76-Jährige steht in Köln wegen tödlicher Messerattacke auf ihren an Demenz erkrankten Ehemann vor Gericht – Staatsanwaltschaft spricht von Mord, sie von Unfall
Eine 76-jährige Frau steht seit Freitag in Köln vor Gericht, angeklagt, ihren 83-jährigen an Demenz erkrankten Ehemann tödlich erstochen zu haben. Während die Staatsanwaltschaft von einem gewaltsamen Streit und einem gezielten Stich ausgeht, schildert die Verteidigung einen tragischen Küchenunfall.
Version der Staatsanwaltschaft
Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, dass die 46-jährige Ehe unter der Belastung durch die Demenz des Ehemanns zerrüttet war.
Die Anklage behauptet, dass Streitigkeiten häufig waren, die Angeklagte stets laut und aggressiv, der Ehemann hingegen weitgehend passiv.Das gemeinsame Leben des Paares in den letzten Jahren war insbesondere durch die Demenz des Opfers geprägt.
Am Tattag hätten Zeugen gehört, wie die Angeklagte zweimal rief:
Unmittelbar danach habe sie, so die Staatsanwaltschaft, einen scharfkantigen Gegenstand ergriffen und ihrem Mann in die Brust gestochen. Anschließend habe sie den Rettungsdienst gerufen, der 83-Jährige sei jedoch trotz Reanimationsversuchen noch am Tatort gestorben.Ich steche dich ab!
Version der Angeklagten
Über ihren Anwalt räumte die 76-Jährige ein, für den Tod ihres Mannes
zu sein, bezeichnete das Geschehen aber alskausal verantwortlich
. Sie erklärte, sie habe Essen zubereitet und ein Messer in der Hand gehabt, als ihr Mann aufstand, ohne seinen Rollator zu benutzen. Aus Angst, er könne stürzen, habe sie versucht, ihn zu stützen, wobei sie das Messer noch in der Hand hielt.tragischen Unfall
Anschließend habe sie etwas Blut an der Messerspitze bemerkt und es abgewischt – ein Detail, das sie sich nicht mehr erklären könne.Dabei muss das Messer in ihn eingedrungen sein.
Prozess und Hintergrund
Der Prozess begann am Freitag am Kölner Landgericht. Drei weitere Verhandlungstage sind angesetzt, ein Urteil wird für Anfang Juli erwartet. Die Angeklagte befindet sich seit Januar in Untersuchungshaft und soll nach einem Herzinfarkt und einer früheren Krebserkrankung gesundheitlich angeschlagen sein.


