Kurz gefasst
Die Frist von zwei Tagen
Der ermittelnde Richter Santiago Pedraz, Inhaber des Ermittlungsgerichts Nr. 5 der spanischen Audiencia Nacional, hat der Sozialistischen Partei (PSOE) 48 Stunden Zeit gegeben, einer Aufforderung nachzukommen, die sie bislang nicht beantwortet hat. Die erste Aufforderung erging Anfang Oktober, und in einer Verfügung vom Dienstag, 20. Oktober, stellt Pedraz fest, dass die Rechtsabteilung der Partei überhaupt nicht darauf reagiert hat. Er verlangt die vollständige Liste der Anwaltskanzleien und professionellen Beratungsfirmen, die die Partei zwischen 2021 und 2025 bei zentralen oder regionalen Gremien beauftragt hat. Zudem will er eine Kopie der Akte sehen, aus der hervorgeht, welche Leistungen erbracht werden sollten – etwa Auftragsnotizen oder Verträge –, sowie die Unterlagen, mit denen die bereits erbrachten Leistungen belegt wurden.
„Angesichts der verstrichenen Zeit wird die Rechtsabteilung der PSOE erneut verpflichtet, der gerichtlichen Aufforderung innerhalb von zwei Tagen nachzukommen.“
Was die Ermittlungen vorwerfen
Das Verfahren betrifft einen mutmaßlichen Plan, Gerichtsverfahren zu destabilisieren, die die PSOE und die Regierung betreffen. Nach Erkenntnissen der Ermittlungen wurde der Plan von dem früheren Organisationssekretär der Sozialisten, Santos Cerdán, angeführt und von dem früheren Parteimitglied Leire Díez koordiniert. Ein Bericht der Guardia Civil aus der Unidad Central Operativa (UCO) besagt, dass Ana María Fuentes, die derzeitige Geschäftsführerin der Partei, gegen die ebenfalls ermittelt wird, die Person gewesen sein soll, die zwei Auftragsnotizen gefälscht hat – tätig über Díez und nach Weisung Cerdáns. Als Fuentes als Beschuldigte aussagte, schob sie die Verantwortung für die Zahlungen der Partei an Díez und an zwei Anwälte, Jacobo Teijelo und Ismael Oliver, auf Cerdán. Gegen beide Anwälte wird in dem Verfahren ebenfalls ermittelt.
Zahlungen und mutmaßliche Verschleierung
Die UCO stellte fest, dass die Zahlungen über die Zaño Sociedad Consultora S.L. liefen, deren Alleingeschäftsführer Gaspar Zarrías war, sowie über zwei weitere mit Oliver verbundene Unternehmen. Dem Bericht zufolge soll die Beratungsfirma die Anstellung von Díez vorgetäuscht und ihr 4.000 Euro monatlich gezahlt haben. Diese Zahlungen sollen von der Partei auf Grundlage eines Vertrags zwischen ihrem Sitz in der Ferraz-Straße und dem Unternehmen geflossen sein, angewiesen von Cerdán. Der Richter und die Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft vermuten, dass die PSOE Zahlungen für Aufträge an Díez über Rechnungen für Rechtsberatung verschleiert haben könnte. Der Richter prüft zudem, ob die Partei die Firmen von Oliver und Zarrías genutzt hat, um Zahlungen zu kanalisieren.
In der Verfügung beschränkt Pedraz die Aufforderung auf Informationen, die das Berufsgeheimnis und das Recht, sich nicht selbst zu belasten, nicht verletzen.
„Soweit dadurch das Berufsgeheimnis und das Recht, keine Informationen zu liefern, die nach ihrer Auffassung geeignet sein könnten, sie zu belasten, nicht beeinträchtigt werden.“
Ausstehende Schritte
Die Verfügung gibt der Partei zwei Tage ab dem 20. Oktober Zeit, ihr nachzukommen; ob sie dies getan hat, berichten die Artikel bislang nicht. Die Unterlagen würden es den Ermittlern ermöglichen zu sehen, wie die Partei ihre Beratungs- und Gutachterleistungen begründet hat. Sie würden zudem erlauben, die Fälle von Teijelo und Zarrías mit denen der übrigen von der Partei beauftragten Firmen zu vergleichen. Der Ausgang der Frist war zum Zeitpunkt dieser Berichte nicht bekannt.