschluss des Strafverfahrens.
Die Behörde untersuchte auch den Vorfall vom 7. Februar 2024 und kam zu dem Schluss, dass die Marschallgarde aus rechtlichen Gründen den Zutritt verweigern durfte, da die früheren Abgeordneten keine gültigen Ausweise vorlegten und Einmalausweise ablehnten.
Der Strang der angeblichen ‚Putsch-Anstiftung‘
Der zweite Strang betraf Behauptungen, Hołownia sei aufgefordert worden, die Nationalversammlung nicht einzuberufen oder Nawrocki zu vereidigen, damit der Marschall vorübergehend das Amt des Staatsoberhaupts übernehmen und ein sogenanntes ‚Gesetzespaket‘ verabschieden könne. In einem Fernsehinterview im Juli 2025 hatte Hołownia gesagt, er werde ‚zu einem Staatsstreich angestiftet‘.
Während seiner Aussage erklärte Hołownia jedoch, dass niemand ihm direkt solche Vorschläge, Anregungen oder Druck ausgeübt habe. Seine Äußerungen bezögen sich auf Medienszenarien und die öffentliche Debatte, nicht auf Gespräche mit Politikern oder Staatsbeamten.
Der Staatsanwalt stellte fest, dass niemand dem Marschall direkt solche Vorschläge, Anregungen oder tatsächlich Druck gemacht habe und seine Worte aus dem Fernsehinterview sich ausschließlich auf Medienaussagen anderer Personen bezögen, die verschiedene politische Szenarien andeuteten.
Hołownia sagte auch aus, dass die Koalitionsführer, darunter Ministerpräsident Tusk, die in der Öffentlichkeit kursierenden Szenarien ablehnten und für verfassungswidrig hielten. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass Medienäußerungen im Rahmen der politischen Debatte lägen und keine Merkmale einer Straftat aufwiesen.
- Das Bezirksgericht Warschau verurteilt Kamiński und Wąsik zu zwei Jahren Haft.
- Marschall Hołownia verfügt das Erlöschen ihrer Parlamentsmandate.
- Die Arbeitskammer des Obersten Gerichtshofs bestätigt die Entscheidung über das Erlöschen der Mandate.
- Kamiński und Wąsik versuchen, das Sejm-Gebäude zu betreten; von der Marschallgarde abgewiesen.
- Die Warschauer Regionalstaatsanwaltschaft übernimmt das Ermittlungsverfahren.
- Hołownia sagt in einem TV-Interview, er sei 'zu einem Staatsstreich angestiftet' worden.
- Die Staatsanwaltschaft stellt die beiden Stränge ein.
- Die Einstellung der Stränge wird öffentlich bekannt gegeben.
Was noch offen ist
Nicht alle Teile des weitläufigen Ermittlungsverfahrens sind abgeschlossen. Frühere Stränge waren bereits mangels strafrechtlicher Relevanz eingestellt worden, und die Staatsanwaltschaft analysiert weiterhin andere berichtete Vorfälle, die in Święczkowskis ursprünglicher Anzeige beschrieben wurden. Das Verfahren umfasst weiterhin Handlungen mehrerer Staatsorgane während der intensiven politischen Auseinandersetzungen Ende 2023 und Anfang 2024.


