
Erste Zivilprozesse um Gelsenkirchener Sparkassen-Tresor-Knacken eröffnet; Kläger fordern 391.000 € und 49.000 €
Knapp sechs Monate nach einem der größten Banktresor-Knacken Deutschlands beginnen heute am Landgericht Essen die ersten beiden Zivilprozesse. Kunden fordern Schadenersatz für gestohlenes Bargeld, Schmuck und Goldmünzen.
Zwei Kunden der Gelsenkirchener Sparkasse werden heute Nachmittag ihre Forderungen in den ersten Zivilverfahren im Zusammenhang mit einem spektakulären Einbruch über die Weihnachtsfeiertage 2025 verhandeln lassen. Das Gericht hat die beiden Prozesse hintereinander angesetzt; die Eröffnungsplädoyers beginnen um 14:00 und 14:30 Uhr.
Der Einbruch
Ende Dezember 2025 verschafften sich unbekannte Täter über eine Tiefgarage und einen Archivraum Zugang zum Tresor der Bank. Mit einem schweren Kernbohrer durchdrangen sie den Safe-Depot-Bereich und brachen fast alle der rund 3.100 Schließfächer auf. Die Schätzung des Gesamtschadens liegt im dreistelligen Millionenbereich. Die Täter entkamen mit ihrer Beute und sind weiterhin flüchtig.
Erste Klagen
Die höherwertige Klage wird von einer Kundin eingereicht, die 391.000 € fordert. Sie behauptet, dass Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus ihrem aufgebrochenen Schließfach gestohlen wurden. Unmittelbar danach verhandelt das Gericht eine zweite Klage eines männlichen Kunden, der knapp 49.000 € für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck verlangt. Beide Kläger werfen der Bank gravierende Sicherheitsmängel vor und weisen darauf hin, dass die Anlage die zweitgrößte Safe-Depot-Einrichtung des Landes war.
Es ist die zweitgrößte Tresoranlage in Deutschland.
- Täter brechen in den Tresor der Gelsenkirchener Sparkasse ein und leeren fast alle 3.100 Schließfächer.
- Bank beginnt mit der Rückgabe geborgener Gegenstände an Schließfachinhaber, beginnend mit Dokumenten.
- Erste zwei Zivilprozesse am Landgericht Essen eröffnet; Forderungen über 391.000 € und 49.000 € verhandelt.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont, umfangreiche Schutzmaßnahmen getroffen zu haben.
Die Bank bestreitet zudem die tatsächliche Grundlage der Forderungen, erklärt, keine Kenntnis über den Inhalt der Schließfächer gehabt zu haben, und bestreitet, dass die Kläger die beschriebenen Gegenstände besaßen und dass diese zum Zeitpunkt des Diebstahls vorhanden waren. Sie weist ferner darauf hin, dass unklar bleibe, was genau gestohlen und was zurückgelassen wurde.Es gab keine Pflichtverletzungen seitens der Sparkasse.
Versicherung und Haftung
Nach den allgemeinen Mietbedingungen ist jedes Schließfach maximal mit 10.300 € versichert, es sei denn, eine höhere Summe wurde separat vereinbart. Der Anwalt der Kläger argumentiert, dass angesichts der angeblichen Sicherheitsmängel die volle Haftung greifen müsse. Die Bank besteht auf der vertraglichen Begrenzung.
Zurückgelassene Gegenstände
Nach dem Einbruch ließen die Täter mehrere hunderttausend Gegenstände im verwüsteten Tresor zurück. Ab Anfang Mai 2026 begann die Bank mit der Rückgabe von Wertgegenständen an ihre Eigentümer, zunächst hauptsächlich Dokumente. Nach Angaben der Sparkasse wurden seitdem einige sehr wertvolle Objekte zurückgefordert.
