Prinz Laurent von Belgien registriert Vaterschaft von Clément Vandenkerckhove offiziell
Prinz Laurent hat den 26-jährigen Clément Vandenkerckhove vor einem Standesbeamten eingetragen und ihn damit zum rechtlichen Erben mit Anspruch auf den Nachnamen Sachsen-Coburg und den Titel Prinz von Belgien gemacht.
Standesamtliche Eintragung und königliche Abstammung
Prinz Laurent von Belgien, 62 Jahre alt, hat die offizielle Vaterschaftsanerkennung für seinen Sohn Clément Vandenkerckhove vor einem Standesbeamten abgeschlossen. Der Verwaltungsakt wurde im Februar vollzogen und begründet die volle rechtliche Abstammung nach belgischem Recht. Clément, der 26 Jahre alt ist, wurde vor der Heirat von Laurent mit Prinzessin Claire geboren. Seine Mutter ist die 66-jährige flämische Sängerin Iris Vandenkerckhove, die unter dem Künstlernamen Wendy Van Wanten auftritt. Der rechtliche Schritt bringt Clément nach Jahren öffentlicher Diskussionen in Flandern über seine Abstammung formell in die königliche Familienstruktur. Frans Van Coppenolle, der Ehemann von Iris Vandenkerckhove, bestätigte, dass die formelle Eintragung Anfang des Jahres beim Standesamt abgeschlossen wurde.
Frans Van Coppenolle bestätigte die standesamtliche Eintragung gegenüber den Medien.
Das ist vor Monaten passiert.
Öffentliche Anerkennung und Zeitplan
Der standesamtliche Eintrag folgt einer ersten öffentlichen Anerkennung durch Prinz Laurent im September 2025. Damals gab Laurent seine Vaterschaft durch eine formelle Erklärung bekannt, die von der Nachrichtenagentur Belga verbreitet wurde, sowie in einer zweiteiligen Dokumentationsserie, die auf dem flämischen Fernsehsender VTM ausgestrahlt wurde. Während die Fernsehausstrahlung die Beziehung öffentlich thematisierte, begründete die Eintragung vor dem Standesbeamten im Februar die bindende rechtliche Elternschaft nach dem Zivilgesetzbuch. Die abgeschlossene verwaltungsrechtliche Anerkennung und ihre rechtlichen Auswirkungen wurden am 19. August 2026 öffentlich bekannt. Die Eintragung bestätigte, dass der junge Mann nun die volle rechtliche Verwandtschaft mit dem Prinzen hat und nicht mehr eine außenstehende Person ist.
- Prinz Laurent erkennt Vaterschaft öffentlich über Belga und eine VTM-Dokumentationsserie an
- Prinz Laurent trägt Vaterschaft offiziell vor einem Standesbeamten ein
- Details der abgeschlossenen standesamtlichen Eintragung werden in Medienberichten öffentlich
Erbrechte und finanzielle Regelungen
Die Eintragung macht Clément zum vollwertigen gesetzlichen Erben von Prinz Laurent. Er wird das Erbe des Prinzen zu gleichen Teilen mit Laurents drei ehelichen Kindern Louise, Nicolas und Aymeric teilen. Der rechtliche Status ändert nichts an Cléments täglichem Berufs- oder öffentlichem Leben, da mit der Verwandtschaft keine Protokollpflichten, offiziellen Vertretungen oder Staatsmissionen verbunden sind. Auch finanzielle Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln sind ausgeschlossen. Nach einem belgischen Gesetz von 2013, das das königliche Dotationensystem reformierte, haben nur der regierende Monarch und der Thronfolger Anspruch auf staatliche Zuschüsse. Folglich wird Clément keine öffentliche Zuwendung erhalten, was den finanziellen Bedingungen der anderen drei Kinder von Laurent entspricht. Darüber hinaus tritt Clément nicht in die verfassungsmäßige Thronfolge Belgiens ein.
Namensrechte und Anforderungen an den königlichen Titel
Nach den Regeln des belgischen Zivilgesetzbuchs gewährt die rechtliche Anerkennung Clément das Recht, den dynastischen Nachnamen seines Vaters, Sachsen-Coburg, zu führen. Clément hat zu Protokoll gegeben, dass er an seinem Geburtsnamen Vandenkerckhove hängt und möglicherweise behalten wird. Was den offiziellen Titel Prinz von Belgien betrifft, muss König Philippe ein formelles königliches Dekret erlassen und unterzeichnen, damit der Titel in offiziellen Funktionen geführt werden darf. Der Monarch erklärte zuvor, dass er bereit sei, ein solches Dekret zu genehmigen, sobald die zivilrechtliche Abstammung abgeschlossen sei. Das rechtliche Verfahren folgt dem Präzedenzfall von Prinzessin Delphine, die königliche Titel erhielt und den Nachnamen Sachsen-Coburg annahm, nachdem sie rechtlich als Tochter des früheren Königs Albert II. anerkannt worden war.


